Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
28.11.2025 - 18:59:12Das wird teuer für deutsche Arbeitgeber: Ab Januar 2026 klettert der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde – ein Plus von über acht Prozent in einem Schritt. Und damit nicht genug: Bereits ein Jahr später folgt die nächste Anhebung auf 14,60 Euro.
Mit der vollständigen Ratifizierung der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung steht nun fest, was Personalverantwortliche in den kommenden Wochen beschäftigen wird. Rechtsexperten und Sozialversicherungsträger verschickten am Freitag letzte Umsetzungshinweise. Die Botschaft: Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet die Erhöhung bei einer 40-Stunden-Woche rund 190 Euro mehr brutto im Monat. Doch die Auswirkungen reichen weit über einzelne Gehaltsabrechnungen hinaus.
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Besonders spannend wird es für Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsbranche. Denn mit dem höheren Stundenlohn verschiebt sich automatisch die Verdienstgrenze für Minijobber. Die dynamische Formel, die seit 2022 gilt, erlaubt künftig zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.
Die neuen Eckdaten ab 1. Januar 2026:
* Minijob-Grenze: Von 556 auf 603 Euro monatlich
* Jahresgrenze: 7.236 Euro
* Midijob-Übergangsbereich: Startet bei 603,01 Euro, endet weiterhin bei 2.000 Euro
Die Deutsche Rentenversicherung warnt in ihrem aktuellen Leitfaden vor einer häufigen Falle: Bestehende Verträge mit 556 Euro müssen zwar nicht neu geschrieben werden, wenn die Stundenzahl gleich bleibt. Aber der Stundensatz muss zwingend auf mindestens 13,90 Euro angepasst werden. Wer hingegen die neue Grenze durch mehr Arbeitsstunden ausreizen will, darf die 603 Euro nicht überschreiten – sonst droht die versicherungspflichtige Beschäftigung.
Vier Wochen bis zur Umsetzung
Die Zeit drängt. HR-Experten der Haufe-Gruppe veröffentlichten diese Woche eine Checkliste für Personalabteilungen. Ihre klare Ansage: Diese To-dos dulden keinen Aufschub.
Was bis Jahresende erledigt sein muss:
1. Lohnprüfung: Alle Beschäftigten unter 13,90 Euro identifizieren und Anpassungen terminieren
2. Minijob-Verträge: Arbeitszeitkonten bis 31. Dezember ausgleichen, um ungewollte Höherstufungen zu vermeiden
3. Software-Updates: Lohnabrechnungsprogramme auf die neuen Sozialversicherungswerte prüfen
4. Azubi-Vergütung: Parallel steigt die Mindestausbildungsvergütung – separate Anpassungen nötig
Verstöße gegen die 13,90-Euro-Untergrenze gelten als Ordnungswidrigkeit. Neben Geldstrafen droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen – eine existenzielle Gefahr für viele mittelständische Betriebe.
Kompromiss nach heftigem Ringen
Der Weg zur Einigung war steinig. Die Mindestlohnkommission rang monatelang um die richtige Höhe. Gewerkschaften forderten ursprünglich einen Sprung auf 15 Euro, um die aufgelaufene Inflation der Jahre 2023 und 2024 auszugleichen. Das Ergebnis – gestaffelte Erhöhungen bis 2027 – ist ein klassischer Kompromiss.
Arbeitgeberverbände schlagen bereits Alarm. Knapp 14 Prozent Lohnsteigerung binnen zwei Jahren könnten gerade kleine und mittlere Unternehmen überfordern, warnen sie. Besonders in Ostdeutschland, wo das Lohnniveau traditionell niedriger liegt, wächst die Sorge vor Stellenabbau.
„Die Anpassung auf 13,90 Euro ist überfällig, bleibt aber hinter den realen Lebenshaltungskosten in Ballungszentren zurück”, kontert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Kritik. Das dürfte die Debatte weiter anheizen.
Planungssicherheit bis 2027 – dann neue Verhandlungen
Immerhin: Für die nächsten 24 Monate herrscht Klarheit. Die festgeschriebenen Stufen beseitigen die Unsicherheit jährlicher Verhandlungen. Doch Mitte 2027 wird die Kommission erneut zusammenkommen müssen, um über die Sätze ab 2028 zu entscheiden.
Bis dahin verschärft sich die Gangart. Mit dem heute in Kraft getretenen Paketboten-Schutz-Gesetz erhöht der Gesetzgeber zusätzlich den Kontrolldruck. Für personalintensive Branchen zeichnet sich ein Jahr strengerer Durchsetzung und höherer Grundkosten ab.
Bleibt die Frage: Können Unternehmen die Mehrkosten stemmen, ohne Stellen zu streichen? Die Antwort wird sich 2026 in den Beschäftigungszahlen zeigen.
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