Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

29.12.2025 - 06:15:12

Ab Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro. Die Anpassung betrifft Millionen Beschäftigte und zieht höhere Grenzen für Minijobs nach sich.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Erhöhung ist der erste Schritt einer zweistufigen Anpassung, die bis 2027 wirksam wird und Millionen Beschäftigte betrifft.

Fünfte Mindestlohnverordnung tritt in Kraft

Die Grundlage für die Erhöhung bildet die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), die Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas im November unterzeichneten. Sie löst die bisherige Regelung für 2024/25 ab. Der Sprung von 12,82 auf 13,90 Euro bedeutet eine Steigerung um 8,4 Prozent. Ein Jahr später, am 1. Januar 2027, folgt die nächste Stufe auf 14,60 Euro.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betont, dass der neue Satz für alle unter das Mindestlohngesetz fallenden Beschäftigten gilt. Ausnahmen wurden nicht eingeführt. Für Arbeitgeber beginnt damit die Pflicht, Verträge und Abrechnungssysteme anzupassen.

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Politische Einigung und Kritik

Die Erhöhung folgt einer einstimmigen Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni 2025. Dieses Gremium aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern legt die Entwicklung regelmäßig fest. Arbeitsministerin Bas (SPD) begrüßt die Anpassung als notwendigen Schritt für „faire Löhne in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten“.

Doch aus den eigenen Reihen der SPD kommt Kritik. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) fordert einen Sprung auf 15 Euro, um ein „leben in Würde“ zu sichern. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht die Erhöhung als „wichtigen, aber nicht risikofreien Schritt“. Besonders Dienstleister und der Einzelhandel müssten sich auf höhere Lohnkosten einstellen.

Folgen für Minijobs und Midijobs

Die Mindestlohnerhöhung zieht automatisch eine Anpassung der Minijob-Grenze nach sich. Da die Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie zum Jahreswechsel von 556 auf 603 Euro monatlich. Berechnet wird dieser Wert auf Basis von 10 Wochenstunden.

  • Praxis-Effekt: Minijobber können weiterhin etwa 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Grenze zu überschreiten.
  • Midijobs: Die untere Einstiegsgrenze für die Gleitzone (Midijobs) verschiebt sich entsprechend auf 603,01 Euro. Sie reicht bis zu 2.000 Euro.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Arbeitgeber starre Verträge, die unter 13,90 Euro liegen, anpassen müssen. Dynamische Verweise in Verträgen können sich dagegen automatisch aktualisieren.

Wirtschaft blickt auf Bürokratie und Kontrollen

Wirtschaftsverbände wie die Handwerkskammer (HWK) kritisieren den administrativen Aufwand der Umstellung. Sie beraten ihre Mitglieder seit Wochen zu den strengen Dokumentationspflichten. Der Zoll wird seine Kontrollen fortsetzen, um die Einhaltung der neuen Lohnuntergrenze durchzusetzen – besonders in Branchen mit hohem Risiko für Schwarzarbeit.

Die festgelegte Steigerung auf 14,60 Euro im Jahr 2027 gibt Unternehmen zwar Planungssicherheit. Die Debatte über die Angemessenheit der Löhne ist damit aber nicht beendet. Vorerst steht der reibungslose Übergang zum 1. Januar im Fokus, wenn Millionen Arbeitsverträge in Deutschland dem neuen Standard entsprechen müssen.

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