Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro – Millionen profitieren

31.12.2025 - 18:43:12

Deutschlands Mindestlohn erhöht sich deutlich auf 13,90 Euro, was Millionen Beschäftigten mehr Lohn bringt. Die Anpassung löst jedoch auch Diskussionen über steigende Kosten für Unternehmen aus.

Ab heute, dem 1. Januar 2026, gilt in Deutschland ein höherer gesetzlicher Mindestlohn. Er steigt von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde. Für rund sechs Millionen Beschäftigte bedeutet das spürbar mehr Geld in der Lohntüte. Die Erhöhung ist der erste Schritt einer zweistufigen Anpassung, die 2027 mit 14,60 Euro ihren Höhepunkt erreichen soll.

Deutliches Plus für Geringverdiener

Der Sprung um 8,4 Prozent ist eine der kräftigsten Erhöhungen seit Einführung des Mindestlohns. Ein Vollzeitbeschäftigter mit 40 Wochenstunden hat ab sofort etwa 190 Euro mehr brutto im Monat zur Verfügung. Die Bundesregierung sieht in der Anpassung eine notwendige Antwort auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten der vergangenen Jahre. Ziel ist es, den Mindestlohn schrittweise an 60 Prozent des mittleren Einkommens heranzuführen – eine Vorgabe der EU.

Doch die Freude ist nicht ungeteilt. Während Gewerkschaften und Sozialverbände die Erhöhung als überfälligen Schritt begrüßen, warnen Arbeitgeberverbände vor steigenden Personalkosten. Besonders betroffen sind branchen wie Gastronomie, Logistik und Einzelhandel, die stark von geringer bezahlter Arbeit abhängen. Der gestaffelte Anstieg bis 2027 soll den Betrieben jedoch Planungssicherheit geben.

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Minijob-Grenze klettert automatisch mit

Mit dem Mindestlohn steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Sie liegt nun bei 603 Euro monatlich (bisher 556 Euro). Dadurch können Minijobber weiterhin etwa zehn Stunden pro Woche arbeiten, ohne Sozialversicherungspflicht zu riskieren. Die Jahresobergrenze erhöht sich entsprechend auf 7.236 Euro. Auch die Untergrenze für Midijobs, den Übergangsbereich in die volle Sozialversicherungspflicht, beginnt jetzt bei 603,01 Euro. Arbeitgeber müssen Verträge und Arbeitszeiten prüfen, um die Einhaltung sicherzustellen.

Betriebsräte als Wachhunde der Einhaltung

Für die betriebliche Praxis wird die Rolle der Betriebsräte entscheidend. Zwar ist der Mindestlohn gesetzlich vorgegeben und nicht verhandelbar. Doch bei der Umsetzung im Unternehmen greift das Mitbestimmungsrecht. Betriebsräte haben die Pflicht, die korrekte Anwendung zu überwachen.

„Sie müssen prüfen, ob wirklich kein Beschäftigter unter der neuen Schwelle liegt“, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte. Besonderes Augenmerk gilt dabei oft strittigen Punkten: Werden freiwillige Zulagen fälschlicherweise auf den Mindestlohn angerechnet? Wird die effektive Stundenzahl durch unbezahlte Überstunden verwässert? Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rät allen Beschäftigten, den Januar-Gehaltszettel genau zu prüfen.

Zudem kann der höhere Mindestlohn zu einer Stauchung der unteren Entgeltgruppen führen. Betriebsräte sollten deshalb frühzeitig mit der Geschäftsführung über die Anpassung höherer Gehaltsstufen sprechen, um angemessene Abstände und Leistungsanreize zu erhalten.

Der Weg zu 14,60 Euro ist vorgezeichnet

Die politische Debatte ist mit dieser Erhöhung nicht beendet. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betont, dass mit der nächsten Stufe auf 14,60 Euro im Jahr 2027 ein international anerkannter Standard erreicht werde. Dann soll der Mindestlohn tatsächlich 60 Prozent des Medianlohns entsprechen – ein langjähriges Ziel der Gewerkschaften.

Bis dahin bleibt die Kontrolle entscheidend. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lohnabrechnungssysteme umgehend anzupassen. Beschäftigte, die die Erhöhung im Januar nicht sehen, sollten sich umgehend an ihren Betriebsrat oder ihre Gewerkschaft wenden. Der gesetzliche Mindestlohn ist das absolute Minimum – doch für Millionen ist er ab heute ein Stück weit mehr wert.

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