Minijob-Grenze, Euro

Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro

28.12.2025 - 17:30:12

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Minijobber in Deutschland bis zu 603 Euro im Monat verdienen. Die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von bisher 556 Euro ist eine direkte Folge des steigenden Mindestlohns. Parallel tritt die neue „Aktivrente“ in Kraft, die Rentnern deutlich höhere steuerfreie Zuverdienste ermöglicht. Die Reformen sollen die geringfügige Beschäftigung attraktiver machen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Die neue Grenze von 603 Euro ist kein politischer Beschluss, sondern das Ergebnis einer automatischen Berechnung. Seit 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Formel soll sicherstellen, dass Beschäftigte mindestens zehn Stunden pro Woche arbeiten können, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.

Da der Mindestlohn zum Jahreswechsel von 12,82 auf 13,90 Euro steigt, passt sich die Obergrenze automatisch an. Die Rechnung lautet: 13,90 Euro x 130 Stunden geteilt durch 3. Das ergibt monatlich 603 Euro oder 7.236 Euro im Jahr. Rund 6,9 Millionen Minijobber sind von der Änderung betroffen. Sie profitieren von der höheren Stundenvergütung, ohne ihre Arbeitszeit reduzieren zu müssen.

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Midijobber rutschen in Minijob-Status

Die Anhebung hat unmittelbare Auswirkungen auf den sogenannten Übergangsbereich, die Midijobs. Die untere Grenze dieser Gleitzone verschiebt sich mit der Minijob-Grenze auf 603,01 Euro. Für alle, die derzeit zwischen 556 und 603 Euro verdienen, ändert sich damit der Status.

Aus Midijobbern werden per 1. Januar automatisch Minijobber. Der Vorteil: Sie zahlen keine eigenen Beiträge mehr zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Rentenversicherungspflicht bleibt jedoch bestehen, sofern kein Antrag auf Befreiung gestellt wird. Arbeitgeber müssen die Umstellung in ihren Lohnsystemen umsetzen und die Betroffenen informieren.

„Aktivrente“ schafft Anreize für Rentner

Während für die breite Bevölkerung bei 603 Euro Schluss ist, startet für Rentner eine neue Ära. Die „Aktivrente“ erlaubt es Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen.

Experten sprechen von einer „Super-Minijob“-Regelung für Senioren. Sie übersteigt die normale Grenze um mehr als das Dreifache. Die Politik erhofft sich davon, tausende erfahrene Fachkräfte für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Besonders Branchen mit akutem Personalmangel könnten profitieren.

Mehr Flexibilität für Saisonarbeit und Rentenwahl

  • Landwirtschaft: Die Höchstdauer für kurzfristige Beschäftigung in der Landwirtschaft wird von 70 auf 90 Tage oder 15 Wochen pro Jahr angehoben. Das soll Erntehelfern und Betrieben mehr Planungssicherheit geben.
  • Rentenversicherung: Eine wichtige Neuerung betrifft die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Bisher war diese Entscheidung für die Dauer des Minijobs bindend. Ab 1. Juli 2026 können Beschäftigte die Befreiung einmalig widerrufen. Das gibt mehr Flexibilität für die eigene Altersvorsorge.

Weitere Erhöhung für 2027 bereits absehbar

Die aktuellen Änderungen sind nur eine Etappe. Der Mindestlohn soll am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro steigen. Damit würde sich die Minijob-Grenze voraussichtlich auf 633 Euro anheben. Unternehmen sollten die Entwicklung im Blick behalten und ihre Verträge, insbesondere im Grenzbereich, regelmäßig überprüfen.

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