Minijob-Grenze, Euro

Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro

15.11.2025 - 20:10:12

Ab Januar 2026 erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs automatisch auf 603 Euro monatlich durch die Kopplung an den steigenden Mindestlohn von 13,90 Euro.

Deutschlands geringfügig Beschäftigte können sich freuen: Ab Januar 2026 erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von derzeit 556 auf 603 Euro. Die Anpassung erfolgt automatisch durch die Kopplung an den gesetzlichen Mindestlohn, der auf 13,90 Euro pro Stunde steigt. Damit bleibt das Zehn-Stunden-Prinzip erhalten – und Millionen Minijobber profitieren von höherem steuerfreiem Einkommen.

Was bedeutet das konkret für Beschäftigte und Arbeitgeber? Die Anhebung ist mehr als nur eine Zahlenspielerei. Sie sichert die Attraktivität geringfügiger Beschäftigung und schafft gleichzeitig neue Spielräume für alle Beteiligten. Doch die Tücke steckt wie so oft im Detail.

Automatik statt Politik: Wie die Formel funktioniert

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze nicht mehr Verhandlungssache, sondern mathematische Gewissheit. Eine einfache Formel regelt die Anpassung: (Mindestlohn × 130) / 3. Bei 13,90 Euro Mindestlohn ergibt das exakt 603 Euro monatlich.

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Diese dynamische Kopplung soll verhindern, dass Mindestlohnerhöhungen das Minijob-Modell aushebeln. Das Bundeskabinett hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission bereits offiziell übernommen. Und es geht weiter: Für Januar 2027 ist der nächste Schritt bereits festgezurrt. Dann steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro – und mit ihm die Minijob-Schwelle auf voraussichtlich 633 Euro.

Überschreitung erlaubt: Die Flexibilitätsregel

Darf man die 603 Euro auch mal überschreiten, ohne gleich sozialversicherungspflichtig zu werden? Die klare Antwort: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend ist die Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro (12 × 603 Euro).

Das Regelwerk erlaubt zweimal innerhalb von zwölf Monaten eine unvorhersehbare Überschreitung der Monatsgrenze. Klassische Beispiele: Vertretung für kranke Kollegen oder unerwartete Auftragsspitzen. Allerdings gilt eine harte Obergrenze – in diesen Monaten darf maximal das Doppelte verdient werden, also ab 2026 höchstens 1.206 Euro.

Wird die Grenze jedoch regelmäßig oder planbar überschritten, kippt der Minijob-Status sofort. Ab dem Tag der Überschreitung gelten Sozialversicherungsbeiträge. Für Arbeitgeber kann das teuer werden: Nachzahlungen und Bußgelder drohen.

Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Die Lohnbuchhaltung steht vor Anpassungen. Arbeitgeber müssen ihre Systeme auf den neuen Mindestlohn und die erhöhte Verdienstgrenze einstellen. Bestehende Verträge bleiben gültig, solange die vereinbarten Stunden im Rahmen bleiben – aber Achtung: Der Stundenlohn muss mindestens 13,90 Euro betragen.

Wer hier schludert, riskiert empfindliche Strafen. Besonders tückisch: die versehentliche Umwandlung eines Minijobs in einen Midijob (603,01 bis 2.000 Euro) oder eine vollständig sozialversicherungspflichtige Stelle. Präzise Arbeitszeiterfassung und Kontrolle der Jahresverdienste sind daher unverzichtbar.

Für Minijobber selbst ändert sich wenig – außer dem erfreulichen Aspekt: Wer auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet, erhält die 603 Euro komplett netto ausgezahlt.

Bürgergeld-Empfänger profitieren ebenfalls

Auch Bezieher von Bürgergeld gewinnen durch die Anhebung. Die Freibeträge greifen bei höheren Verdiensten, sodass mehr vom Hinzuverdienst tatsächlich in der Tasche bleibt. Das stärkt Anreize für Beschäftigung statt reiner Transferleistungen.

Für Rentner, Studierende und alle, die neben dem Hauptberuf etwas dazuverdienen wollen, bleibt der Minijob damit eine attraktive Option – mit verlässlich wachsenden Verdienstmöglichkeiten.

Ausblick: Planbare Erhöhungen bis 2027

Die automatische Anpassung schafft Berechenbarkeit. Beschäftigte wie Unternehmen können sich auf die nächste Erhöhung 2027 bereits einstellen. Das System soll sicherstellen, dass Minijobs nicht zur Niedriglohnfalle werden, sondern flexible und fair entlohnte Beschäftigungsformen bleiben.

Besonders profitieren Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und Reinigungsdienste, die traditionell auf Minijobber setzen. Ob die Reformen die gewünschte Wirkung entfalten – mehr Kaufkraft bei stabilen Beschäftigungszahlen – wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Eines steht fest: Die Ära willkürlicher politischer Entscheidungen bei der Minijob-Grenze ist vorerst vorbei.

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