Mieterhöhungen: Diese Frist läuft Ende Februar ab
01.02.2026 - 00:21:12Vermieter müssen Mieterhöhungen bis Ende Februar ankündigen, um sie zum 1. Mai wirksam werden zu lassen. Diese Frist aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt Mietern Planungssicherheit und löst eine gesetzliche Überlegungsfrist aus.
Für Millionen Haushalte ist der Februar damit der Schlüsselmonat für die Mietkosten der kommenden Monate. Wer jetzt einen Brief erhält, sollte genau hinschauen.
So funktioniert die gesetzliche Überlegungsfrist
Die Regeln für Mieterhöhungen nach ortsüblicher Vergleichsmiete stehen in § 558 BGB. Kernstück ist die sogenannte Überlegungsfrist für den Mieter.
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- Erhält ein Mieter das Schreiben im Februar 2026, läuft diese Frist bis zum 30. April.
- Stimmt der Mieter zu, wird die neue Miete ab dem 1. Mai fällig.
- Vermieter müssen zudem die Jahressperrfrist beachten: Eine Erhöhung ist nur alle 15 Monate möglich.
Das Timing ist also alles. Ein verspätetes Schreiben verzögert die mögliche Erhöhung um einen ganzen Monat.
Das muss im Erhöhungsschreiben stehen
Ein formeller Fehler macht die gesamte Mieterhöhung unwirksam. Das Schreiben muss in Textform vorliegen – ein Anruf genügt nicht.
Zwingend enthalten sein muss eine schlüssige Begründung. Der Vermieter muss belegen, dass die neue Miete ortsüblich ist, etwa durch:
* Den aktuellen Mietspiegel
* Ein Sachverständigengutachten
* Die Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen
Zudem muss die Kappungsgrenze eingehalten werden: In drei Jahren darf die Miete maximal um 20 Prozent steigen, in angespannten Gebieten nur um 15 Prozent.
So können Mieter jetzt reagieren
Mieter haben nach Erhalt des Schreibens mehrere Optionen. Sie können der Erhöhung zustimmen – stillschweigend durch Zahlung der neuen Miete ab Mai.
Bei Zweifeln können sie die Zustimmung aber auch verweigern. Gründe sind formale Fehler oder eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Stimmt der Mieter nicht bis Ende April zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Ein wichtiges Recht bleibt: Mieter haben bei einer angekündigten Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann das Mietverhältnis mit einer Frist von zwei Monaten zum übernächsten Monatsende kündigen.
Warum die Prüfung immer wichtiger wird
In vielen Ballungsräumen sind die Wohnungsmärkte weiterhin angespannt. Die ortsübliche Vergleichsmiete, meist im Mietspiegel abgebildet, soll faire Steigerungen im Bestand sichern.
Die Qualität dieser Spiegel ist jedoch oft umstritten. Eine Reform soll für mehr Transparenz sorgen: Städte über 50.000 Einwohner müssen nun verpflichtend Mietspiegel erstellen.
Experten raten Mietern deshalb dringend, jedes Erhöhungsverlangen genau zu prüfen. Bei Unsicherheiten helfen Mietervereine oder ein Fachanwalt für Mietrecht. Für Vermieter ist die exakte Einhaltung aller Vorgaben der einzige Weg, eine wirksame Erhöhung durchzusetzen.
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