Minimax und HAUTAU setzen neuen Brandschutz-Standard
02.02.2026 - 11:01:11Erstmals haben sich deutsche Fachfirmen nach der strengen neuen Norm DIN 18232-10 zertifizieren lassen. Damit beginnt eine neue Ära für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), die den Fokus von der Hardware auf die nachweisbare Kompetenz der Dienstleister verlagert.
Pioniere sichern sich Wettbewerbsvorteil
Die Minimax Mobile Services GmbH gab am vergangenen Samstag bekannt, eine der ersten VdS-Zertifizierungen nach der neuen Norm erhalten zu haben. Das Unternehmen ist damit offiziell für Planung, Einbau und Wartung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzügen (NRWG) geprüft. Bereits am 22. Januar hatte sich der Gebäudeautomations-Spezialist HAUTAU zum neuen Rahmen bekannt. Diese Vorreiter setzen Maßstäbe in einer Branche, die sich seit der Veröffentlichung der Norm im Dezember 2024 im Umbruch befindet.
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Für Gebäudebetreiber und Facility Manager bedeutet dies mehr Rechtssicherheit. Sie können nun auf einen wachsenden Pool von zertifizierten Anbietern zurückgreifen. Die Verfügbarkeit solcher Dienstleister schafft eine neue Ebene der Qualitätssicherung, die bisher fehlte.
Norm schließt kritische Lücke im Brandschutz
Der Kern der Entwicklung ist die DIN 18232-10 mit dem Titel „Rauch- und Wärmefreihaltung – Teil 10: Anforderungen an Dienstleister“. Anders als frühere Normen, die sich auf Gerätespezifikationen konzentrierten, zielt Teil 10 auf die Qualität der Dienstleistung selbst ab.
Jeder Dienstleister – ob in Planung, Montage, Inbetriebnahme oder Wartung – muss seine Kompetenz nun dokumentiert nachweisen. Dies gilt für alle Systemtypen, von natürlicher Rauchabführung (NRA) bis zu Rauchschürzen (RS). Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) sieht darin einen entscheidenden Schritt: Während Produkte lange streng geprüft wurden, blieb die Qualität von Einbau und Wartung oft im Graubereich. Die neue Regelung stellt sicher, dass hochwertige Technik nicht durch fehlerhafte Installation entwertet wird.
Zertifizierung als juristischer Schutzschild
Die Umstellung auf zertifizierte Dienstleister hat unmittelbare juristische Konsequenzen. Nach der Musterbauordnung (MBO) tragen Betreiber die Verantwortung für die Betriebssicherheit ihrer technischen Anlagen.
Rechtsexperten warnen: Die Beauftragung nicht-zertifizierter Anbieter könnte ein erhebliches Haftungsrisiko darstellen. Im Brandfall müssten Betreiber beweisen, einen kompetenten Dienstleister gewählt zu haben. Die DIN-18232-10-Zertifizierung fungiert hier als standardisiertes „Gütesiegel“. Sie vereinfacht die Auswahl und bietet einen robusten Schutz vor Regressansprüchen. Die DGWZ betont, dass der schriftliche Kompetenznachweis für alle ausführenden Firmen verpflichtend ist – unabhängig davon, ob vor Ort oder per Fernzugriff gearbeitet wird.
Wettlauf um die Zulassung beginnt
Mit den Vorreitern Minimax und HAUTAU steigt der Druck auf andere Anbieter, nachzuziehen. Der Markt dürfte sich 2026 teilen: in zertifizierte Spezialisten und solche, die den Anschluss verpassen.
Branchenverbände rechnen für das laufende Jahr mit einem Engpass bei Zertifizierungsaudits. Tausende Dienstleister werden ihre Qualifikation prüfen lassen wollen. Gebäudeeigentümern wird geraten, ihre Ausschreibungsunterlagen umgehend anzupassen. Die Einhaltung der DIN 18232-10 sollte künftig verbindliche Voraussetzung für jeden Brandschutzvertrag sein.
Die Botschaft der ersten Zertifizierungen ist klar: Die reine Gerätezulassung reicht nicht mehr aus. Die Zukunft des deutschen Brandschutzes liegt in nachweisbarer, geprüfter Dienstleistungsexpertise.
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