Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro
01.01.2026 - 23:13:12Ab heute gilt für neue Ausbildungsverträge eine höhere gesetzliche Untergrenze. Die Mindestausbildungsvergütung steigt um 6,2 Prozent auf 724 Euro im ersten Lehrjahr. Die Anhebung soll die Attraktivität der dualen Berufsausbildung sichern.
Die neue Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und betrifft ausschließlich Ausbildungsverhältnisse, die ab heute beginnen. Für Auszubildende, die bereits in ihrer Lehre sind, gelten die alten Sätze weiter. Die Bundesregierung setzt damit ihre Politik zur Stärkung der Berufsbildung fort.
So hoch sind die neuen Mindestsätze
Die Erhöhung betrifft alle Ausbildungsjahre. Ausgehend von der neuen Basis von 724 Euro im ersten Lehrjahr steigt die Vergütung gestaffelt an. Die prozentualen Steigerungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegt.
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Die monatlichen Mindestbeträge für Ausbildungsbeginner 2026 im Überblick:
- 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro (Basis)
- 2. Ausbildungsjahr: 854 Euro (Basis + 18%)
- 3. Ausbildungsjahr: 977 Euro (Basis + 35%)
- 4. Ausbildungsjahr: 1.014 Euro (Basis + 40%)
Diese Zahlen sind verbindliche Untergrenzen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Anpassung bereits im Oktober 2025 bekannt gegeben. Berechnungsgrundlage ist die durchschnittliche Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen der vergangenen zwei Jahre.
Warum die Vergütung jedes Jahr angepasst wird
Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung existiert seit 2020. Sie soll Lohndumping in der Ausbildung verhindern. Besonders Auszubildende in Branchen ohne starke Tarifbindung profitieren.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) muss die neuen Sätze jährlich bis zum 1. November für das folgende Jahr bekannt geben. Die Berechnung für 2026 basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes aus den Jahren 2024 und 2025.
Rechtsexperten weisen auf ein wichtiges Detail hin: Der für den Startjahrgang festgelegte Satz gilt für die gesamte Ausbildungsdauer. Ein Azubi, der heute beginnt, erhält also 2027 im zweiten Lehrjahr garantiert 854 Euro – unabhängig von der dann möglicherweise höheren Basis für neue Starter. Dieses “Kohortenmodell” schafft Planungssicherheit.
Was die Erhöhung für Betriebe bedeutet
Der neue Mindestlohn von 724 Euro ist besonders für Unternehmen relevant, die nicht tarifgebunden sind. In tarifgebundenen Betrieben gilt grundsätzlich der Tarifvertrag. Dieser kann theoretisch sogar unter der gesetzlichen Mindestvergütung liegen – eine eng geregelte Ausnahme.
Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen sich an den branchenüblichen Tarif anlehnen. Ihre Zahlung darf jedoch maximal 20 Prozent unter dem Tarifniveau liegen und niemals die gesetzliche Mindestvergütung unterschreiten.
Personalexperten schätzen, dass die Erhöhung vor allem kleinere Betriebe im Handwerk, Dienstleistungssektor und Gastgewerbe trifft. In großen Industriebranchen liegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen oft ohnehin über 1.000 Euro.
Das müssen Arbeitgeber jetzt beachten
Unternehmen sollten alle neuen Ausbildungsverträge für 2026 überprüfen. Verträge, die Beträge unter 724 Euro vorsehen, sind in diesem Punkt unwirksam. Der gesetzliche Mindestsatz gilt dann automatisch.
Der nächste Schritt ist bereits absehbar: Im Herbst 2026 berechnet das BIBB die Anpassung für das Ausbildungsjahr 2027. Angesichts der aktuellen Lohnentwicklung rechnen Beobachter mit einer weiteren Steigerung. Die Basis könnte dann bereits die 750-Euro-Marke ins Visier nehmen.
Die Erhöhung auf 724 Euro gilt als notwendige Maßnahme. Sie soll die Kaufkraft der Auszubildenden erhalten und das duale System im Wettbewerb mit akademischen Karrierewegen stärken.
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