Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

28.11.2025 - 16:21:12

Deutschland erhöht den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 deutlich – von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Das hat weitreichende Folgen für Millionen Arbeitsverhältnisse: Die Minijob-Grenze klettert parallel auf 603 Euro monatlich, und bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte sind von der Anpassung betroffen. Höchste Zeit für Unternehmen, ihre Verträge zu prüfen.

Die Erhöhung um 8,4 Prozent ist die erste Stufe einer zweistufigen Anhebung, die das Bundeskabinett Ende Oktober 2025 beschlossen hat. Bereits ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, folgt der nächste Sprung auf 14,60 Euro. Verantwortlich für die Anpassung waren vor allem die Inflationsjahre 2023 und 2024 – die Mindestlohnkommission reagiert damit auf den Kaufkraftverlust vieler Geringverdiener.

Die Dringlichkeit ist real: In Sachsen-Anhalt etwa liegen rund 164.000 Jobs – fast 20 Prozent aller Arbeitsverhältnisse – aktuell unter der neuen Schwelle. Bundesweit schätzt das Statistische Bundesamt die Zahl betroffener Stellen auf 6,6 Millionen.

Eine direkte Folge der Mindestlohnerhöhung ist die automatische Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze. Seit 2022 ist diese dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wird als Bruttoverdienst für 10 Wochenstunden berechnet.

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Die neuen Eckdaten ab Januar 2026:
* Stundenlohn Minimum: 13,90 Euro
* Monatliche Minijob-Grenze: 603 Euro (bisher 556 Euro)
* Jahresgrenze: 7.236 Euro

Damit können Minijobber weiterhin rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne in die volle Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Doch was passiert mit Arbeitnehmern, die diese Grenze überschreiten?

Midijob-Zone verschiebt sich mit

Der Übergangsbereich für Midijobs – in dem die Sozialversicherungsbeiträge schrittweise ansteigen – passt sich ebenfalls an. Ab Januar 2026 beginnt diese Zone bei 603,01 Euro und endet bei 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte in diesem Bereich zahlen reduzierte Sozialbeiträge, während Arbeitgeber den vollen Anteil tragen müssen.

Drei kritische Aufgaben für Personalabteilungen

Die Zeit drängt: Bis zum Jahreswechsel bleiben nur noch wenige Wochen. HR-Abteilungen sollten folgende Schritte sofort angehen:

1. Verträge überprüfen und anpassen
Alle Arbeitsverträge mit Stundenlöhnen um 12,82 Euro oder darunter müssen auf den Prüfstand. Besonders tückisch: Verträge mit festem Monatslohn für Minijobs. Ein pauschaler Betrag von 556 Euro bei 43 Stunden entspricht nur etwa 12,93 Euro pro Stunde – und ist ab Januar illegal. Der Monatslohn muss auf mindestens 598 Euro steigen, oder die Arbeitszeit muss reduziert werden.

2. Arbeitszeiterfassung nicht vergessen
Das Mindestlohngesetz schreibt für Minijobs die lückenlose Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit vor. Diese Aufzeichnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Arbeitsleistung erstellt und zwei Jahre aufbewahrt werden.

Kein Wunder also, dass Prüfer bei Sozialversicherungskontrollen gerade hier genau hinschauen. Fehlerhafte Aufzeichnungen in Kombination mit dem neuen höheren Lohnsatz können zu Nachforderungen führen – Stichwort “Schattenlohn”, wenn Prüfer den Lohn ansetzen, der hätte gezahlt werden müssen.

3. Mitarbeiter informieren
Auch wenn gesetzlich vorgeschriebene Lohnerhöhungen nicht zwingend einen neuen schriftlichen Vertrag erfordern, empfiehlt sich eine schriftliche Mitteilung. Das Nachweisgesetz verlangt aktuelle Dokumentation der Arbeitsbedingungen. Bei Minijobbern ist besonders darauf zu achten, dass schwankende Arbeitsstunden oder Bonuszahlungen die 603-Euro-Grenze nicht unbeabsichtigt sprengen.

Wirtschaft gespalten: Planungssicherheit vs. Kostendruck

Wie reagiert die Wirtschaft auf die Ankündigung? Gespalten. Während Handwerksverbände heute die klare Zeitschiene bis 2027 als Planungsvorteil loben, schlägt gleichzeitig Kritik an der Belastung durch. Die kumulierte Erhöhung um fast 14 Prozent binnen zwei Jahren trifft arbeitsintensive Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel und Handwerk besonders hart.

Gewerkschaften hingegen argumentieren, die Anpassung sei längst überfällig. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission im Sommer 2025 war umstritten – Arbeitnehmervertreter hatten ursprünglich einen höheren Basislohn gefordert, um die Preissteigerungen von 2023 und 2024 auszugleichen. Der Kompromiss von 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) soll die Balance zwischen Kaufkraft und Unternehmensbelastung halten.

Der Fahrplan bis 2027

Die zweistufige Erhöhung bietet zumindest Planbarkeit:
* 1. Januar 2026: Mindestlohn 13,90 Euro; Minijob-Grenze 603 Euro
* 1. Januar 2027: Mindestlohn 14,60 Euro; Minijob-Grenze 633 Euro

Die Mindestlohnkommission wird voraussichtlich 2027 erneut tagen, um über Anpassungen ab 2028 zu beraten. Bis dahin sollten Unternehmen ihre Lohnabrechnungssoftware umgehend aktualisieren und alle Daueraufträge für Gehälter vor dem Januarlauf überprüfen. Sonst drohen ungewollte Unterzahlungen – und damit rechtliche Konsequenzen.

Könnte die Erhöhung auch positive Impulse setzen? Höhere Einkommen bedeuten mehr Kaufkraft, argumentieren Ökonomen. Ob das die gestiegenen Lohnkosten ausgleicht, wird sich zeigen müssen.

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