Mindestlohn, Euro

Mindestlohn steigt 2026: 13,90 Euro beschlossen

15.11.2025 - 13:09:11

Es ist amtlich: Der gesetzliche Mindestlohn klettert zum Jahreswechsel deutlich nach oben. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 7. November ist die monatelange Hängepartie vorbei – die Erhöhung ist rechtskräftig. Millionen Geringverdiener können sich ab Januar 2026 über spürbar mehr Geld freuen. Doch was bedeutet das konkret für Beschäftigte, Minijobber und Unternehmen?

Wer auf Minijob-Basis arbeitet, kann ebenfalls aufatmen. Die monatliche Verdienstgrenze wächst mit: Ab Januar 2026 sind 603 Euro pro Monat möglich, 2027 dann 633 Euro. Aktuell liegt die Schwelle noch bei 556 Euro. Das bedeutet: Mehr Verdienst bei gleicher Stundenzahl, ohne den Status als geringfügig Beschäftigter zu verlieren.

Diese Kopplung an den Mindestlohn gibt es seit Oktober 2022. Sie soll verhindern, dass Minijobber bei jeder Lohnerhöhung ihre Arbeitszeit kürzen müssen, um unter der Verdienstgrenze zu bleiben. Die Rechnung ist simpel: Etwa zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn bestimmen die Obergrenze. Gleichzeitig verschiebt sich der Einstieg in den sogenannten Übergangsbereich (Midijob) auf 603,01 Euro – er reicht weiterhin bis 2.000 Euro.

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Vom Vorschlag zur Rechtskraft: So lief der Prozess

Der Weg zur finalen Entscheidung folgte dem bewährten Muster. Im Juni 2025 empfahl die Mindestlohnkommission – ein Gremium aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern – die Erhöhung. Die Bundesregierung nickte den Vorschlag ab, das Kabinett beschloss Ende Oktober die entsprechende Verordnung. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erlangte sie Rechtskraft.

Bundestag oder Bundesrat mussten nicht mehr zustimmen. Arbeitgeber sind jetzt in der Pflicht: Lohnabrechnungen müssen angepasst werden, die neuen Untergrenzen sind zwingend einzuhalten. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen.

Kontroverse Debatte: Zu viel oder zu wenig?

Doch nicht alle sind glücklich. Wirtschaftsverbände warnen vor steigenden Kosten, besonders im Handwerk und in der Gastronomie. Kleine Betriebe sähen sich durch die deutliche Erhöhung unter Druck gesetzt. Gewerkschaften hingegen halten die Anhebung für unzureichend.

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di forderte bereits im Februar mindestens 15 Euro für 2026. Ihre Begründung: Die EU-Mindestlohnrichtlinie sieht 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens als Zielmarke vor – das wären deutlich über 14 Euro gewesen. Bei der Abstimmung in der Kommission wurde die Arbeitnehmerseite überstimmt, was für Unmut sorgte.

Kann der neue Mindestlohn Armut wirksam bekämpfen oder bleibt er ein Kompromiss, der niemanden wirklich zufriedenstellt? Die Debatte dürfte weitergehen, zumal die nächste Entscheidung für 2028 bereits bis Mitte 2027 fallen muss. Fest steht: Für Millionen Beschäftigte bleibt der Mindestlohn ein zentraler Faktor für ihren Lebensstandard.

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