Minijob-Grenze, Euro

Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro – das bedeutet die Anpassung

16.01.2026 - 08:25:12

Zum Jahreswechsel 2026 gilt eine höhere Verdienstgrenze für Minijobs von 603 Euro. Die automatische Kopplung an den Mindestlohn soll die Arbeitszeit stabilisieren und hat auch Auswirkungen auf Midijobs.

Zum Jahreswechsel profitieren Millionen geringfügig Beschäftigte von mehr finanziellen Spielraum. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs ist zum 1. Januar 2026 von 556 auf 603 Euro angehoben worden. Hintergrund ist die zeitgleiche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro. Die Kopplung beider Werte soll verhindern, dass Minijobber ihre Arbeitszeit kürzen müssen.

Automatische Anpassung sorgt für Stabilität

Die neue Grenze ist kein politischer Einzelfall, sondern Ergebnis einer gesetzlichen Verknüpfung. Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei. Bei 13,90 Euro ergibt das die neue Grenze von 603 Euro. Das Ziel ist klar: Eine Wochenarbeitszeit von etwa zehn Stunden soll auch zum neuen Mindestlohn möglich bleiben, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu sprengen.

Für Arbeitgeber bedeutet dies konkret eine maximale monatliche Arbeitszeit von rund 43,3 Stunden bei Einhaltung der Grenze. Sie müssen Verträge und Abrechnungen jetzt anpassen. Die Dokumentation ist entscheidend, um Nachzahlungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu vermeiden.

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Midijobs und die Ausnahmeregelung

Mit der Minijob-Grenze verschiebt sich auch der Einstieg in den Übergangsbereich, besser bekannt als Midijob. Dieser beginnt jetzt bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlich. Hier zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialbeiträge, sammeln aber volle Ansprüche in allen Versicherungszweigen.

Was passiert, wenn die Grenze ungeplant überschritten wird? Die bewährte Ausnahmeregelung bleibt: Bis zu zweimal im Kalenderjahr darf die Grenze in unvorhersehbaren Fällen – etwa bei Vertretung – überschritten werden, maximal auf das Doppelte (1.206 Euro). Der Jahresgesamtverdienst muss unter 8.442 Euro bleiben.

Eine anhaltende gesellschaftliche Debatte

Die Erhöhung wird zwar pragmatisch begrüßt, doch am Modell Minijob selbst scheiden sich die Geister. Gewerkschaften wie ver.di kritisieren die Beschäftigungsform scharf. Sie sehe eine „berufliche Sackgasse“, verdränge reguläre Jobs und fördere durch mögliche Befreiung von der Rentenversicherung die Altersarmut – ein Risiko, von dem besonders Frauen betroffen seien.

Befürworter betonen dagegen die Flexibilität. Für Studierende, Rentner oder Personen mit kleinem Zuverdienst bleibe der Minijob eine wichtige Option. Die automatische Anpassung an den Mindestlohn wird als sinnvoller Kompromiss gewertet, der bestehende Verhältnisse stabilisiert.

Der nächste Schritt steht bereits fest

Die Entwicklung ist für das kommende Jahr bereits vorgezeichnet. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Durch die dynamische Kopplung klettert die Minijob-Grenze dann automatisch auf 633 Euro im Monat. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten diese nächste Stufe bereits im Blick behalten. Für 2026 gilt: Die korrekte Umsetzung der 603-Euro-Grenze ist entscheidend, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

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