Mindestlohn-Anstieg, Aushilfsjobs

Mindestlohn-Anstieg bringt Aushilfsjobs in die Status-Falle

05.02.2026 - 14:32:12

Der höhere Mindestlohn lässt die Grenze für sozialversicherungsfreie Minijobs schneller erreichen. Arbeitgeber müssen die 70-Tage-Regel und die Prüfung auf Berufsmäßigkeit streng beachten, um teure Nachzahlungen zu vermeiden.

Der neue Mindestlohn von 13,90 Euro verändert die Regeln für kurzfristige Beschäftigung grundlegend. Arbeitgeber müssen jetzt genau hinschauen, um teure Fehler zu vermeiden. Die Grenze für sozialversicherungsfreie Minijobs liegt seit Januar bei 603 Euro im Monat – und wird damit schneller erreicht als je zuvor.

Die tückische 70-Tage-Grenze

Das Prinzip ist einfach: Eine Beschäftigung gilt als kurzfristig und abgabenfrei, wenn sie maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauert. Doch hier lauert die erste Falle. Alle bisherigen Einsätze des Mitarbeiters im laufenden Jahr werden addiert.

Hat eine Aushilfe also bereits 50 Tage bei einem anderen Betrieb gearbeitet, bleiben für Sie nur noch 20 Tage. Eine lückenlose Abfrage vor Arbeitsantritt ist Pflicht. Fehlt der Nachweis, entscheiden Prüfer im Zweifel gegen den Arbeitgeber – mit hohen Nachzahlungen.

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Eine Ausnahme gibt es für die Landwirtschaft: Hier sind bis zu 15 Wochen oder 90 Arbeitstage erlaubt, um Erntehelfer flexibel einzusetzen.

Der Stolperstein „Berufsmäßigkeit“

Die größte Gefahr im Jahr 2026 heißt „Berufsmäßigkeit“. Sobald das Entgelt die 603-Euro-Grenze überschreitet, muss geprüft werden: Dient der Job dem Arbeitnehmer hauptsächlich zum Lebensunterhalt?

  • Unbedenklich sind typischerweise Schüler, Studenten oder Rentner.
  • Kritisch wird es bei Arbeitssuchenden oder Absolventen zwischen zwei Jobs. Hier gilt der Job schnell als „berufsmäßig“ – und löst sofort volle Sozialversicherungspflicht aus.

Durch den Mindestlohn von 13,90 Euro ist die 603-Euro-Schwelle bereits nach rund 44 Stunden im Monat erreicht. Viel mehr Aushilfen als früher rutschen damit in diesen kritischen Prüfbereich.

So schaffen Sie Rechtssicherheit

Die Beurteilung muss vorausschauend erfolgen. Eine nachträgliche Korrektur ist kaum möglich. Sozialversicherungsträger wie die Techniker Krankenkasse empfehlen dringend:

  1. Nutzen Sie den „Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht“.
  2. Lassen Sie sich Art und Dauer aller Vorbeschäftigungen im Jahr schriftlich bestätigen.
  3. Heben Sie diese Unterlagen sicher in den Personalakten auf.

Viele Unternehmen weichen auf zwei Strategien aus: Sie halten Aushilfen strikt unter der 603-Euro-Grenze oder stellen sie direkt voll sozialversicherungspflichtig ein. Der administrative Aufwand für die „echte“ kurzfristige Beschäftigung wird für viele zu hoch.

Was kommt 2027?

Die Dynamik ist vorgegeben: Ab 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Die Geringfügigkeitsgrenze wird dann voraussichtlich auf etwa 633 Euro klettern. Personalabteilungen müssen ihre Prozesse und Software jährlich anpassen.

Langfristig soll die Digitalisierung helfen. Sozialversicherungsträger arbeiten an automatisierten Meldesystemen, die Überschreitungen schneller erkennen. Bis dahin bleibt die sorgfältige manuelle Prüfung der wichtigste Schutz vor bösen Überraschungen.

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