Mietrechtsreform, Transparenzregeln

Mietrechtsreform startet mit strengen Transparenzregeln

31.12.2025 - 02:30:12

Ab dem 1. Jänner 2026 tritt in Österreich eine umfassende Mietrechtsreform in Kraft. Sie bringt strengere Transparenzpflichten bei Betriebskosten und neue Regeln für Mieterhöhungen.

Die Gesetzesänderungen zielen auf mehr Klarheit und Planungssicherheit für Mieter. Im Zentrum stehen das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) und Anpassungen im Wohn- und Heizkostenrecht.

Die Praxis pauschaler Betriebskosten-Abrechnungen ist vorbei. Nach Urteilen des Obersten Gerichtshofs schafft der Gesetzgeber nun klare Vorgaben.

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Ab Neujahr müssen alle umlegbaren Kosten im Mietvertrag einzeln und konkret aufgeführt sein. Formulierungen wie “sonstige Kosten” oder “etc.” sind nicht mehr zulässig. Mieter können so genau nachvollziehen, wofür sie zahlen.

Vermieter und Hausverwaltungen stehen vor mehr Aufwand. Sie müssen Vertragsmuster anpassen und sicherstellen, dass nur vereinbarte Positionen abgerechnet werden. Nicht definierte Kosten können Mieter künftig zurückweisen.

Wertsicherung: Nur noch eine Erhöhung pro Jahr

Komplexe Indexklauseln mit unterjährigen Anpassungen gehören der Vergangenheit an. Die neue “Einmal-im-Jahr”-Regel bringt klare Spielregeln:

  • Stichtag 1. April: Mieterhöhungen sind nur noch zum 1. April eines Jahres möglich.
  • Basis Vorjahresinflation: Maßgeblich ist die offizielle Teuerungsrate des vergangenen Jahres.
  • Deckelung bei hoher Inflation: Liegt die Inflation über 3 Prozent, darf der übersteigende Teil nur zur Hälfte weitergegeben werden.

Diese Regelung gilt auch rückwirkend für bestehende Verträge. Mieter erhalten so mehr Planungssicherheit und werden nicht mehr von überraschenden Erhöhungen getroffen.

Heizkostenabrechnung wird digital

Parallel läuft eine technische Modernisierung an. Bis Ende 2026 müssen alle Messgeräte fernauslesbar sein – das betrifft Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler.

Für 2026 bedeutet das:
* Mieter in bereits modernisierten Gebäuden haben ein Recht auf monatliche Verbrauchsinformationen.
* Diese Daten müssen digital, etwa per App oder Portal, bereitgestellt werden.
* Ziel ist eine aktivere Kostenkontrolle noch vor der Jahresabrechnung.

Vermieter mit alten Geräten stehen unter Druck. Sie müssen die Umrüstung bis zum Stichtag abschließen, um Sanktionen zu vermeiden.

Was Mieter jetzt prüfen sollten

Mit dem Jahreswechsel lohnt ein genauer Blick auf Vertrag und Abrechnung. Mieter sollten drei Punkte im Auge behalten:

  1. Vertragliche Grundlage: Werden in der nächsten Betriebskostenabrechnung Positionen verrechnet, die nicht explizit im Vertrag stehen?
  2. Frist der Erhöhung: Findet eine wertsicherungsbedingte Mieterhöhung statt? Zulässig ist diese erst ab dem 1. April 2026.
  3. Digitale Services: In modernen Gebäuden können Mieter aktiv nach Zugang zu Verbrauchsportalen fragen, um ihren Energieverbrauch besser zu steuern.

Die Reform markiert einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Standardisierung. Die Branche steht nun vor der Aufgabe, die neuen Transparenzvorgaben schnell umzusetzen.

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