Mindestrücklage für Eigentumswohnungen steigt heute
01.01.2026 - 02:44:12Die gesetzliche Pflichtuntergrenze für die Instandhaltungsrücklage steigt auf 1,13 Euro pro Quadratmeter. Die automatische Anpassung betrifft zehntausende Eigentümergemeinschaften.
Ab heute müssen Wohnungseigentümer mehr für die Instandhaltung zurücklegen. Der gesetzliche Mindestsatz für die Erhaltungsrücklage erhöht sich von 1,06 auf 1,13 Euro pro Quadratmeter. Diese automatische Anpassung betrifft zehntausende Eigentümergemeinschaften in ganz Österreich.
Die Erhöhung um rund 6,6 Prozent ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert und folgt einem zweijährigen Rhythmus. Sie orientiert sich an der Inflation der vergangenen zwei Jahre. Für eine durchschnittliche Wohnung mit 80 Quadratmetern steigt die monatliche Mindestdotierung damit von 84,80 auf 90,40 Euro.
Was bedeutet die neue Untergrenze?
Der neue Satz von 1,13 Euro markiert die gesetzliche Pflichtuntergrenze. Berechnet wird er auf Basis der Gesamtnutzfläche. Dazu zählen:
* Die Wohnräume selbst
* Im Eigentum stehende Stellplätze in Tiefgaragen oder Carports
Nicht zur berechnungsrelevanten Nutzfläche gehören in der Regel offene Balkone oder Terrassen. Wichtig für Eigentümer: Liegt der bereits beschlossene Rücklagenbeitrag der Gemeinschaft über 1,13 Euro, muss nichts geändert werden. Der Gesetzeswert ist eine Mindestvorgabe, kein empfohlener Richtwert.
Passend zum Thema WEG-Neuerungen: Viele Eigentümer und Verwalter übersehen, welche praktischen Folgen geänderte Mindestdotierungen und neue Beschlussregeln haben können — von Formfehlern bei Beschlüssen bis zu Fragen der Umlagefähigkeit. Ein kompakter Gratis-Sonderreport erklärt die 19 wichtigsten WEG-Änderungen, zeigt, welche Ausnahmen gelten (z. B. Neubau, komplette Sanierung) und liefert praxiserprobte Tipps für rechtssichere Eigentümerversammlungen. Gratis WEG-Sonderreport jetzt herunterladen
Warum steigt der Betrag automatisch?
Der Mechanismus soll Streit in Eigentümerversammlungen vorbeugen. Früher wurde oft diskutiert, ob und wie stark die Rücklage erhöht werden muss. Seit einer Gesetzesnovelle 2022 passt sich der Mindestbetrag alle zwei Jahre automatisch an die Teuerung an.
Grundlage ist der Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria. Die aktuelle Erhöhung resultiert aus dem Vergleich der Indexwerte von Juni 2023 und Juni 2025. Die Wirtschaftskammer hatte die neuen Werte bereits im Vorfeld bekanntgegeben, damit Hausverwaltungen die Abbuchungen anpassen können.
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?
Ja, aber sie sind eng gefasst. Unterschritten werden darf die Mindestdotierung beispielsweise:
* Bei Neubauten, wo in den ersten Jahren kaum Reparaturen anfallen.
* Nach einer kompletten Sanierung, die den Zustand des Gebäudes auf “neuwertig” hebt.
* In bestimmten Reihenhausanlagen, wo die Eigentümer vertraglich die Instandhaltungspflicht selbst übernommen haben.
Rechtsexperten raten jedoch zur Vorsicht. Fehlen im Schadensfall die finanziellen Mittel, kann die gesamte Eigentümergemeinschaft haften.
Reicht das für künftige Sanierungen?
Die Erhöhung sichert vor allem die Kaufkraft der angesparten Reserven. Angesichts steigender Bau- und Handwerkerkosten sehen viele Experten den neuen Satz aber nur als absolutes Minimum.
Der Druck, Gebäude energetisch zu sanieren, wächst. Die anstehenden Aufgaben – von der Fassadendämmung bis zum Heizungstausch – kosten oft sechsstellige Summen. Kritiker befürchten, dass selbst 1,13 Euro pro Quadratmeter in vielen Bestandsbauten nicht ausreichen werden. Sonderumlagen für große Projekte bleiben daher wahrscheinlich.
Die nächste automatische Anpassung der Mindestrücklage ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen. Bis dahin gilt der heute in Kraft getretene Wert als verbindliche Untergrenze für alle Wohnungseigentümergemeinschaften.
PS: Ein renommierter Kurzreport erklärt Eigentümern und Verwaltern, wie Sie jetzt rechtssicher handeln — welche Beschlüsse nötig sind, wie Sie Sonderumlagen vermeiden und welche formalen Fehler bei der Beschlussfassung häufig passieren. Ideal für alle, die finanzielle Risiken in der Eigentümergemeinschaft minimieren wollen. Jetzt kostenlosen WEG-Report anfordern


