Minijob-Grenze, Euro

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro: Das müssen Arbeitgeber jetzt tun

20.01.2026 - 21:35:12

Die Erhöhung des Mindestlohns führt zu einer neuen Verdienstobergrenze von 603 Euro für Minijobs. Unternehmen müssen Verträge prüfen, um teure Nachzahlungen an die Sozialversicherung zu vermeiden.

Ab sofort gilt in Deutschland eine neue Verdienstobergrenze für Minijobs. Sie liegt bei 603 Euro monatlich – eine direkte Folge der jüngsten Mindestlohnerhöhung. Für Millionen geringfügig Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bedeutet das akuten Handlungsbedarf, um teure Nachzahlungen zu vermeiden.

Zum Jahreswechsel stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Da die Minijob-Grenze dynamisch daran gekoppelt ist, erhöhte sie sich automatisch von bisher 556 auf nun 603 Euro. Das Ziel: Minijobber sollen auch mit dem höheren Stundenlohn weiterhin bis zu zehn Wochenstunden arbeiten können, ohne ihren Status zu verlieren. Für Unternehmen wird daraus eine konkrete Pflicht. Sie müssen alle bestehenden Verträge prüfen und anpassen.

Finanzielle Neujustierung: Minijob und Midijob im Wandel

Die neue Grenze von 603 Euro markiert auch den Einstieg in den Übergangsbereich (Midijob). Verdient ein Beschäftigter 603,01 Euro oder mehr, gelten bereits reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die Obergrenze für Midijobs bleibt bei 2.000 Euro.

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Besonders heikel ist die Situation für Arbeitnehmer, die 2025 zwischen 556 und 603 Euro verdienten. Bleibt ihr Gehalt unverändert, rutschen sie aus einem sozialversicherungspflichtigen Midijob zurück in einen Minijob – und verlieren damit ihren vollen Versicherungsschutz. Arbeitgeber sind gefordert, diese Einstufung jetzt korrekt vorzunehmen.

Die Vertrags-Falle: Unveränderte Stunden werden zum Risiko

Die größte Herausforderung liegt in der Anpassung der Arbeitsverträge. Viele Vereinbarungen sehen eine feste Stundenzahl vor. Wird nur der Mindestlohn angehoben, überschreitet der Monatsverdienst mit denselben Stunden schnell die neue 603-Euro-Grenze. Die Folge: Aus dem Minijob wird ungewollt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Um das zu verhindern, müssen Unternehmen die vereinbarten Arbeitsstunden überprüfen und gegebenenfalls reduzieren. Diese Änderung bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers und sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden. Andernfalls riskieren Firmen, unwissentlich in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.

Hohe Kosten bei Fehlern: Nachzahlungen und Dokumentation

Die Konsequenzen einer falschen Einstufung sind finanziell drastisch. Die Sozialversicherungsträger können rückwirkend Beiträge für bis zu vier Jahre nachfordern. Im Regelfall muss der Arbeitgeber dann sowohl den eigenen als auch den Arbeitnehmeranteil tragen – eine immense Belastung.

Hinzu kommt eine strenge Dokumentationspflicht. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle Minijobber lückenlos erfassen. Diese Aufzeichnungen sind spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung anzufertigen und zwei Jahre lang aufzubewahren. Nur so lässt sich der Minijob-Status bei einer Prüfung rechtssicher nachweisen.

Weitere Erhöhung schon absehbar: 2027 geht es weiter

Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Die nächste Mindestlohnerhöhung steht bereits fest: Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Die Minijob-Grenze wird dann voraussichtlich auf rund 633 Euro klettern. Für Unternehmen wird die regelmäßige Überprüfung von Arbeitszeiten und Verdienstgrenzen damit zur Daueraufgabe. Flexible Verträge und klare interne Prozesse sind jetzt unverzichtbar.

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