Mindestausbildungsvergütung, Euro

Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro

16.01.2026 - 11:31:12

Ab Januar 2026 gilt für neue Ausbildungsverträge eine um 6,2 Prozent erhöhte gesetzliche Mindestvergütung. Betriebsräte müssen die korrekte Umsetzung und die Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen überprüfen.

Ab sofort gilt für neue Ausbildungsverträge eine höhere gesetzliche Untergrenze. Die Mindestausbildungsvergütung steigt zum Jahresbeginn um 6,2 Prozent auf 724 Euro im ersten Lehrjahr. Für Betriebsräte beginnt damit die Pflicht zur genauen Überprüfung.

Die vom Bundesbildungsministerium bereits im Oktober 2025 angekündigte Erhöhung tritt mit der ersten Gehaltsabrechnung des neuen Jahres in Kraft. Basis ist die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen der vergangenen zwei Jahre. Die neuen Sätze gelten ausschließlich für Verträge, die ab dem 1. Januar 2026 geschlossen werden.

Die neuen gesetzlichen Mindestsätze

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt für Ausbildungsbeginner 2026 folgende monatliche Untergrenzen fest:

  • 1. Lehrjahr: 724 Euro (zuvor: 682 Euro)
  • 2. Lehrjahr: 854 Euro (+18 Prozent zur Basis)
  • 3. Lehrjahr: 977 Euro (+35 Prozent)
  • 4. Lehrjahr: 1.014 Euro (+40 Prozent)

Für Unternehmen ohne Tarifbindung sind diese Sätze verbindlich. Tarifgebundene Betriebe können unter bestimmten Voraussetzungen abweichen – eine Regelung, die für Betriebsräte besondere Aufmerksamkeit erfordert.

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Das Kohortenprinzip: Wer bekommt mehr Geld?

Eine zentrale und oft missverstandene Regel ist das Kohortenprinzip. Nur Auszubildende, deren Vertrag 2026 startet, profitieren von den neuen Sätzen. Wer bereits 2024 oder 2025 anfing, bleibt in der alten Tabelle.

Ein Beispiel: Ein Azubi, der 2025 startete und 2026 ins zweite Lehrjahr kommt, erhält weiterhin den Kohortensatz von 2025 (805 Euro), nicht den neuen Satz von 854 Euro. Betriebsräte sollten die korrekte Umsetzung in den Gehaltssystemen prüfen, um Unruhe im Ausbildungsbetrieb zu vermeiden.

Drei Prüfpunkte für den Betriebsrat

Das Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet Betriebsräte zur Überwachung der Einhaltung von Gesetzen. Konkret bedeutet das für 2026:

1. Neue Verträge prüfen

Bei allen ab Januar 2026 geschlossenen Ausbildungsverträgen muss die vereinbarte Vergütung mindestens 724 Euro betragen. Der Betriebsrat sollte dies bei der Mitbestimmung zu Personalbögen kontrollieren.

2. Die „Sittenwidrigkeits“-Grenze im Blick

In nicht-tarifgebundenen Unternehmen gilt eine doppelte Hürde: Der Lohn muss nicht nur über dem gesetzlichen Minimum liegen, sondern auch weniger als 20 Prozent unter dem regionalen Tarifniveau der Branche fallen. Diese Regel kann de facto einen viel höheren Mindestlohn für den Betrieb bedeuten. Betriebsräte sollten die Referenztarife einfordern.

3. Ausnahme für Tarifbetriebe beachten

Eine wichtige Ausnahme: In tarifgebundenen Unternehmen können vereinbarte Vergütungen unter dem gesetzlichen Minimum liegen. Ist dies im Tarifvertrag so festgelegt, ist die Zahlung legal. Der Betriebsrat muss hier die genaue Tarifbindung prüfen.

Attraktivität der dualen Ausbildung steigt

Die Erhöhung auf 724 Euro setzt den Trend der vergangenen Jahre fort. Seit der Einführung der gesetzlichen Mindestvergütung 2020 (damals 515 Euro) ist die Basis kontinuierlich gestiegen. Die Politik will so die duale Ausbildung attraktiver machen.

Für die meisten Auszubildenden ändert sich allerdings wenig: Der durchschnittliche tarifliche Ausbildungsverdienst lag 2024 bereits bei etwa 1.133 Euro. The new Untergrenze wirkt vor allem als Sicherheitsnetz in Branchen mit schwacher Tarifbindung, etwa im Handwerk. Für viele kleinere Betriebe dort bedeuten die 724 Euro spürbar höhere Personalkosten.

Ausblick: Druck zur freiwilligen Angleichung wächst

Mit der steigenden Untergrenze vergrößert sich die Lohnlücke zwischen Azubi-Kohorten. Ein 2023 Gestarteter verdient deutlich weniger als ein Beginner 2026. Experten rechnen daher mit wachsendem Druck auf Unternehmen, die Vergütung freiwillig anzugleichen – auch ohne gesetzliche Pflicht.

Die Weichen für 2027 sind bereits gestellt. Das Bundesbildungsministerium wird die neuen Sätze Ende 2026 auf Basis der aktuellen Lohnentwicklung bekanntgeben. Jetzt gilt die Aufmerksamkeit der korrekten Umsetzung der 724-Euro-Basis für den neuen Ausbildungsjahrgang.

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