Minijob-Reform, Abgaben

Minijob-Reform 2026: Weniger Abgaben, höhere Grenzen

05.01.2026 - 07:13:12

Ab sofort gilt eine niedrigere U1-Umlage von 0,8% und eine höhere Minijob-Grenze von 603 Euro. Die Änderungen entlasten Arbeitgeber teilweise, treiben aber durch den Mindestlohn auch die Lohnkosten.

Ab heute gelten neue Regeln für Minijobs: Die U1-Umlage sinkt, die Verdienstgrenze steigt auf 603 Euro. Für Unternehmen und Minijobber bringt das erste Quartal 2026 spürbare Änderungen. Die Anpassungen sollen Bürokratie abbauen und auf den höheren Mindestlohn reagieren.

Umlagesatz für Krankheit deutlich gesenkt

Die U1-Umlage, mit der Arbeitgeber sich für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall versichern, wird ab sofort günstiger. Sie sinkt von 1,1 auf 0,8 Prozent. Die Senkung gilt für alle bei der Minijob-Zentrale registrierten Beschäftigungsverhältnisse. Grund ist eine stabile Finanzlage des Umlagefonds.

Die U2-Umlage für den Mutterschutz bleibt dagegen unverändert bei 0,22 Prozent. Arbeitgeber erhalten weiterhin eine vollständige Erstattung der Lohnkosten für Zeiten des Beschäftigungsverbots und des Mutterschutzes.

Höhere Grenzen durch Mindestlohn-Anstieg

Parallel zur Umlage-Senkung steigen die Verdienstgrenzen. Auslöser ist der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro, der seit Jahresbeginn gilt. Da die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich das maximale Monatseinkommen für eine geringfügige Beschäftigung von bisher 556 auf nun 603 Euro.

Das entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwa zehn Stunden. Die Jahresobergrenze liegt bei 7.236 Euro. Unternehmen müssen prüfen, ob bestehende Verträge und Arbeitszeiten diese neuen Caps einhalten. Wer sie überschreitet, rutscht in die Sozialversicherungspflicht.

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Weniger Bürokratie für die Lohnbuchhaltung

Neben den finanziellen Änderungen bringt 2026 administrative Erleichterungen. Die historische Rechtskreistrennung in den Beitragsnachweisen zwischen West und Ost ist abgeschafft. Arbeitgeber reichen nun einen einheitlichen Nachweis für alle Beschäftigten ein.

Zudem wurden steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten erhöht:
* Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro jährlich.
* Der Übungsleiterfreibetrag erhöht sich von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich.

Gemischte Bilanz für die Unternehmen

Die Senkung der U1-Umlage wird als kleine Entlastung für den Mittelstand gewertet. Doch die Freude könnte verhalten ausfallen. Denn die gleichzeitige Erhöhung des Mindestlohns treibt die Lohnkosten in die Höhe. Für dieselbe Anzahl Arbeitsstunden fallen höhere Bruttolöhne an – die Ersparnis durch die niedrigere Umlage wird dadurch größtenteils aufgefressen.

Die oberste Priorität für Personalabteilungen in dieser Woche ist die Aktualisierung der Lohnsoftware. Zwar bringen große Anbieter die gesetzlichen Änderungen meist automatisch, eine manuelle Prüfung der Januar-Abrechnungen wird dennoch empfohlen.

Weitere Anpassungen sind bereits absehbar

Die dynamische Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn macht weitere Erhöhungen wahrscheinlich. Für 2027 ist ein Mindestlohn von 14,60 Euro im Gespräch. Das würde die monatliche Verdienstobergrenze voraussichtlich auf etwa 633 Euro anheben.

Bis dahin müssen Unternehmen im laufenden Quartal besonders auf Beschäftigte im Übergangsbereich (Midijob) achten. Die Untergrenze für Midijobs beginnt jetzt bei 603,01 Euro. Bei variablen Arbeitszeiten und Verdiensten nahe dieser Schwelle ist genaues Monitoring erforderlich, um ungewollte Versicherungspflicht zu vermeiden.

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