Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – was Unternehmen jetzt wissen müssen
20.01.2026 - 22:43:12Ab sofort gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Erhöhung um über acht Prozent zieht automatisch eine Anpassung der Mini-Job-Grenze nach sich und zwingt Unternehmen zu umfassenden Prüfungen in Lohnbuchhaltung und Personalplanung.
Deutlicher Sprung für Niedriglohnsektor
Die Erhöhung von bisher 12,82 Euro markiert die erste Stufe einer zweistufigen Anpassung. Bereits zum 1. Januar 2027 ist der nächste Schritt auf 14,60 Euro fest eingeplant. Für einen Vollzeitbeschäftigten bedeutet die aktuelle Anhebung ein monatliches Plus von rund 190 Euro brutto.
Grundlage ist eine Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission vom Juni 2025. Die Kommission aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung. Die Bundesregierung setzte den Vorschlag im Oktober per Rechtsverordnung um. Fast sechs Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor profitieren von der Maßnahme, die soziale Gerechtigkeit und Kaufkraft stärken soll.
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Mini-Job-Grenze klettert auf 603 Euro
Die Mindestlohnerhöhung hat eine direkte Konsequenz für die geringfügige Beschäftigung. Die Obergrenze für Mini-Jobs ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch auf 603 Euro monatlich. Diese Grenze entspricht rechnerisch zehn Wochenstunden zum neuen Mindestlohn.
Für Unternehmen wird die Einhaltung dieser Schwelle zur Herausforderung. Überschreitet ein Mini-Jobber den Grenzwert im Monatsdurchschnitt, wandelt sich das Beschäftigungsverhältnis in einen Midi-Job. Dann fallen für beide Seiten Sozialversicherungsbeiträge an. Bei 13,90 Euro pro Stunde dürfen Mini-Jobber maximal etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, um unter der Grenze zu bleiben. Eine penible Erfassung der Arbeitszeiten ist daher unerlässlich.
Weitere Neuerungen im Personalwesen
Die Lohnanpassungen sind Teil eines umfangreichen Reformpakets für 2026. Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung wurden angehoben, wodurch von höheren Gehältern mehr Beiträge abgeführt werden.
Zudem stieg die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die private Krankenversicherung auf 77.400 Euro. Neu ist auch die „Aktivrente“: Rentner können künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Zwischen sozialem Ausgleich und Wirtschaftslast
Die Erhöhung gilt als eine der kräftigsten seit Einführung des Mindestlohns 2015. Sie soll prekären Beschäftigungsverhältnissen entgegenwirken. Allerdings bleibt sie hinter der in der Koalition diskutierten Marke von 15 Euro zurück.
Während Gewerkschaften und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die gestaffelte Erhöhung als ausgewogen loben, melden Wirtschaftsverbände Bedenken an. Die gestiegenen Lohnkosten könnten insbesondere Unternehmen belasten, die sich von konjunkturellen Schwächen noch nicht erholt haben. Der zweijährige Vorlauf bis zur nächsten Erhöhung soll Betrieben jedoch Planungssicherheit geben.
Vorschau auf 2027 und die Folgen für die Planung
Die fest eingeplante Erhöhung auf 14,60 Euro in 2027 muss jetzt in die mittelfristige Finanzplanung der Unternehmen einfließen. Betriebe mit vielen Mini-Jobbern oder Geringverdienern stehen vor der Aufgabe, ihre Kostenstrukturen und Geschäftsmodelle kontinuierlich zu überprüfen.
Die Mindestlohnkommission wird sich turnusgemäß alle zwei Jahre erneut mit Anpassungen befassen. Die Debatte um die Balance zwischen fairen Löhnen und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit bleibt damit ein Dauerbrenner in der deutschen Wirtschaftspolitik.
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