Mobilitätsprämie wird dauerhaft ins Steuerrecht übernommen
03.01.2026 - 10:39:12Ab sofort erhalten Geringverdiener mit langem Arbeitsweg dauerhaft finanzielle Unterstützung. Die Bundesregierung hat die Mobilitätsprämie mit dem neuen Steueränderungsgesetz entfristet und fest im Einkommensteuergesetz verankert. Die Maßnahme soll vor allem Pendler in strukturschwachen Regionen entlasten.
Eigentlich sollte die Mobilitätsprämie Ende 2026 auslaufen. Doch kurz vor Jahresende gab das Bundesfinanzministerium die Kehrtwende bekannt: Die Unterstützung wird nun dauerhaft gewährt. Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025, das am 1. Januar 2026 in Kraft trat.
Die Prämie war 2021 als Teil des Klimapakets eingeführt worden – als Ausgleich für die CO2-Bepreisung. Doch was passiert, wenn die temporäre Förderung plötzlich wegfällt? Genau diese Unsicherheit ist nun vom Tisch. Für Millionen Pendler bedeutet die Entfristung langfristige Planungssicherheit.
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„Die Mobilitätsprämie ist keine kurzfristige Kompensation mehr, sondern ein strukturelles Instrument zur Unterstützung“, analysieren Steuerexperten. Besonders Arbeitnehmer in ländlichen Regionen, die auf ihr Auto angewiesen sind, profitieren von dieser Entscheidung.
So berechnet sich die Förderung 2026
Die Neuregelung bringt auch Änderungen bei der Pendlerpauschale mit sich, die direkt die Höhe der Mobilitätsprämie beeinflusst. Seit Jahresbeginn gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher wurde erst ab dem 21. Kilometer der höhere Satz fällig.
Für die Mobilitätsprämie selbst gelten spezifische Regeln:
* Voraussetzung: Das zu versteuernde Einkommen muss unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegen.
* Entfernung: Die direkte Auszahlung erfolgt weiterhin erst ab dem 21. Kilometer der einfachen Strecke.
* Auszahlung: Anspruchsberechtigte erhalten 14 Prozent der Pendlerpauschale für die Kilometer über 20. Bei 38 Cent sind das etwa 5,3 Cent pro Kilometer.
Der Clou: Die Prämie wirkt wie eine negative Einkommensteuer. Da Geringverdiener kaum Steuern zahlen, können sie die Pendlerpauschale nicht nutzen. Die Mobilitätsprämie gleicht diesen Nachteil durch eine direkte Überweisung aus.
Teil eines größeren Entlastungspakets
Die dauerhafte Einführung der Mobilitätsprämie ist nicht isoliert zu sehen. Sie ist Teil eines umfassenden Entlastungspakets, das 2026 wirksam wird. Parallel steigen der Mindestlohn auf 13,90 Euro und das Kindergeld auf 259 Euro monatlich.
Diese gebündelten Maßnahmen zielen darauf ab, die Kaufkraft von Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu stützen. Die Lebenshaltungskosten bleiben trotz Stabilisierung auf hohem Niveau.
Das Bundesfinanzministerium betont das Ziel „mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land“. Für Pendler, die täglich 30, 40 oder mehr Kilometer zu ihrer Arbeitsstelle zurücklegen, macht die Prämie einen spürbaren Unterschied im Portemonnaie.
Das müssen Berechtigte beachten
Der Anspruch auf die Mobilitätsprämie wird weiterhin über die jährliche Steuererklärung geltend gemacht. Das ist wichtig: Auch wer keine Einkommensteuer zahlt, muss eine Erklärung einreichen. Das entsprechende Formular heißt „Anlage Mobilitätsprämie“.
Ein kritischer Punkt: Die berechnete Prämie muss mindestens 10 Euro pro Jahr betragen, um ausgezahlt zu werden. Steuerberater raten daher, Arbeitswege und Tage von Beginn des Jahres an genau zu dokumentieren.
Mit dem neuen Dauerstatus können Arbeitnehmer die Förderung nun als verlässlichen Bestandteil ihres Nettoeinkommens kalkulieren. Eine Frage bleibt jedoch: Wie wirkt sich die Prämie auf die Attraktivität des 49-Euro-Tickets aus? Experten erwarten, dass künftige Debatten genau diese Wechselwirkung in den Fokus stellen werden.
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