Mindestlohn steigt 2026: Was sich ändert
24.11.2025 - 14:00:12Ab 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde – und mit ihm die Grenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich. Nach der Verabschiedung der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung im Oktober läuft nun die heiße Phase für Arbeitgeber: Bis zum Jahreswechsel bleiben nur noch fünf Wochen, um Verträge zu prüfen und Systeme anzupassen.
Die Minijob-Zentrale und Branchenexperten schlugen am vergangenen Freitag noch einmal Alarm. Die neuen dynamischen Schwellenwerte werden die geringfügige Beschäftigung grundlegend verändern. Personalabteilungen und kleine Betriebe müssen jetzt handeln – sonst drohen ungewollte Sozialversicherungspflichten ab Januar.
Die Weichen stellte bereits im Juni 2025 die Mindestlohnkommission mit ihrer einstimmigen Empfehlung an die Bundesregierung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bezeichnete die Anpassung als “existenziell für die Kaufkraft von Geringverdienern”.
Die finalisierte Verordnung sieht vor: Der gesetzliche Mindestlohn steigt von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde – ein Plus von rund 8,4 Prozent. Gleichzeitig ist bereits die nächste Stufe festgezurrt: Ab 1. Januar 2027 gilt ein Satz von 14,60 Euro.
Ministerin Bas betonte im Oktober, der Zweistufenplan biete Unternehmen Planungssicherheit und garantiere gleichzeitig, dass “hart arbeitende Menschen” spürbar profitieren. Die Anpassung erfolgt nach einer Phase wirtschaftlicher Stagnation – die Kommission versucht, den Spagat zwischen Beschäftigtenschutz und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe zu meistern.
Azubis profitieren mit
Neben dem allgemeinen Mindestlohn steigt auch die Mindestausbildungsvergütung. Wer 2026 eine Lehre beginnt, kann mit höheren Mindestsätzen rechnen – ein Baustein, um die duale Ausbildung für junge Talente attraktiver zu machen.
Minijob-Grenze springt auf 603 Euro
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Das Prinzip: Minijobber sollen theoretisch 10 Wochenstunden zum Mindestlohn arbeiten können, ohne in die volle Sozialversicherungspflicht zu rutschen.
Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt die Formel (Mindestlohn × 130) ÷ 3 eine neue monatliche Obergrenze:
– Rechnung: 13,90 Euro × 130 ÷ 3 = 602,33 Euro
– Ergebnis: Aufgerundet auf 603 Euro pro Monat ab 2026
Das ist ein deutlicher Sprung gegenüber der 2025er-Grenze von 556 Euro. Die jährliche Verdienstgrenze für durchgehende Minijobs klettert damit auf 7.236 Euro (plus mögliche Puffer für unvorhergesehene Überschreitungen).
Bereits jetzt hat die Minijob-Zentrale die 2027er-Marke ausgerechnet: Bei 14,60 Euro Mindestlohn steigt die Grenze auf 633 Euro monatlich.
Die 10-Stunden-Regel bleibt – theoretisch
Die Anpassung soll den Standard von “10 Wochenstunden” erhalten. Doch Arbeitgeber müssen aufpassen: Arbeitet ein Minijobber aktuell exakt 10 Stunden pro Woche zum alten Satz (12,82 Euro), verdient er rund 555,53 Euro. Mit dem neuen Satz von 13,90 Euro ergeben 10 Wochenstunden (circa 43,3 Monatsstunden) etwa 602 Euro – gerade noch innerhalb der neuen 603-Euro-Grenze.
Doch die Rechnung ist knapp. Schon eine zusätzliche Stunde pro Monat kann den Unterschied ausmachen.
Arbeitgeber aufgepasst: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft Minijobs ab Januar besonders hart – schon kleine Stundendifferenzen können Sozialversicherungsfolgen auslösen. Ein kostenloses E‑Book erklärt, welche Aufzeichnungen die Aufsichtsbehörden erwarten, wie Sie Stundenzettel und digitale Systeme rechtssicher einrichten und welche Nachweise Prüfer sehen wollen. Praxisfertige Vorlagen und Checklisten helfen, Bußgelder zu vermeiden und die Januar-Abrechnung sauber vorzubereiten. Arbeitszeiterfassung in 10 Minuten rechtssicher umsetzen
Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro steuerfrei für Rentner
Eine der spannendsten Neuerungen, die parallel zum Mindestlohnanstieg startet: die Aktivrente ab 1. Januar 2026.
Die Minijob-Zentrale und Rentenversicherungsträger konkretisierten vergangene Woche die Details. Die neue Regelung soll Rentner ermutigen, im Arbeitsmarkt zu bleiben oder zurückzukehren. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zur Rente.
Das schließt die Lücke zwischen klassischem Minijob und Midijob und schafft eine lukrative Option für die “Silver Worker”. Zwei Fliegen mit einer Klappe: Das Modell adressiert sowohl Altersarmut als auch den akuten Fachkräftemangel. Viele erfahrene Profis wurden bisher durch hohe Steuerlasten auf Zuverdienste abgeschreckt – das könnte sich jetzt ändern.
Checkliste für Arbeitgeber: Jetzt wird’s ernst
Mit dem heutigen 24. November beginnt der Endspurt. HR-Experten von Haufe und Rechtsberater drängen auf sofortige Maßnahmen:
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Minijob-Verträge prüfen: Arbeitsverträge müssen den neuen Stundenlohn von 13,90 Euro widerspiegeln. Bei Verträgen mit Pauschalbeträgen statt Stundenlohn: Effektive Stundenanzahl checken, damit der reale Stundensatz nicht unter dem Mindestlohn liegt.
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Übergangsbereich kontrollieren: Die Untergrenze für Midijobs (Beschäftigung mit reduzierten Sozialabgaben) steigt von 556,01 auf 603,01 Euro. Die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro. Beschäftigte, die aktuell zwischen 557 und 603 Euro verdienen, fallen automatisch in den Minijob-Status – außer ihr Gehalt wird über 603 Euro angehoben.
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Arbeitszeitdokumentation: Die Pflicht zur Stundenaufzeichnung bei Minijobs bleibt streng. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wird Anfang 2026 voraussichtlich verstärkt auf Compliance-Prüfungen setzen.
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Software-Updates: Lohnabrechnungssysteme müssen vor der Januar-Abrechnung mit den neuen Parametern gefüttert werden (13,90 Euro Mindestlohn, 603 Euro Geringfügigkeitsgrenze).
Ausblick 2027: Die Zahlen stehen fest
Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung bietet eine seltene Planungssicherheit. Unternehmen wissen bereits jetzt: In zwölf Monaten kommen weitere Kostensteigerungen.
Ab 1. Januar 2027 klettert der Mindestlohn auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze auf 633 Euro. Diese Langfristperspektive ermöglicht es Betrieben, Personalkostensteigerungen für die nächsten zwei Geschäftsjahre einzukalkulieren.
Doch die Debatte über “faire Löhne” geht weiter. Während Ministerin Bas und die Regierungskoalition die Erhöhung feiern, signalisieren Gewerkschaften: Der Sprung auf 13,90 Euro sei zwar eine Verbesserung, hinke aber der Inflation von 2023 und 2024 hinterher. Mit Blick auf 2026 dürfte sich der Fokus nun auf die praktische Umsetzung und die Auswirkungen der neuen Aktivrente auf das Arbeitsangebot verlagern.
Die Botschaft zum heutigen 24. November ist glasklar: Die Zahlen sind gesetzt, der Stichtag fixiert – und das Zeitfenster für administrative Vorbereitung schließt sich rasant.
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