Merz verspricht Arbeitszeitgesetz-Reform bis Frühjahr 2026
27.11.2025 - 19:59:12Kanzler Friedrich Merz (CDU) macht Ernst: Beim Deutschen Arbeitgebertag am 25. November 2025 kündigte er eine grundlegende Überarbeitung des Arbeitszeitgesetzes an. Die tägliche Höchstarbeitszeit soll durch eine wöchentliche ersetzt werden – ein Kernversprechen an die deutsche Wirtschaft nach zwei Jahren Rezession.
Die Ansage kommt nicht von ungefähr. Mit der Forderung nach einem „Wachstumskanzler” steigt der Druck auf die Große Koalition, endlich die lang versprochene Wirtschaftswende zu liefern. Doch was für Arbeitgeber nach Flexibilität klingt, alarmiert die Gewerkschaften: Droht das Ende des Acht-Stunden-Tags?
BDA-Präsident Rainer Dulger ließ beim Arbeitgebertreffen im Berliner Congress Center keine Zweifel aufkommen. „Deutschland braucht Sie jetzt, und zwar als Wachstumskanzler”, forderte er Merz direkt auf. Seine Diagnose: Die starren Strukturen des aktuellen Arbeitszeitgesetzes passen nicht mehr in die digitale, globalisierte Arbeitswelt.
Das Problem liegt im Detail. Derzeit begrenzt das Gesetz die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, ausnahmsweise auf zehn. Für Unternehmen mit schwankenden Auftragszahlen eine Fessel, wie Dulger argumentiert. Seine Lösung: Eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden, die deutlich mehr Spielraum bei der Verteilung über die Woche lässt.
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„Wir brauchen nicht mehr Arbeit, sondern flexiblere Arbeit”, brachte es der Arbeitgeberpräsident auf den Punkt. Seine Forderung ist unmissverständlich: konkrete Gesetzesvorlagen bis zum kommenden Frühjahr – sonst drohe Deutschland die weitere Deindustrialisierung.
Kanzler kündigt Tabubruch an
Merz griff die Vorlage bereitwillig auf. In seiner Grundsatzrede sprach er von einem „Befreiungsschlag” und räumte ein, dass sich strukturelle Probleme über das letzte Jahrzehnt verfestigt hätten. Jetzt sei der Zeitpunkt für mutiges Handeln gekommen.
„Wir müssen den Mut haben, mit alten Dogmen zu brechen”, erklärte der Kanzler vor den versammelten Arbeitgebervertretern. Die Regierung prüfe bereits, wie das Arbeitszeitgesetz „flexiblere Modelle” nach europäischem Vorbild ermöglichen könne. Entscheidend sei: Die Gesamtstundenzahl bleibe gleich, nur die Verteilung werde agiler.
Was bedeutet das konkret? Regierungskreisen zufolge sollen künftig an einzelnen Tagen bis zu zwölf Stunden möglich sein – vorausgesetzt, der wöchentliche Durchschnitt überschreitet 48 Stunden über einen Referenzzeitraum nicht. Ein Modell, das mehrere EU-Nachbarn bereits praktizieren.
SPD-Arbeitsministerin ausgebuht
Doch die Reform spaltet die Koalition. Das wurde spätestens deutlich, als Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ans Rednerpult trat. Teilweise wurde sie ausgepfiffen, als sie bestehende Arbeitnehmerschutzrechte verteidigte und vor einer „Erosion der Grenze zwischen Arbeit und Privatleben” warnte.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schlägt Alarm. Vorsitzende Yasmin Fahimi befürchtet, dass die Abschaffung der Tagesgrenze zu „13-Stunden-Schichten als neuem Standard” führen könnte – mit erheblichen Gesundheitsrisiken für Beschäftigte.
„Das Arbeitszeitgesetz ist ein Gesundheits- und Sicherheitsgesetz, keine Verhandlungsmasse für Wirtschaftsdaten”, stellte Fahimi unmissverständlich klar. Die Gewerkschaften argumentieren, dass vorhandene Flexibilitäten – etwa Arbeitszeitkonten und Tarifverträge – bereits ausreichen. Das eigentliche Ziel der Arbeitgeber sei die Abschaffung von Überstundenzuschlägen.
Zwischen Wachstum und Arbeitnehmerschutz
Die Debatte offenbart die Bruchlinien innerhalb der Großen Koalition. Während Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) Offenheit für wachstumsfördernde Reformen signalisiert, bleibt der linke Flügel der Sozialdemokraten hart: Keine Aufweichung der Arbeitnehmerrechte.
Dennoch scheint die wirtschaftliche Realität einen Kompromiss zu erzwingen. Deutschland sei zum „Schlusslicht der wirtschaftlichen Entwicklung in Europa” geworden, warnte Dulger. Der Deregulierungsdruck steigt.
Merz bat um Geduld und verwies auf die „tektonischen Verschiebungen” in der Weltwirtschaft, die sorgfältige Navigation erforderten. Eines stellte er aber klar: „Der Status quo ist keine Option.”
In den kommenden Monaten soll der Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Die BDA erwartet eine konkrete Vorlage bis Anfang 2026. Bleibt die Frage: Kann die Regierung die Balance zwischen unternehmerischer Flexibilität und gesundheitlichem Arbeitnehmerschutz finden? Die nächsten Monate werden zeigen, ob Merz seinem Ruf als „Wachstumskanzler” gerecht wird – oder ob die Reform an den Gewerkschaften und der eigenen Koalition scheitert.
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