Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro

15.11.2025 - 10:52:12

Das Bundeskabinett beschließt zweistufige Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro bis 2027. Rund sechs Millionen Beschäftigte profitieren direkt, während die Minijob-Grenze automatisch auf 603 Euro steigt.

Millionen Beschäftigte dürfen sich freuen: Der gesetzliche Mindestlohn klettert deutlich nach oben. Das Bundeskabinett hat Ende Oktober grünes Licht gegeben – ab Januar 2026 liegt die Lohnuntergrenze bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ein Jahr später folgt der nächste Sprung auf 14,60 Euro. Was auf den ersten Blick nach einer einfachen Zahl aussieht, hat weitreichende Konsequenzen: Auch die Minijob-Grenze steigt automatisch mit. Rund sechs Millionen Menschen werden direkt von der Anhebung profitieren.

Die Entscheidung folgt einer einstimmigen Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni 2025. Das Gremium aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern fand nach intensiven Verhandlungen einen Kompromiss, der sowohl den Schutz von Geringverdienern als auch die wirtschaftliche Situation der Unternehmen berücksichtigt. Doch wie wirkt sich die Erhöhung konkret aus? Und was bedeutet sie für Minijobber, Arbeitgeber und die deutsche Wirtschaft?

Zweistufiger Plan gibt Planungssicherheit

Die Erhöhung kommt nicht über Nacht. Die Bundesregierung setzt auf ein zweistufiges Modell, um Betrieben Zeit zur Anpassung zu geben. Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro – ein Plus von 1,08 Euro pro Stunde. Genau ein Jahr später, am 1. Januar 2027, folgt die zweite Stufe mit weiteren 70 Cent auf dann 14,60 Euro.

Die rechtliche Grundlage liefert die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, die das Kabinett am 29. Oktober 2025 verabschiedete. Damit setzt die Regierung die Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission um, die seit 2015 alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze neu festlegt. Das Besondere diesmal: Die Entscheidung fiel einstimmig. Nach anfänglichen Differenzen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden einigte sich das Gremium auf einen Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden.

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Die Kommission berücksichtigte bei ihrer Abwägung mehrere Faktoren: den Schutz von Niedriglohnempfängern, faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und die konjunkturelle Entwicklung. Das Ergebnis liegt deutlich über dem aktuellen Niveau, bleibt aber unter den Maximalforderungen einiger Gewerkschaften, die bis zu 15 Euro gefordert hatten.

Minijob-Grenze klettert auf 603 Euro

Wer einen Minijob hat, profitiert doppelt. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Logik dahinter: Steigt der Mindestlohn, sollen Minijobber nicht gezwungen sein, ihre Arbeitszeit zu kürzen, um weiterhin unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben.

Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro erhöht sich die monatliche Minijob-Grenze automatisch von derzeit 556 Euro auf 603 Euro. Grundlage ist eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden zum jeweils gültigen Mindestlohn. Für die zweite Stufe 2027 bedeutet das eine weitere Anhebung auf voraussichtlich 633 Euro.

Was heißt das konkret? Minijobber können künftig mehr verdienen, ohne ihren Status als geringfügig Beschäftigte zu verlieren – mitsamt den Vorteilen wie pauschaler Steuer- und Sozialabgabenregelung. Für Arbeitgeber bedeutet es jedoch Handlungsbedarf: Sie müssen zum Jahreswechsel alle Minijob-Verträge prüfen und gegebenenfalls anpassen. Wer die neue Grenze überschreitet, rutscht in die Sozialversicherungspflicht – der Übergangsbereich für Midijobs beginnt dann bei 603,01 Euro.

Sozialpartnerschaft unter Bewährungsprobe

Die einstimmige Entscheidung der Mindestlohnkommission gilt als Erfolg der deutschen Sozialpartnerschaft. Das Gremium besteht aus jeweils drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände sowie zwei beratenden Wissenschaftlern. Ihre Aufgabe: alle zwei Jahre eine Empfehlung für die Lohnuntergrenze abgeben, die dann in der Regel von der Bundesregierung übernommen wird.

Der Beschluss vom Juni 2025 war allerdings kein Selbstläufer. Gewerkschaften wie der DGB und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatten deutlich höhere Forderungen auf den Tisch gelegt. Ihr Ziel: 15 Euro und damit eine Annäherung an die EU-Mindestlohnrichtlinie, die 60 Prozent des nationalen Medianlohns als Zielmarke vorgibt. Auf der anderen Seite warnten Arbeitgeberverbände vor zu starken Belastungen angesichts schwächelnder Konjunktur und steigender Energiekosten.

Der gefundene Kompromiss trägt beiden Seiten Rechnung. Die Erhöhung liegt über der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre, bleibt aber moderat genug, um Unternehmen nicht zu überfordern. Etwa sechs Millionen Beschäftigte in Deutschland werden direkt von der Anhebung profitieren – vor allem in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Logistik und Pflege.

Gewerkschaften fordern mehr, Arbeitgeber warnen vor Belastung

Die Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss fallen erwartbar unterschiedlich aus. Gewerkschaften begrüßen die Erhöhung als überfälligen Schritt gegen Armut trotz Arbeit. Ein Vollzeitbeschäftigter verdient bei 40 Wochenstunden künftig rund 190 Euro mehr brutto im Monat. Der DGB betont jedoch, dass faire Löhne primär durch starke Tarifverträge gesichert werden müssten – nicht durch staatliche Vorgaben. Die Tarifbindung in Deutschland liegt derzeit bei nur noch rund 50 Prozent der Beschäftigten.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigt den Beschluss als Erfolgsgeschichte für Millionen hart arbeitende Menschen. Die Erhöhung stärke die Kaufkraft im unteren Einkommenssegment und trage zur Verringerung der Lohnlücke bei. Zudem komme Deutschland damit der EU-Mindestlohnrichtlinie näher, die einen existenzsichernden Lohn garantieren soll.

Arbeitgeberverbände sehen das kritischer. Sie warnen vor zusätzlichen Belastungen für personalintensive Branchen, die ohnehin mit hohen Energiekosten und Fachkräftemangel kämpfen. Die Erhöhung um über einen Euro pro Stunde summiere sich bei größeren Belegschaften schnell auf hunderttausende Euro jährlich. Ihre Forderung: Die Politik müsse Entlastungen an anderer Stelle schaffen – etwa bei Steuern, Sozialabgaben oder bürokratischen Pflichten. Sonst drohe vielen kleinen Betrieben das Aus oder die Abwanderung von Jobs in Schwarzarbeit.

Was kommt nach 2027?

Mit der Festlegung bis 2027 haben Arbeitnehmer und Unternehmen nun zwei Jahre Planungssicherheit. Die Minijob-Grenze wird sich parallel zur zweiten Stufe des Mindestlohns auf voraussichtlich 633 Euro erhöhen. Die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission steht für den Sommer 2027 an – dann geht es um die Anpassung ab 2028.

Die aktuelle Erhöhung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum EU-Ziel von 60 Prozent des Medianlohns. Je nach Berechnungsgrundlage liegt Deutschland derzeit bei etwa 48 bis 50 Prozent. Die beschlossenen 14,60 Euro für 2027 würden die Quote auf rund 52 Prozent heben – immer noch ein gutes Stück vom Zielwert entfernt.

Bleibt die Frage: Wie wird sich die Erhöhung real auswirken? Ökonomen sind gespalten. Einige Studien zeigen, dass frühere Mindestlohnanhebungen kaum negative Beschäftigungseffekte hatten. Andere warnen vor schleichenden Jobverlusten, vor allem in strukturschwachen Regionen. Die kommenden zwei Jahre werden zeigen, ob der Kompromiss der Mindestlohnkommission tatsächlich den erhofften Ausgleich zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Vernunft schafft.

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