Mindestlohn, Millionen

Mindestlohn steigt 2026: Sechs Millionen profitieren

15.11.2025 - 17:29:11

Deutschland hebt den gesetzlichen Mindestlohn ab Januar 2026 deutlich an – mit spürbaren Folgen für Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber. Die Bundesregierung setzt damit die Empfehlung der Mindestlohnkommission um und verspricht die größte tarifpartnerschaftliche Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns 2015.

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde – ein Plus von 8,42 Prozent. Doch damit nicht genug: Bereits ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, folgt die nächste Erhöhung auf dann 14,60 Euro.

Die Minijob-Grenze zieht automatisch mit. Sie steigt von derzeit 556 Euro auf 603 Euro monatlich, da sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist. Die Logik dahinter: Wer zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeitet, soll weiterhin als Minijobber gelten können. Auch die Untergrenze für Midijobs verschiebt sich entsprechend auf 603,01 Euro.

Wer profitiert besonders?

Rund sechs Millionen Beschäftigte verdienen derzeit weniger als den künftigen Mindestlohn – sie alle erhalten eine gesetzlich garantierte Gehaltserhöhung. Die Bundesregierung betont, dass insbesondere Frauen von dieser Anpassung profitieren werden.

Für Minijobber bedeutet die höhere Verdienstgrenze mehr Spielraum: Sie können entweder mehr Stunden arbeiten oder einen besser bezahlten Job annehmen, ohne ihren Status zu verlieren. Das ist vor allem für Studenten, Rentner und alle, die ein Zubrot verdienen wollen, eine gute Nachricht. Wer Bürgergeld bezieht und nebenbei einen Minijob hat, kann künftig ebenfalls mehr steuerfrei hinzuverdienen.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Auf die Arbeitgeber kommt einiges an Vorbereitung zu. Die Lohnbuchhaltung muss bis Jahresanfang angepasst sein – schließlich gilt ab dem ersten Januar der neue Pflichtstundensatz von 13,90 Euro. Arbeitsverträge, besonders im Niedriglohnsektor, brauchen ein Update.

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Besonders knifflig wird es für Branchen mit vielen Minijobbern: Gastronomie, Einzelhandel und Logistik müssen Arbeitszeiten und Vergütung genau im Blick behalten. Rutscht ein vermeintlicher Minijobber über die 603-Euro-Grenze, wird er sozialversicherungspflichtig – mit allen administrativen und finanziellen Konsequenzen. Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro, dazu kommen Nachzahlungen für Sozialversicherungsbeiträge.

Immerhin: Die zweistufige Erhöhung verschafft Unternehmen etwas Luft, die zusätzlichen Lohnkosten über zwei Jahre zu verteilen.

Mehr als nur Zahlen

Die Erhöhung geht auf einen Vorschlag der Mindestlohnkommission zurück, die im Juni 2025 ihre Empfehlung abgab. Das unabhängige Gremium aus Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern liefert regelmäßig die Grundlage für solche Anpassungen. Am 29. Oktober 2025 machte das Bundeskabinett die Erhöhung mit der “Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung” offiziell.

Die Bundesregierung argumentiert mit gestärkter Kaufkraft und weniger Armut trotz Erwerbstätigkeit. Gewerkschaften fordern allerdings schon jetzt mehr – sie orientieren sich an der EU-Empfehlung von 60 Prozent des Medianlohns. Die Debatte ist also längst nicht beendet.

Für Beschäftigte wie Arbeitgeber schafft die festgelegte Stufenplanung bis 2027 zumindest Planungssicherheit. Wie sich die Maßnahme letztlich auf die wirtschaftliche Stabilität auswirkt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Eines steht fest: Das Jahr 2026 bringt für Millionen Menschen in Deutschland spürbar mehr Geld – wenn auch die einen von der Erhöhung profitieren, während die anderen sie stemmen müssen.

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