Mietrecht, Regierung

Mietrecht II: Regierung will Indexmieten deckeln

17.02.2026 - 17:42:11

Der neue Gesetzentwurf soll Mieter vor überhöhten Kosten schützen, indem Indexmieten gedeckelt und Möblierungszuschläge transparenter werden. Experten warnen jedoch vor negativen Folgen für den Wohnungsneubau.

Die Bundesregierung will Mieter mit einem neuen Gesetzentwurf vor explodierenden Kosten schützen. Justizministerin Stefanie Hubig präsentierte Anfang Februar den Entwurf „Mietrecht II“. Er zielt vor allem auf Indexmieten und möbliertes Wohnen – zwei Bereiche, in denen Vermieter bisher oft die Mietpreisbremse umgehen konnten. Während Mieterverbände die Pläne begrüßen, warnen Investoren vor einer Drosselung des ohnehin schwachen Wohnungsneubaus.

Das plant die Regierung konkret

Der Entwurf setzt an mehreren Stellschrauben an, um die Mietkosten zu bremsen:
* Deckelung für Indexmieten: In angespannten Märkten sollen diese Mieten künftig nur noch um maximal 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Das soll extreme Sprünge bei hoher Inflation verhindern.
* Transparenz bei möblierten Wohnungen: Vermieter müssen Möblierungszuschläge gesondert ausweisen. Die Höhe muss am Zeitwert der Einrichtung nachweisbar sein.
* Begrenzung von Kurzzeitmieten: Befristete Verträge sollen auf maximal sechs Monate beschränkt werden, um Missbrauch zu erschweren.
* Erweiterte Schonfrist: Mieter mit Rückständen bekommen mehr Zeit, eine Kündigung abzuwenden.

Die Mittelschicht zahlt immer mehr

Die Pläne treffen auf eine akute Notlage. Für Haushalte mit mittlerem Einkommen ist die Miete längst zur größten finanziellen Belastung geworden. Bereits im vergangenen Jahr gaben bundesweit über zwölf Prozent der Menschen mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen aus – die Schwelle zur „extremen Überlastung“. Die klassische 30-Prozent-Regel ist für viele utopisch. Gleichzeitig rückt der Traum vom Eigenheim in weite Ferne.

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Das Grundproblem: 1,4 Millionen Wohnungen fehlen

Doch kann eine stärkere Regulierung die Preisspirale wirklich stoppen? Experten sind skeptisch. Das Kernproblem bleibt der massive Wohnungsmangel. Laut einer aktuellen Studie des Pestel-Instituts fehlen in Deutschland rund 1,4 Millionen Wohnungen. Dieses strukturelle Ungleichgewicht treibt die Preise.

Der Neubau kommt nicht hinterher. Hohe Baukosten, gestiegene Zinsen und strenge Vorgaben bremsen Projekte aus. Prognosen erwarten für die kommenden Jahre nur etwa 200.000 neue Wohnungen jährlich – weniger als die Hälfte des eigentlichen Bedarfs.

Geteilte Reaktionen: Schutz vs. Investition

Entsprechend gespalten sind die Reaktionen auf den Gesetzentwurf. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Pläne als notwendiges Instrument, um Schlupflöcher zu schließen. „Die Regulierung von möblierten und befristeten Wohnungen ist überfällig“, so das Argument.

Ökonomen und Eigentümerverbände sehen das anders. Sie fürchten, dass schärfere Vorgaben private Investoren abschrecken. Würden diese sich zurückziehen, würde der Neubau weiter einbrechen – und das Angebotsproblem sich langfristig sogar verschärfen.

Was kommt jetzt?

Der Entwurf geht nun in die Verbändeanhörung. Bis zum 6. März können Länder und Interessenvertreter Stellung nehmen. Danach berät das Kabinett.

Eines ist klar: Selbst wenn das „Mietrecht II“ kommt, ist es nur ein erster Schritt. Die eigentliche Lösung der Wohnungskrise erfordert ein massiv größeres Angebot. Initiativen wie der „Norddeutsche Wohngipfel“, der Planungsverfahren beschleunigen soll, zeigen, dass die Politik das Problem erkannt hat. Die Zeit drängt jedoch – für die Mittelschicht bleibt bezahlbarer Wohnraum das drängendste Thema.

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