Mindestlohn-Anstieg, Tarifkonflikte

Mindestlohn-Anstieg löst Tarifkonflikte aus

04.02.2026 - 10:01:11

Der neue Mindestlohn von 13,90 Euro komprimiert die unteren Gehaltsgruppen. Betriebsräte fordern umfassende Anpassungen, haben aber nur bei freiwilligen Erhöhungen der Unternehmen volles Mitbestimmungsrecht.

Der neue Mindestlohn von 13,90 Euro drückt die unteren Entgeltgruppen zusammen – und entfacht Grundsatzdebatten in den Betrieben. Während Unternehmen gesetzlich nur zur Anhebung der untersten Löhne verpflichtet sind, fordern Betriebsräte umfassende Anpassungen der gesamten Gehaltsstruktur.

Lohnabstand gerät unter Druck

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Das ist ein deutlicher Sprung gegenüber den 12,82 Euro aus dem Vorjahr. Besonders in Dienstleistung, Logistik und Verarbeitendem Gewerbe führt dies dazu, dass die untersten zwei oder drei Entgeltgruppen in den betrieblichen Lohnbändern kollabieren.

Die Folge: Ungelernte Einsteiger verdienen nun oft genauso viel wie qualifizierte Mitarbeiter mit mehrjähriger Erfahrung. Das traditionelle Lohnabstandsgebot wird ausgehöhlt. Betriebsräte melden wachsende Unruhe unter Fachkräften, deren Gehaltsvorteile schwinden. Sie fordern umfassende Anpassungen, um die leistungsbezogene Differenzierung wiederherzustellen.

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Betriebsräte an rechtlicher Grenze

Die rechtliche Lage ist jedoch klar – und schränkt die Mitbestimmung ein. Der zentrale Präzedenzfall stammt vom Bundesarbeitsgericht (BAG). Das Gericht urteilte bereits, dass ein Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht hat, wenn ein Arbeitgeber lediglich Löhne unterhalb der Mindestgrenze auf das gesetzliche Niveau anhebt.

Diese Anpassung gilt nicht als freiwillige Entscheidung des Unternehmens über „Vergütungsgrundsätze“, sondern als reine Gesetzesbefolgung. Betriebsräte können daher rechtlich nicht erzwingen, dass auch höhere Entgeltgruppen angehoben werden, nur um den prozentualen Abstand zur untersten Gruppe zu wahren. Der Spielraum für einen „vertikalen Ripple-Effekt“ im Entgeltgitter ist begrenzt.

Freiwillige Anpassungen als Hebel

Dennoch besitzen Betriebsräte in der aktuellen Verhandlungsrunde erheblichen Einfluss. Viele Arbeitgeber erkennen, dass eine komprimierte Lohnstruktur Fachkräfte demotiviert und die Fluktuation erhöht. Entscheidet sich ein Unternehmen freiwillig dazu, das Entgeltgitter anzupassen, greift sofort das volle Mitbestimmungsrecht.

Sobald zusätzliches Budget zur Wiederherstellung der Lohnabstände verteilt wird, hat der Betriebsrat bei den Verteilungsgrundsätzen ein volles Mitspracherecht. Er kann mitverhandeln, wie die Spanne zwischen ungelernten und qualifizierten Tätigkeiten definiert und das neue Gitter strukturiert wird.

Industrieberichte zeigen, dass in den letzten Wochen viele mittelständische Unternehmen freiwillige Verhandlungen mit ihren Betriebsräten aufgenommen haben. Ziel ist ein nachhaltiges Entgeltsystem, das nicht nur den aktuellen Mindestlohn berücksichtigt, sondern auch künftige Erhöhungen vorwegnimmt.

Vorschau auf 14,60 Euro im Jahr 2027

Der Druck auf die Lohnstrukturen wird weiter zunehmen. Der Fahrplan der Mindestlohnkommission sieht bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 vor. Diese rasche Abfolge bedeutet, dass heute für 13,90 Euro angepasste Entgeltgitter in weniger als zwölf Monaten schon wieder überholt sein könnten.

Die Strategie der Betriebsräte für das restliche Jahr 2026 geht daher über die reine Prüfung der Mindestlohnzahlung hinaus. Der Fokus verschiebt sich auf die Verhandlung robuster Abstandsklauseln in Betriebsvereinbarungen. Diese sollen höhere Entgeltgruppen automatisch anheben, sobald der gesetzliche Mindestlohn steigt – und so die jährliche Wiederkehr der Lohnkompression verhindern.

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