Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – Unternehmen müssen Risiken neu bewerten

01.01.2026 - 16:51:12

Ab heute gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die Erhöhung um mehr als einen Euro betrifft über sechs Millionen Beschäftigte und zwingt Unternehmen zu umfassenden Anpassungen. Doch die reinen Lohnkosten sind nur die Spitze des Eisbergs. Compliance-Experten warnen vor versteckten Risiken, die eine komplette betriebliche Gefährdungsbeurteilung nötig machen.

Die Erhöhung auf 13,90 Euro trat heute, am 1. Januar 2026, in Kraft. Sie folgt einer Empfehlung der Mindestlohnkommission und wurde im Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Parallel stieg die Grenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro monatlich. Dadurch können geringfügig Beschäftigte trotz des höheren Stundenlohns ähnlich viele Stunden arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Für die Lohnbuchhaltung bedeutet das akuten Handlungsbedarf. Auch der Übergangsbereich für Midijobs hat sich verschoben. Er beginnt jetzt bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Gehaltssysteme diese neuen Werte korrekt verarbeiten – sonst drohen Fehler in der Januar-Abrechnung.

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Betriebliche Risikobewertung: Mehr als nur Lohnbuchhaltung

Die größte Gefahr für Unternehmen geht von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aus. Der Zoll wird verstärkt prüfen, ob der höhere Lohn tatsächlich auf den Konten der Mitarbeiter ankommt. Besonders betroffen sind Branchen wie Logistik, Gastronomie und Baugewerbe.

Doch die eigentliche Herausforderung liegt woanders: Steigende Personalkosten könnten Firmen verleiten, Stellen abzubauen und die verbleibende Belegschaft stärker zu belasten. Diese Arbeitsverdichtung stellt eine Veränderung der Arbeitsbedingungen dar. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) muss dann die psychische Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden.

„Unternehmen können die Erhöhung um 1,08 Euro pro Stunde nicht einfach durch mehr Druck auf die Belegschaft auffangen“, warnt ein Compliance-Bericht. Wer den Zusammenhang zwischen Lohnkosten, Personalabbau und Gesundheitsrisiken ignoriert, begibt sich in eine rechtliche Grauzone.

Strategische Folgen für die deutsche Wirtschaft

Die Erhöhung ist erst der Anfang. Bereits feststeht: Am 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn erneut auf 14,60 Euro. Diese Planungssicherheit hat zwei Seiten. Einerseits können Unternehmen langfristiger kalkulieren. Andererseits bleibt wenig Zeit, um die Produktivität entsprechend zu steigern.

Die Reaktionen der Verbände sind gespalten. Während Gewerkschaften die Stärkung der Kaufkraft begrüßen, äußern Handwerk und Dienstleister Bedenken. Ihre Sorge: In einer schwachen Konjunktur lassen sich die höheren Kosten nur schwer an die Kunden weitergeben.

Rechnerisch bringt der neue Satz einem Vollzeitbeschäftigten (40 Stunden/Woche) etwa 190 Euro mehr brutto im Monat. Volkswirte hoffen, dass dieser Impuls den privaten Konsum im ersten Quartal 2026 ankurbelt – und so einen Teil des Kostendrucks für die Unternehmen abfedert.

Ausblick: Der Weg zu 14,60 Euro

Für Personal- und Rechtsabteilungen beginnt jetzt eine Phase strenger Dokumentation. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bleibt das zentrale Instrument, um die Einhaltung des neuen Mindestlohns nachzuweisen.

Die kommenden zwölf Monate bis zur nächsten Erhöhung sollten Firmen nutzen, um ihre Prozesse zu überprüfen. Experten raten, Zeiterfassungssysteme zu digitalisieren und alle Arbeitsverträge – besonders bei Minijobs – auf die neue 603-Euro-Grenze anzupassen. Wer hier nachlässig ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch rückwirkende Forderungen der Sozialversicherung.

Die Botschaft des heutigen Tages ist klar: Der neue Mindestlohn ist mehr als eine Zahl in der Lohnbuchhaltung. Er ist ein Compliance-Maßstab, der eine ganzheitliche Überprüfung von finanziellen Verpflichtungen und Arbeitssicherheit erfordert.

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