Microsoft-Urteil, Weiterverkauf

Microsoft-Urteil stärkt Weiterverkauf gebrauchter Software-Lizenzen

14.11.2025 - 16:21:12

Ein britisches Gericht hat heute den Weiterverkauf perpetueller Microsoft-Lizenzen für rechtmäßig erklärt – eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für den europäischen Software-Markt. Das Competition Appeal Tribunal (CAT) in London wies Microsofts Versuch zurück, den Handel mit gebrauchten Office- und Windows-Lizenzen als Urheberrechtsverletzung zu unterbinden. Das Urteil ebnet den Weg für eine 270 Millionen Pfund schwere Kartellklage gegen den Tech-Konzern.

Die Entscheidung bekräftigt das Erschöpfungsprinzip: Nach dem Erstverkauf erlischt die Kontrolle des Rechteinhabers über ein Produkt. Für Unternehmen, Schulen und gemeinnützige Organisationen bleibt damit eine wichtige Quelle kostengünstiger Software-Alternativen erhalten.

Microsoft hatte eine bemerkenswerte Strategie verfolgt: Der Konzern aus Redmond argumentierte, seine Software-Pakete seien aufgrund kreativer Elemente wie Icons, Schriftarten und grafischer Oberflächen als „kreative Werke” einzustufen. Diese Klassifizierung hätte die Produkte von der europäischen UsedSoft-Rechtsprechung ausgenommen – jener wegweisenden Entscheidung, die den Weiterverkauf von Software-Lizenzen überhaupt erst legalisierte.

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Das Gericht erteilte dieser Interpretation eine klare Absage. Die Richter entschieden einstimmig, dass perpetuelle Lizenzen weiterverkauft werden dürfen. Mehr noch: Auch im Rahmen von Enterprise Agreements erworbene Volumenlizenzen können aufgeteilt und einzeln weiterveräußert werden – das Geschäftsmodell vieler Reseller steht damit auf solidem rechtlichem Fundament.

Klage: Microsoft soll Markt systematisch ausgetrocknet haben

Der britische Händler ValueLicensing aus Derby wirft Microsoft vor, seit 2016 den Gebrauchtmarkt für Software-Lizenzen systematisch zu untergraben. Die bereits 2021 eingereichte Klage beziffert den Schaden auf 270 Millionen Pfund (rund 320 Millionen Euro).

Der Vorwurf: Microsoft habe Kunden Rabatte für den Umstieg von perpetuellen Lizenzen auf Abo-Modelle wie Microsoft 365 gewährt – allerdings nur unter der Bedingung, dass sie ihre noch wertvollen Altlizenzen zurückgeben. Diese Praxis habe das Angebot an Gebrauchtsoftware künstlich verknappt, die Preise in die Höhe getrieben und die Wahlfreiheit der Kunden eingeschränkt.

ValueLicensing sieht darin einen klaren Missbrauch der Marktmacht. Die Strategie habe nicht nur Wettbewerber verdrängt, sondern auch die Kreislaufwirtschaft im digitalen Bereich behindert.

Was bedeutet das Urteil für die Branche?

Die Entscheidung gilt als Meilenstein für Verbraucherrechte im digitalen Zeitalter. Ein gegenteiliges Urteil hätte den Software-Weiterverkauf in Großbritannien und möglicherweise Europa faktisch beendet – mit drastischen Folgen für all jene, die auf bezahlbare Alternativen angewiesen sind.

Das Urteil stellt sich gegen den Branchentrend zu reinen Abo-Modellen, die keinen Weiterverkauf erlauben und Nutzer in wiederkehrende Zahlungen zwingen. Während Abonnements durchaus Vorteile wie kontinuierliche Updates bieten, verschwindet mit der Abschaffung perpetueller Lizenzen eine wichtige Sparmöglichkeit. Unternehmen können ihre Software-Assets nun weiterhin flexibel verwalten und nicht benötigte Lizenzen gewinnbringend weiterverkaufen.

Wie geht es weiter?

Der Rechtsstreit ist längst nicht beendet. Das heutige Urteil betrifft nur die urheberrechtliche Vorfrage – die Hauptklage wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens folgt noch. Microsoft hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Der Prozess um die 270 Millionen Pfund wird frühestens 2026 verhandelt. Doch ValueLicensing geht gestärkt aus dieser Runde: Die rechtliche Grundlage ihres Geschäftsmodells ist bestätigt. Der Fokus kann sich nun voll auf die Frage richten, ob Microsofts Vertragspraktiken tatsächlich kartellrechtswidrig waren.

Die Tech-Welt beobachtet das Verfahren genau. Das Ergebnis wird maßgeblich darüber entscheiden, wie Softwarebesitz und Wettbewerb in Zukunft ausgestaltet werden – auch über Großbritannien hinaus.

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