Meta muss Nutzerdaten ab sofort vollständig offenlegen
31.12.2025 - 09:44:12Der österreichische OGH verpflichtet Meta, Nutzern binnen 14 Tagen eine vollständige Kopie aller gespeicherten personenbezogenen Daten auszuhändigen. Das Urteil stärkt das Auskunftsrecht der DSGVO massiv.
Ein historisches Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshofs zwingt den Facebook-Konzern Meta, seine Datenpraktiken in Europa grundlegend zu ändern. Bis heute muss das Unternehmen Nutzern umfassenden Einblick in alle gespeicherten Informationen gewähren.
Wien/Menlo Park – Für Meta endet das Jahr 2025 mit einer juristischen Niederlage, die das Geschäftsmodell des Datenriesen in Europa infrage stellen könnte. Nach einem elfjährigen Rechtsstreit hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschieden: Der Konzern muss Nutzern auf Anfrage binnen 14 Tagen eine vollständige Kopie aller ihrer personenbezogenen Daten aushändigen. Die Frist zur Umsetzung läuft heute, am 31. Dezember 2025, ab.
Das Ende der Datenschutz-Blockade
Das Urteil (GZ 6 Ob 189/24y) stellt die bisherige Praxis des Tech-Giganten auf den Kopf. Bislang beantwortete Meta Auskunftsersuchen oft nur unvollständig oder verwies auf Geschäftsgeheimnisse. Die automatisierten „Download-Tools“ von Facebook und Instagram lieferten Nutzern lediglich eine Auswahl sogenannter „relevanter“ Daten.
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Der OGH stärkt nun das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der DSGVO massiv. Ab sofort muss Meta:
* Jedes einzelne gespeicherte Datum eines Nutzers offenlegen.
* Konkrete Angaben zu Quellen und Empfängern jedes Datensatzes machen.
* Den genauen Verarbeitungszweck jeder Information benennen.
Besonders brisant: Das Gericht wies Metas Argument zurück, Algorithmen und Datenverknüpfungen seien als Geschäftsgeheimnisse geschützt. Die Datenschutzrechte der Nutzer wiegen hier schwerer.
Scharfe 14-Tage-Frist setzt neuen Maßstab
Während die DSGVO regulär eine Monatsfrist vorsieht, setzten die Wiener Richter im Vollstreckungsverfahren ein deutliches Zeichen. Meta muss die geforderten Informationen „binnen 14 Tagen“ bereitstellen. Diese Frist endet heute.
„Die Justiz verliert die Geduld mit Verzögerungstaktiken“, kommentieren Beobachter. Für Meta bedeutet der Spruch einen enormen Aufwand. Die Systeme des Konzerns sind bisher nicht darauf ausgelegt, derart detaillierte Berichte in so kurzer Zeit zu generieren.
Ein Sieg für Datenschutzaktivist Max Schrems
Hinter dem Urteil steht der österreichische Aktivist Max Schrems und seine Organisation noyb (None of Your Business). Der Kampf begann bereits 2014, zog sich durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof und ist nun final entschieden.
„Es hat elf Jahre gedauert, aber jetzt haben wir ein rechtskräftiges Urteil, das Meta zwingt, die Karten auf den Tisch zu legen“, so die Anwälte von Schrems. Das Gericht sprach ihm zudem einen symbolischen Schadenersatz von 500 Euro zu. Die Signalwirkung ist klar: Die Verletzung von Auskunftsrechten stellt einen entschädigungspflichtigen immateriellen Schaden dar.
Präzedenzfall für 274 Millionen EU-Nutzer
Obwohl formal ein Einzelfall, hat das Urteil faktische Bindungswirkung für den gesamten europäischen Raum. Rund 274 Millionen Nutzer in der EU könnten sich auf diesen Präzedenzfall berufen. Droht Meta nun eine Klagewelle?
Brancheninsider erwarten, dass Meta seine Auskunftstools in den kommenden Wochen grundlegend überarbeiten muss. Die Strategie, Nutzer mit riesigen, aber oberflächlichen PDF-Dateien abzuspeisen, dürfte vorbei sein.
Was droht bei Nichteinhaltung?
Sollte Meta die heutige Frist verstreichen lassen, könnte die österreichische Justiz Zwangsstrafen verhängen. Diese wären finanziell verkraftbar, doch der Reputationsschaden und das Risiko weiterer Untersuchungen durch die irische Datenschutzbehörde (DPC) wiegen schwer.
Für Verbraucher markiert der heutige Tag einen Meilenstein. Das Recht zu wissen, was mit den eigenen Daten geschieht, ist nun eine gerichtlich durchsetzbare Realität mit scharfen Zähnen. Das Jahr 2026 könnte zum Jahr der erzwungenen Transparenz für Big Tech werden.
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