Mindestlohn, Euro

Mindestlohn: 13,90 Euro ab Januar 2026

23.11.2025 - 13:39:11

Die Weichen sind gestellt: Deutschland erhöht den gesetzlichen Mindestlohn zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro monatlich – eine Anpassung, die Millionen Beschäftigte betrifft und die Personalplanung vieler Unternehmen auf den Kopf stellt.

Was lange erwartet wurde, ist nun amtlich. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Ende letzter Woche steht fest: Ab dem 1. Januar 2026 gilt bundesweit ein Mindestlohn von 13,90 Euro. Das entspricht einem Sprung von über 8 Prozent gegenüber den aktuellen 12,82 Euro. Bereits für 2027 ist die nächste Stufe beschlossen – dann sind es 14,60 Euro.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) spricht von der „größten Erhöhung, die jemals von den Sozialpartnern vereinbart wurde”. Rund 6,6 Millionen Menschen, vor allem im Einzelhandel, in der Gastronomie und in der Logistik, profitieren direkt von der Anhebung. Doch während Gewerkschaften erleichtert aufatmen, schlagen Arbeitgeberverbände Alarm.

Besonders brisant für Personalabteilungen: Die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze steigt parallel mit. Da sie gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von derzeit 556 auf 603 Euro. 2027 folgt die nächste Anpassung auf 633 Euro.

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Was bedeutet das konkret? Minijobbende können weiterhin etwa 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Unternehmen müssen allerdings ihre Verträge bis Jahresende überprüfen. Wer die Gesamtkosten stabil halten will, muss möglicherweise die Arbeitszeit reduzieren. Wer den steuerfreien Vorteil voll ausschöpfen möchte, passt die Gehaltsobergrenze auf 603 Euro an.

Gastgewerbe sieht Existenzen bedroht

Die Reaktionen auf die Erhöhung könnten unterschiedlicher kaum sein. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warnt vor dramatischen Folgen. „Die wirtschaftliche Belastungsgrenze ist für viele Betriebe erreicht”, erklärt Verbandspräsident Guido Zöllick. Besonders pikant: In acht Regionen liegt der neue gesetzliche Mindestlohn 2026 über den dort geltenden Tarifverträgen. Die Tarifautonomie werde faktisch ausgehebelt, so die Kritik.

Anders die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Vorsitzender Guido Zeitler bezeichnet die Anhebung als „guten Schritt nach vorn”. Vollzeitbeschäftigte verdienen in der ersten Stufe rund 190 Euro brutto mehr pro Monat. Allerdings betonen die Gewerkschaften: Der gesetzliche Mindestlohn bleibt eine Untergrenze. Ziel müsse es sein, die Tarifbindung insgesamt zu stärken.

Zwei-Stufen-Plan schafft Planungssicherheit

Anders als die politisch durchgesetzte Erhöhung auf 12 Euro im Jahr 2022 folgt dieser Schritt dem traditionellen Mechanismus der Mindestlohnkommission. Das verleiht der Entscheidung mehr institutionelles Gewicht – auch wenn Wirtschaftsverbände weiter protestieren.

Die stufenweise Anhebung soll Unternehmen Zeit geben, die steigenden Kosten zu verteilen. Tatsächlich ist die Planbarkeit ein Novum: Erstmals haben Arbeitgeber einen 24-monatigen Zeithorizont für ihre Personalkostenplanung. Die nächste Überprüfung durch die Mindestlohnkommission ist erst Mitte 2027 fällig.

Was jetzt zu tun ist

Für HR-Abteilungen beginnt nun die heiße Phase. Die Lohnabrechnungssysteme müssen bis zur ersten Januarabrechnung auf 13,90 Euro umgestellt sein. Minijob-Verträge brauchen eine gründliche Prüfung: Soll das monatliche Gehalt auf 603 Euro steigen bei gleichbleibenden Stunden? Oder bleiben 556 Euro bei reduzierten Arbeitszeiten?

Besonders betroffen sind Branchen mit hohem Minijob-Anteil – etwa Lieferdienste, Reinigungsfirmen oder Einzelhandel. Hier könnte die Erhöhung dazu führen, dass Unternehmen Stellen zusammenlegen, statt neue teilzeitpflichtige Arbeitsverhältnisse zu schaffen.

Die Lohnuntergrenze von 14,60 Euro in 2027 steht bereits fest. Bleibt die Frage: Wird diese historische Erhöhung tatsächlich die Kaufkraft stärken, wie die Politik verspricht? Oder werden die Kosten am Ende doch wieder auf die Verbraucher abgewälzt?

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