Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro: Minijob-Grenze klettert auf 603 Euro
24.11.2025 - 22:19:12Die Bundesregierung hat heute die Details für den Mindestlohn 2026 konkretisiert: Ab dem 1. Januar steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das bedeutet automatisch eine Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor erhalten damit deutlich mehr Geld – doch was bedeutet das konkret für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Nach der Zustimmung des Bundeskabinetts Ende Oktober haben die Deutsche Rentenversicherung und weitere Träger heute umfassende Umsetzungsrichtlinien veröffentlicht. Die neuen Zahlen formalisieren die zweistufige Erhöhung, die die Mindestlohnkommission bereits im Juni empfohlen hatte. Vom aktuellen Stand von 12,82 Euro entspricht die Anhebung einem satten Plus von 8,4 Prozent.
“Mit dieser zweistufigen Erhöhung bekommen Millionen Beschäftigte spürbar mehr für ihre Arbeit”, betonte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas in einer Stellungnahme. Die Entscheidung mache den mühsam erarbeiteten Kompromiss der Mindestlohnkommission verbindlich.
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Die Regelungen legen bereits jetzt fest: Am 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn erneut – um rund fünf Prozent auf 14,60 Euro pro Stunde. Diese kumulative Steigerung von knapp 14 Prozent innerhalb von zwei Jahren ist eine der größten Anpassungen seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Ziel ist es, die Inflationsbelastung der vergangenen Jahre auszugleichen und gleichzeitig die Beschäftigung stabil zu halten.
Die neue Mindestlohn-Roadmap im Überblick:
* 2026: 13,90 Euro/Stunde (+8,4%)
* 2027: 14,60 Euro/Stunde (+5%)
* Gesamtplus: Fast 14% in zwei Jahren
Minijob-Grenze: Automatische Kopplung sorgt für Klarheit
Ein zentraler Punkt der heutigen Konkretisierungen betrifft die “dynamische Kopplung” der Minijob-Verdienstgrenze an den Mindestlohn. Seit 2022 ist der maximal zulässige Verdienst für Minijobber gesetzlich an den Stundenlohn gebunden. Die Berechnung erfolgt auf Basis von zehn Wochenstunden zu Mindestlohnbedingungen.
Die neuen Schwellenwerte:
* Ab 1. Januar 2026: Verdienstgrenze steigt von 556 auf 603 Euro monatlich
* Ab 1. Januar 2027: Weitere Anhebung auf 633 Euro monatlich
Die Minijob-Zentrale betonte in ihren aktuellen Leitlinien: Diese Anpassung erfolgt automatisch. Bestehende Verträge müssen aber überprüft werden, um sicherzustellen, dass der neue Stundenlohn eingehalten wird. Der Minijob-Status bleibt bis zur neuen Obergrenze geschützt.
“Für Arbeitgeber bedeutet das: Die zulässige Arbeitszeit bleibt faktisch stabil bei rund 43 Stunden pro Monat”, analysiert die Deutsche Handwerks Zeitung. “Aber Vorsicht: Wer den neuen Stundenlohn von 13,90 Euro unterschreitet, dem drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.”
Midijob-Zone: Neue Einstiegsschwelle
Die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung reichen bis in den “Übergangsbereich” – die frühere Gleitzone für Midijobs. Mit dem Anstieg der Minijob-Grenze auf 603 Euro verschiebt sich automatisch auch die untere Schwelle für Midijobs auf 603,01 Euro ab dem 1. Januar 2026.
Die obere Grenze bleibt bei 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte in dieser Spanne zahlen weiterhin reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, allerdings wird die Berechnungskurve an den neuen Einstiegspunkt angepasst.
Ein wichtiger Nebeneffekt: Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass sich auch die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ändern. Für 2026 liegt die allgemeine Einkommensgrenze bei 565 Euro – für Minijobber gilt jedoch die höhere Schwelle von 603 Euro. So verlieren geringfügig Beschäftigte ihre Familienversicherung nicht automatisch durch die Lohnerhöhung.
Geteiltes Echo aus der Wirtschaft
Die Festlegung der neuen Zahlen beendet eine Phase intensiver Debatten. Die Empfehlung der Mindestlohnkommission im Juni war nicht einhellig: Gewerkschaftsvertreter hatten einen Sprung auf 15,00 Euro gefordert und argumentiert, dass 13,90 Euro den Kaufkraftverlust der letzten zwei Jahre kaum ausgleichen. Arbeitgeberverbände warnten hingegen vor Jobverlusten in strukturschwachen Regionen.
Trotz der Kontroversen schafft die Verabschiedung der “Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung” durch das Bundeskabinett Ende Oktober – und ihre Verkündung im Bundesgesetzblatt Anfang November – nun Rechtssicherheit. Unternehmen haben jetzt gut einen Monat Zeit, ihre Lohnsysteme und Arbeitsverträge anzupassen.
Was Personalabteilungen jetzt tun müssen
“Die Priorität für HR-Abteilungen liegt jetzt darin, alle Stundenlöhne unter 13,90 Euro zu überprüfen”, rät die Haufe-Redaktion in einem heute aktualisierten Kommentar. “Selbst Verträge, die 2025 noch konform waren, könnten über Nacht am 1. Januar nicht mehr zulässig sein, wenn sie nicht angepasst werden.”
Die nächste planmäßige Überprüfung durch die Mindestlohnkommission ist für Mitte 2027 angesetzt und wird die Sätze für 2028 und 2029 festlegen. Bis dahin steht der Kurs fest: ein stetiger Aufstieg auf 14,60 Euro – und damit eine neue Grundlinie für die Arbeitskosten in der deutschen Wirtschaft.
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