Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro: Das ändert sich 2026 für Arbeitnehmer
28.01.2026 - 12:43:12Die neuen Steuer- und Sozialversicherungsregeln für 2026 sind in Kraft. Millionen Arbeitnehmer und Rentner spüren die ersten konkreten Auswirkungen in ihrer Lohntüte und Steuererklärung.
Höhere Grenze für Minijobs
Die spürbarste Änderung betrifft die Geringfügigkeitsgrenze. Sie ist zum 1. Januar auf 603 Euro monatlich gestiegen. Grund ist der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Die Rechnung: Bei zehn Wochenstunden darf die monatliche Grenze nicht überschritten werden. Die Jahresobergrenze liegt nun bei 7.236 Euro.
Für viele bedeutet das eine automatische Umstufung. Wer 2025 zwischen 556 und 603 Euro verdiente und als Midijobber galt, ist jetzt Minijobber – sofern das Gehalt unter der neuen Grenze bleibt. Die Minijob-Zentrale betont, dass so verhindert wird, dass Gehaltserhöhungen ungewollt in die volle Sozialversicherungspflicht führen.
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Neuer Korridor für Midijobs
Oberhalb der 603-Euro-Grenze beginnt die Midijob-Zone. Sie reicht jetzt von 603,01 Euro bis zur unveränderten Obergrenze von 2.000 Euro. In diesem Korridor steigen die Sozialabgaben stufenweise an. Diese Gleitzone soll verhindern, dass ein paar Euro mehr Brutto am Ende weniger Netto bedeuten.
Arbeitgeber und Personalabteilungen sind derzeit gefordert, die Januar-Abrechnungen genau zu prüfen. Die korrekte Einordnung ist entscheidend für die Höhe der Abzüge.
Steuerentlastung für alle
Neben den Änderungen bei geringfügiger Beschäftigung bringt 2026 auch breitere Steuererleichterungen. Der Grundfreibetrag wurde angehoben. Für Alleinstehende liegt er nun bei 12.348 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 24.696 Euro. So soll das steuerfreie Existenzminimum an die Inflation angepasst werden.
Eine strukturelle Neuerung betrifft Pendler. Die Pendlerpauschale gilt einheitlich ab dem ersten Kilometer mit 38 Cent. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Für Millionen Berufspendler mit kurzen und mittleren Strecken bedeutet das eine sofortige steuerliche Entlastung.
„Aktivrente“ soll Fachkräftemangel lindern
Eine der politisch am meisten diskutierten Neuerungen ist die sogenannte Aktivrente. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, hat die Regierung eine Steuerbefreiung für Rentner eingeführt, die freiwillig weiterarbeiten.
Rentner können nun bis zu 2.000 Euro monatlich aus aktiver Erwerbstätigkeit steuerfrei hinzuverdienen. Diese spezielle Regelung ist von der Minijob-Grenze entkoppelt und zielt gezielt auf erfahrene Arbeitnehmer ab. Die Idee: Der Wiedereinstieg soll sich finanziell lohnen, ohne dass die Kombination aus Rente und Lohn durch hohe Steuern geschmälert wird.
Branchen begrüßen Anpassung, Experten warnen
Die Anhebung der Minijob-Grenze wird vor allem in Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten begrüßt, etwa im Einzelhandel und der Gastronomie. Verbände argumentieren, dass der höhere Mindestlohn sonst zu einer Kürzung der Arbeitsstunden geführt hätte.
Lohnbuchhaltungsexperten sehen jedoch auch Risiken. Die automatische Umstufung ehemaliger Midijobber in die steuer- und abgabenfreie Minijob-Zone kann ungewollte Nebenwirkungen haben. Der wichtigste Punkt: Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert. Unternehmen sind nun gefordert, ihre Personalakten zu überprüfen und Mitarbeiter über mögliche Versicherungslücken zu informieren.
Was kommt 2027?
Die Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn macht künftige Anpassungen vorhersehbar. Der nächste Schritt ist bereits in Sicht: Zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn auf voraussichtlich 14,60 Euro steigen. Damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze erneut angehoben.
Für das laufende Jahr rückt die Umsetzung der Aktivrente in den Fokus. Unternehmen müssen Strategien entwickeln, wie sie erfahrene Mitarbeiter mit den neuen steuerlichen Anreizen im Betrieb halten können. Die volle Wirkung der einheitlichen Pendlerpauschale wird sich erst 2027 zeigen, wenn die Steuererklärungen für 2026 bearbeitet werden und möglicherweise höhere Erstattungen für Pendler auszahlen.
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