Mindestlohn, Praktika

Mindestlohn 2026: Praktika werden zur teuren Haftungsfalle

05.01.2026 - 14:32:12

Der neue Mindestlohn erhöht das finanzielle Risiko für Unternehmen bei Fehlern in Praktikumsverträgen massiv. Verlängerungen können zu rückwirkenden Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich führen.

Ab sofort müssen Unternehmen in Deutschland für Praktikumsfehler deutlich tiefer in die Tasche greifen. Der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro verschärft die finanzielle Fallhöhe bei falsch eingestuften Praktikumsverhältnissen massiv.

Die neue finanzielle Realität für Personaler

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die erhöhte Lohnuntergrenze von 13,90 Euro pro Stunde. Diese erste Stufe einer zweistufigen Erhöhung sieht für 2027 bereits 14,60 Euro vor. Parallel stieg die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich.

Für Arbeitgeber bedeutet der neue Satz ein massiv erhöhtes Risiko. Wird ein Praktikum fälschlicherweise als mindestlohnfrei eingestuft, drohen Nachzahlungen auf Basis von 13,90 Euro – und das rückwirkend ab dem ersten Tag. Ein dreimonatiges Vollzeit-Praktikum kann ein Unternehmen inklusive Sozialabgaben schnell über 8.000 Euro kosten. Die „Rückwirkungsfalle“ wird teurer als je zuvor.

Wann der Mindestlohn greift – und wann nicht

Das Regelwerk des Mindestlohngesetzes bleibt komplex. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Pflicht- und Freiwilligpraktika.

  • Pflichtpraktika, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, bleiben mindestlohnfrei. Dies gilt auch für verpflichtende Vorpraktika, etwa in medizinischen Berufen.
  • Freiwillige Praktika zur Orientierung oder während des Studiums sind nur für die ersten drei Monate befreit.

Die kritische Zeitkomponente: Überschreitet ein freiwilliges Praktikum die Drei-Monats-Marke, gilt der Mindestlohn rückwirkend ab dem ersten Tag.

Die teure Verlängerungsfalle

Die größte Fehlerquelle in der Personalpraxis ist die gut gemeinte Verlängerung eines freiwilligen Praktikums. Wird ein zunächst dreimonatiges Praktikum auch nur um einen Monat verlängert, wird das gesamte Arbeitsverhältnis rückwirkend mindestlohnpflichtig.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen zahlt für ein freiwilliges Praktikum 500 Euro monatlich und verlängert nach drei Monaten um einen weiteren Monat. Statt der vereinbarten 2.000 Euro schuldet es nun für alle vier Monate die Differenz zum Mindestlohn – inklusive Sozialversicherungsbeiträge schnell ein fünfstelliger Betrag. Zusätzlich drohen Bußgelder.

Rechtsexperten raten daher zu realistischer Vertragsplanung. Ist ein freiwilliges Praktikum von vornherein länger als drei Monate geplant, ist es oft wirtschaftlicher und sicherer, direkt den Mindestlohn zu zahlen oder auf ein Werkstudentenverhältnis umzustellen.

Strengere Kontrollen durch den Zoll

Mit dem höheren Mindestlohn steigt erfahrungsgemäß auch der Kontrolldruck. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüft intensiv die Einhaltung der Vorschriften.

Personalabteilungen müssen wasserdichte Nachweise parat haben. Für ein Pflichtpraktikum reicht eine Immatrikulationsbescheinigung nicht aus – erforderlich ist ein Auszug aus der Studienordnung, der die Verpflichtung belegt. Für alle mindestlohnbefreiten Praktika gilt zudem die Pflicht zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung, die zwei Jahre aufbewahrt werden muss.

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Strategische Konsequenzen für die Rekrutierung

Die gestiegenen Kosten werden die Praktikantenlandschaft verändern. Ein sechsmonatiges freiwilliges Praktikum kostet ein Unternehmen nun fast 17.000 Euro an Gehalt allein.

Marktbeobachter erwarten daher einen trend zu stärker strukturierten und qualifizierteren Praktikumsstellen, die den hohen Stundensatz rechtfertigen. Gleichzeitig dürfte die Attraktivität von Werkstudententätigkeiten zunehmen, während einfache „Schnupperpraktika“ seltener werden.

Der Blick nach vorn: 14,60 Euro ab 2027

Die aktuelle Erhöhung ist nur der Anfang. Zum 1. Januar 2027 tritt die nächste Stufe in Kraft. Verträge, die über den Jahreswechsel hinausgehen, müssen diese Steigerung bereits heute einkalkulieren.

Die Botschaft für Personalverantwortliche in dieser ersten Januarwoche ist klar: Jeder Praktikumsvertrag gehört auf den Prüfstand. Angesichts der neuen 13,90-Euro-Marke ist rechtliche Sicherheit kein bürokratisches Detail, sondern harter finanzieller Selbstschutz.

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