Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro
21.11.2025 - 13:59:12Die Bundesregierung hat gestern die neuen Verdienstgrenzen für Minijobs offiziell bestätigt. Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland können sich auf höhere steuerfreie Einkünfte freuen: Ab 1. Januar 2026 steigt die monatliche Obergrenze von derzeit 556 Euro auf 603 Euro. Ein Jahr später folgt ein weiterer Sprung auf 633 Euro.
Hinter dieser Anpassung steckt die automatische Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn, der 2026 auf 13,90 Euro und 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde klettert. Das Prinzip bleibt dabei unverändert: Wer zum Mindestlohn arbeitet, soll weiterhin rund zehn Wochenstunden beschäftigt sein können, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.
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Die gestrige Veröffentlichung durch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) bringt endgültige Klarheit für Arbeitgeber und Beschäftigte. Die Zahlen im Detail:
- Ab Januar 2026: Mindestlohn 13,90 Euro → Minijob-Grenze 603 Euro
- Ab Januar 2027: Mindestlohn 14,60 Euro → Minijob-Grenze 633 Euro
Das entspricht einer Steigerung von knapp 14 Prozent – der größte prozentuale Anstieg seit Einführung des Mindestlohns vor zehn Jahren. Während das BMAS die Erhöhung als notwendig für stabile Kaufkraft bezeichnet, hatten Gewerkschaften ursprünglich 15 Euro pro Stunde gefordert. Der nun beschlossene Kompromiss soll faire Löhne mit wirtschaftlicher Tragbarkeit vereinen.
So funktioniert die dynamische Grenze
Die neue Regelung verdeutlicht, wie die seit Oktober 2022 geltende „dynamische Obergrenze” praktisch umgesetzt wird. Die Berechnung folgt einer festen Formel: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, gerundet auf volle Euro.
Für 2026 ergibt sich daraus: 13,90 Euro × 130 ÷ 3 = 602,33 Euro, also 603 Euro. Diese Mechanik garantiert, dass Minijobber zum Mindestlohn konstant etwa 43 Stunden monatlich arbeiten können, ohne in die vollversicherungspflichtige Beschäftigung zu wechseln.
Doch Vorsicht: Für Beschäftigte mit Stundenlöhnen über dem Mindestlohn bedeutet die höhere Grenze nicht automatisch mehr Arbeitsstunden. Sie erhöht lediglich den steuerfreien Verdienstraum.
Was Arbeitgeber jetzt tun müssen
Personalabteilungen und Kleinunternehmer sollten ihre bestehenden Verträge bis Jahresende überprüfen. Zwei Szenarien sind typisch:
Szenario 1 – Stundenweise Abrechnung: Arbeitet jemand derzeit zehn Stunden wöchentlich zum Mindestlohn, steigt das Entgelt 2026 automatisch auf 13,90 Euro. Da gleichzeitig die Minijob-Grenze auf 603 Euro klettert, bleibt der Status erhalten.
Szenario 2 – Festgehalt: Bei Verträgen mit fixem Monatsbetrag (etwa 556 Euro) muss der effektive Stundenlohn nachgerechnet werden. Rutscht dieser durch vereinbarte Stundenzahl unter 13,90 Euro, besteht gesetzliche Anpassungspflicht. Die neue 603-Euro-Grenze bietet dafür nun mehr Spielraum – ohne Sozialversicherungsbeiträge auszulösen.
Arbeitsrechtler empfehlen, alle Vertragsänderungen vor dem 1. Januar 2026 schriftlich zu dokumentieren. Sonst droht eine ungewollte Einstufung als Midijob mit entsprechenden Abgabepflichten.
Vom Kompromiss zur Praxis
Der Weg zu diesen Schwellenwerten begann im Juni, als die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung vorlegte. Ende Oktober folgte die Zustimmung des Bundeskabinetts per Verordnung, gestern nun die finale administrative Bestätigung.
Während der Branche die Anpassung genug Zeit zur Vorbereitung gibt, bleibt die Grundsatzdiskussion offen: Arbeitnehmervertreter in der Kommission wollten ursprünglich 15 Euro durchsetzen, um die Inflation wirksamer zu bekämpfen. Arbeitgeberverbände warnten dagegen vor übermäßigen Belastungen für Gastronomie und Einzelhandel.
Ausblick: Midijob-Zone wandert mit
Parallel zur Minijob-Grenze verschiebt sich der sogenannte Übergangsbereich. Ab Januar 2026 beginnt die Midijob-Zone bei 603,01 Euro – hier greifen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bis zur aktuellen Obergrenze von 2.000 Euro.
Marktbeobachter erwarten, dass die neuen Limits Minijobs für Studierende und Rentner attraktiver machen. Das könnte Personalengpässe in serviceorientierten Branchen mildern. Gewerkschaften kritisieren hingegen, dass das Minijob-Modell selbst reformbedürftig sei – zu oft würden solche Stellen reguläre Vollzeitjobs verdrängen.
Für den Moment steht fest: 603 Euro lautet ab Januar die neue Zauberzahl für Deutschlands geringfügig Beschäftigte.
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