Mobilitätsprämie wird dauerhaftes Steuerinstrument
13.01.2026 - 23:12:12Die Bundesregierung macht die Mobilitätsprämie für Geringverdiener dauerhaft. Ab 2026 erhalten Pendler mit langem Arbeitsweg und niedrigem Einkommen eine direkte Auszahlung vom Finanzamt.
Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Steuerentlastungspakets, das zu Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Sie richtet sich speziell an Auszubildende, Teilzeitkräfte und Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Für diese Gruppe bringt die normale Entfernungspauschale keinen Vorteil, da sie kaum oder keine Einkommensteuer zahlen. Die Prämie wandelt den theoretischen Steuerabzug in eine direkte Geldzahlung um.
So funktioniert die dauerhafte Mobilitätsprämie
Anspruch besteht, wenn der einfache Arbeitsweg mehr als 20 Kilometer beträgt. Die Prämie wird für jeden Kilometer ab dem 21. Kilometer berechnet. Grundlage ist die neue, einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer, die seit Januar 2026 ab dem ersten Kilometer gilt.
Berechtigte Geringverdiener erhalten eine Zahlung in Höhe von 14 Prozent dieser Pauschale für den Streckenanteil über 20 Kilometer. Das sind etwa 5,3 Cent pro Kilometer. Eine weitere Voraussetzung: Die gesamten Werbungskosten müssen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Das Finanzamt zahlt erst ab einem Mindestbetrag von 10 Euro aus. Um die Mittel zu erhalten, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden – diese ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
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Teil breiterer Steuerreformen
Die Verstetigung der Mobilitätsprämie ist ein Kernstück der Steuerreformen 2026. Eine weitere zentrale Änderung: Die bisher gestaffelte Entfernungspauschale wurde durch einen Einheitssatz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer ersetzt. Diese Vereinfachung soll vor allem Pendler mit kurzen und mittleren Strecken entlasten.
Die Regierung verfolgt mit den Änderungen mehrere Ziele: die finanzielle Belastung durch hohe Fahrtkosten senken, Schlüsselbranchen wie die Gastronomie stärken und Anreize für Rentner schaffen, länger im Beruf zu bleiben. Durch die dauerhafte Prämie erhalten besonders von steigenden Transportkosten betroffene Gruppen Planungssicherheit. Dazu zählen viele Auszubildende, die oft weite Wege für ihre Berufsausbildung zurücklegen müssen.
Mehr soziale Gerechtigkeit und Arbeitsmarktmobilität
Experten sehen in der dauerhaften Prämie einen wichtigen Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit im Steuersystem. Die klassische Entfernungspauschale profitiert vor allem Besserverdiener, die durch den Steuerabzug höhere Entlastungen realisieren können. Die Prämie schafft ein paralleles Fördersystem für die, die zu wenig verdienen, um Einkommensteuer zu zahlen.
Die dauerhafte Regelung soll die Arbeitskräftemobilität erhöhen, besonders in ländlichen und suburbanen Regionen. Dort sind öffentliche Verkehrsmittel oft limitiert und lange Pendelstrecken normal. Durch den Zuschuss zu den Fahrtkosten will die Politik sicherstellen, dass auch Menschen mit niedrigeren Einstiegsgehältern Zugang zu Arbeitsplätzen haben. So soll verhindert werden, dass die Fahrtkosten den finanziellen Nutzen einer Jobannahme aufwiegen.
Umsetzung und nächste Schritte
Seit Januar 2026 ist die Regelung in Kraft. Der Fokus liegt nun auf Umsetzung und Information. Steuerberater und Verbraucherzentralen raten potenziell Berechtigten, sich mit dem Antragsverfahren vertraut zu machen. Da für den Erhalt der Prämie eine Steuererklärung nötig ist – zu der viele Geringverdiener nicht verpflichtet sind – wird gezielte Aufklärung entscheidend sein.
Künftig können berechtigte Pendler die direkte Förderung verlässlich in ihre Jahresplanung einbeziehen. Für Berufseinsteiger, insbesondere Auszubildende mit weitem Weg, schafft die dauerhafte Entlastung finanziellen Spielraum. Die Maßnahme ist nun ein fester Bestandteil deutscher Politik, die Klimaziele mit sozialer und wirtschaftlicher Unterstützung der Arbeitnehmer in Einklang bringen will.
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