Mutterschutz-Reform, Schutz

Mutterschutz-Reform: Neuer Schutz bei Fehlgeburten tritt in Kraft

09.01.2026 - 19:13:12

Seit Jahresbeginn 2026 regelt das verbindliche Formular 9 den gestaffelten Mutterschutz nach späten Fehlgeburten für Arbeitnehmerinnen. Die Reform schließt eine Lücke im Arbeitsrecht.

Ab sofort gilt in Deutschland ein gestaffelter Mutterschutz nach späten Fehlgeburten. Die vollständige administrative Umsetzung der Reform ist mit Jahresbeginn 2026 abgeschlossen. Ein neues, verbindliches Formular standardisiert jetzt die Ansprüche für betroffene Arbeitnehmerinnen.

Während die gesetzlichen Neuregelungen bereits Mitte 2025 in Kraft traten, markiert der Jahreswechsel den vollständigen administrativen Rollout. Seit dem 1. Januar 2026 ist das überarbeitete „Formular 9“ für alle Ärzte verpflichtend. Es löst die Übergangsbescheinigungen aus dem Vorjahr ab und ist der Schlüssel zum gestaffelten Mutterschutz.

Das verbindliche „Formular 9“ löst Unsicherheiten ab

Die neue Bescheinigung mit dem Titel „Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“ schafft klare Verhältnisse. Ärzte müssen darin das Datum der Fehlgeburt und die Schwangerschaftswoche dokumentieren. Diese Angaben bestimmen direkt die Dauer des Schutzanspruchs.

Für Arbeitgeber und Krankenkassen soll die Standardisierung bürokratische Hürden abbauen. Die Kosten werden über die Umlage U2 erstattet. Rechtsexperten sehen in der Integration der Fehlgeburt in die reguläre Mutterschaftsdokumentation einen wichtigen Schritt: Der Verlust wird so als schützenswerter medizinischer Umstand anerkannt – und nicht länger als Ausnahmefall behandelt.

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So funktioniert der gestaffelte Mutterschutz

Die Reform schließt eine Lücke im Arbeitsrecht. Bislang hatten Frauen bei einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche keinen Anspruch auf Mutterschutz und waren auf eine Krankschreibung angewiesen. Das hat sich grundlegend geändert.

Der neue, gestaffelte Schutz sieht folgende Zeiträume vor:
* Ab der 13. Schwangerschaftswoche: Zwei Wochen Schutz vor Kündigung und Beschäftigungsverbot.
* Ab der 17. Schwangerschaftswoche: Sechs Wochen Schutz.
* Ab der 20. Schwangerschaftswoche: Acht Wochen Schutz.

Anders als nach einer Geburt ist dieser Schutz ein Wahlrecht. Betroffene Frauen können also früher zur Arbeit zurückkehren, wenn sie sich dazu in der Lage fühlen und es medizinisch vertretbar ist. Diese „Opt-in“-Regelung soll individuelle Bewältigungsstrategien respektieren.

Kritikpunkt: Selbstständige bleiben außen vor

Trotz des Fortschritts für Angestellte gibt es weiterhin Kritik. Vor allem selbstständige Frauen profitieren nicht von der automatischen Absicherung. Zwar haben gesetzlich versicherte Selbstständige Anspruch auf Krankengeld, privat Versicherte hingegen häufig nicht.

Im Bundestag wird zwar über steuerfinanzierte Modelle diskutiert, eine konkrete gesetzliche Gleichstellung steht aber noch aus. Kritiker bemängeln, dass viele Selbstständige aus finanzieller Not direkt nach einer Fehlgeburt wieder arbeiten müssten – eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schwierigen Zeit.

Kontrast: Partnerzeit-Gesetz liegt auf Eis

Die erfolgreiche Umsetzung des Fehlgeburten-Schutzes steht im Kontrast zu anderen familienpolitischen Vorhaben. Das geplante „Familienstartzeitgesetz“, das eine zweiwöchige, bezahlte Freistellung für Partner nach der Geburt eines Kindes vorsah, liegt weiter auf Eis.

Damit hinkt Deutschland EU-Richtlinien zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinterher. Während für den Schutz der Mutter nach einer Fehlgeburt ein Konsens gefunden wurde, blockieren wirtschaftliche Bedenken die Einführung der Partnerzeit.

Was kommt 2026 auf Unternehmen zu?

Im Laufe des Jahres werden die Krankenkassen erste Daten zur Inanspruchnahme der neuen Schutzfristen veröffentlichen. Arbeitsrechtler rechnen zudem mit ersten Gerichtsverfahren, die die „Opt-in“-Regelung genauer auslegen werden.

Unternehmen sind gut beraten, ihre Personalhandbücher umgehend anzupassen und Führungskräfte für den sensiblen Umgang mit dem Thema zu schulen. Der Druck, auch für Selbstständige eine Lösung zu finden, wird voraussichtlich weiter wachsen. Mit dem verbindlichen Formular 9 ist nun der administrative Grundstein für eine staatlich anerkannte Zeit der Trauer und Erholung gelegt.

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