Mietpreisbremse: Verlängerung bis 2029 beschlossen
22.10.2025 - 12:33:02Die Bundesregierung hat die umstrittene Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert. Während Mieterverbände die Maßnahme begrüßen, warnen Immobilienexperten vor negativen Folgen für den Wohnungsmarkt.
Die Bundesregierung hat die umstrittene Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert. Das Instrument zur Begrenzung von Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gilt nun bis Ende 2029 – und löst heftige Diskussionen aus.
Details der verlängerten Regelung
Die Kernprinzipien bleiben unverändert: Landesregierungen können weiterhin Gebiete mit “angespannten Wohnungsmärkten” ausweisen. In diesen 492 deutschen Städten und Gemeinden darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um zehn Prozent übersteigen.
Die wichtigsten Ausnahmen bleiben bestehen:
* Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden
* Umfassend modernisierte Immobilien
* Vormieten, die bereits über der Grenze lagen
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete den Beschluss als “ersten, notwendigen Schritt” zum Mieterschutz.
Mieterbund: “Wichtig, aber nicht genug”
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Verlängerung, fordert aber Nachbesserungen. Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz kritisiert vor allem die bestehenden Ausnahmen und das Fehlen von Sanktionen bei Verstößen.
Ein besonderes Problem: Vermieter umgehen die Bremse durch möblierte Wohnungen mit intransparenten Zuschlägen.
Immobilienwirtschaft warnt vor Folgeschäden
Die Gegenseite sieht schwarz: Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland und IVD-Präsident Dirk Wohltorf warnen vor abschreckenden Effekten auf Investoren. Ihre Hauptkritik: Die Regulierung löse nicht das Kernproblem des Wohnungsmangels, sondern verschärfe es durch weniger Neubau.
Professor Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft verweist auf internationale Erfahrungen, wonach Mietpreisregulierungen langfristig zu sinkenden Investitionen führen.
Was ändert sich konkret?
Für Mieter: Sicherheit in den kommenden vier Jahren. Überhöhte Mieten können weiterhin gerügt und seit 2020 auch rückwirkend zurückgefordert werden.
Für Vermieter: Die Pflicht zur Information über Ausnahmetatbestände bleibt bestehen. Bei Verstößen droht bisher nur die Rückzahlung zu viel gezahlter Miete.
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Weitere Reformen geplant
Hubig kündigte eine Expertenkommission an, die bis Ende 2026 neue Vorschläge erarbeiten soll. Mögliche Themen:
* Bußgelder bei bewussten Verstößen
* Stärkere Regulierung von Indexmieten
* Einschränkungen bei Kurzzeitvermietungen
Die Angebotsmieten in Ballungszentren sind seit 2015 teilweise um fast 50 Prozent gestiegen. Ob die verlängerte Mietpreisbremse zusammen mit neuen Bauinitiativen die erhoffte Entspannung bringt, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.


