Wettbewerbszentrale beanstandet Umwelt-Werbung für Kältemittel
23.01.2024 - 11:15:36Die Wettbewerbszentrale hat nach eigenen Angaben elf Unternehmen in die Schranken verwiesen, die ihre Produkte mit irreführenden Aussagen beworben hatten. So wurden mehrere Unterlassungserklärungen erreicht, das Kältemittel "R32" für Klimaanlagen künftig nicht mehr als "umweltfreundlich" zu bezeichnen, wie die Zentrale am Dienstag in Bad Homburg bei Frankfurt mitteilte. "R32" ist zwar weniger schädlich als früher eingesetzte Kältemittel, bleibt aber ein fluoriertes Treibhausgas, das rund 675 Mal schädlicher ist als CO2. Hier müssen auch spezifische Kennzeichnungspflichten eingehalten werden. Zudem muss in der Werbung für Split-Klimaanlagen darauf hingewiesen werden, dass diese Geräte nur von Fachbetrieben eingebaut werden dürfen.

