OTS, Rheindorf

Mergers & Acquisitions im Stiftungswesen: Stiftungsrechtsreformeröffnet neue Perspektiven durch Zulegungen und Zusammenlegungen -Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH berichtet (FOTO)-------------------------------------------------------------- www.rhsm.de http: / / ots.de / r9rGnp--------------------------------------------------------------Leverkusen - Mit der Stiftungsrechtsreform, die am 1.

03.06.2024 - 09:22:21

Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH / Mergers & Acquisitions im ...

Mergers & Acquisitions im Stiftungswesen: Stiftungsrechtsreformeröffnet neue Perspektiven durch Zulegungen und Zusammenlegungen -Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH berichtet (FOTO)-------------------------------------------------------------- www.rhsm.de http://ots.de/r9rGnp--------------------------------------------------------------

Leverkusen (ots) - Mit der Stiftungsrechtsreform, die am 1. Juli 2023 in Krafttrat, definiert, vereinheitlicht und erleichtert der Gesetzgeber die Zulegungund Zusammenlegung von Stiftungen. M&A-Aktivitäten sind im Dritten Sektor bishereher ein Gedankenmodell. In der Unternehmenswelt zählen diese bereits seitJahrzehnten zu den strategischen Werkzeugen, um Wachstum und damit nachhaltigePerspektiven zu erreichen. Die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH bezieht sichauf Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften, um Chancen und Risiken für dieStiftungslandschaft aufzuzeigen.

Ökonomisierungsdruck im Dritten Sektor

Michael Rheindorf, geschäftsführender Gesellschafter der RheindorfStiftungsmanagement gGmbH, erläutert: "Die aktuellen Entwicklungen im DrittenSektor erfordern eine zunehmende Ausrichtung an Leistungs- undEffizienzkriterien. Durch Herausforderungen wie die Niedrigzinsphase, steigendeEnergiekosten und weitere unsichere Marktbedingungen steigt derÖkonomisierungsdruck - insbesondere für Stiftungen." Über 80 Prozent derStiftungen in Deutschland werden mit weniger als einer Million Euro Kapitalerrichtet, wie die Datenbank Deutscher Stiftungen des Bundesverbands DeutscherStiftungen im März 2021 festhielt.

"Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage beobachten wir eine Tendenz zurVerbrauchsstiftung: In diesem Fall wird das Stiftungskapital sukzessive zurErreichung des Stiftungszwecks verwendet bis dieses gänzlich aufgebraucht ist",gibt der Stiftungsexperte zu bedenken. Damit wird die Organisation automatischaufgelöst, anstatt - wie in der Regel bei Stiftungen beabsichtigt - für dieEwigkeit zu bestehen.

M&A-Aktivitäten als Lösungsansatz

Michael Rheindorf ergänzt: "Zulegungen oder Zusammenführungen bieten einezukunftsweisende Alternative: M&A-Aktivitäten können es ermöglichen, dieEffektivität von Stiftungen zu steigern und ihre Reichweite zu erhöhen, sodassdiese ihre Zwecke effizienter erfüllen."

Allerdings gehen damit auch Risiken und komplexe Herausforderungen einher, diesorgfältig abgewogen werden müssen. Wichtig sei das Bewusstsein dafür, dassnicht nur finanzielle und organisatorische Aspekte zu bedenken seien: Auch dieEffekte auf die Identität und die Werte der einzelnen Parteien gelte es zuberücksichtigen, da diese die soziale und gemeinwohlfördernde Wirkungbeeinflussen. Michael Rheindorf empfiehlt, auf eine integrative,werteorientierte und nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten.

Zulegungen und Zusammenlegungen im Stiftungswesen

Die Voraussetzung einer Verschmelzung ist, dass sich die Verhältnisse derübertragenden Stiftung seit deren Gründung wesentlich verändert haben und dasseine Satzungsänderung nicht zur Anpassung ausreicht. Die Verschmelzung erfolgtdurch einen Zulegungs- oder Zusammenlegungsvertrag, welcher die Interessen derBeteiligten sowie etwaiger Begünstigter berücksichtigt. Mit der Genehmigung derStiftungsaufsicht wird die Verschmelzung wirksam.

Im Fall einer Zulegung überträgt eine notleidende Stiftung ihr Vermögen auf eineübernehmende, fortbestehende Stiftung. Bei der Zusammenlegung werden zwei odermehrere Stiftungen durch eine Neugründung zusammengeführt, wodurch eine bishernicht existierende Stiftung entsteht.

Vorteile aus Sicht finanzkräftiger und notleidender Stiftungen

Für notleidende Stiftungen kann eine Form der Verschmelzung eine Möglichkeitbieten, ihren Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Michael Rheindorfberichtet: "Bei einer Zulegung kann diese ihre eigenen Aktivitäten in dem Wisseneinstellen, dass die Wirksamkeit des Vermögens weiterhin ganz im Sinne ihresoriginären Stifterwillens sichergestellt ist. Lässt sich eine Zusammenlegungerreichen, so eröffnet dies die Möglichkeit eines Neustarts durch dieVerschlankung von Ressourcen und Prozessen, insbesondere in der Verwaltung."

Finanzkräftigere Stiftungen können durch die Aufnahme des Vermögens einernotleidenden Stiftung ihr Stiftungsvermögen erhöhen. Außerdem betont derStiftungsmanager: "Durch das Zusammenlegen lässt sich das Netzwerk potenziellerFörderer und Partner ausweiten, wodurch die eigene Wirkkraft und Sichtbarkeitgesteigert wird. Für gut aufgestellte Stiftungen bietet die Verschmelzung somiteine interessante Ergänzung zu klassischen Fundraising-Strategien."

Kooperationen als M&A-Vorstufe

Kooperationen sind für den Dritten Sektor von hoher Praxisrelevanz. Laut einemOnlinepanel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen pflegten im Jahr 2019bereits 43% der befragten Stiftungen Kooperationen. Michael Rheindorf gibt zubedenken: "Erkenntnisse der Wirtschaftswissenschaften zeigen, dass dieKooperation von Unternehmen häufig eine strategische Vorstufe zur Fusion oderÜbernahme einzelner Geschäftsbereiche oder ganzer Organisationen darstellt. DieStiftungswelt sollte es wagen, auch den nächsten Schritt in Betracht zu ziehen -die gesetzlichen Rahmenbedingungen liegen nun vor."

M&A-Aktivitäten als strategische Option im Stiftungswesen

Michael Rheindorf plädiert dafür, Zulegungen und Zusammenlegungen künftig alsstrategische Option im Rahmen des Stiftungsmanagements abzuwägen. Er verstehtdie Regelungen des neuen Stiftungsrechts als Chance, um den Stifterwillennachhaltig zu erfüllen und den Dritten Sektor zu stärken: "Gerade wenn dieäußeren Umstände dazu führen, dass der eigene Zweck nicht mehr alleinbewerkstelligt werden kann, sollten M&A-Aktivitäten als potenzielleLösungsansätze geprüft werden."

"Als gemeinnützige Rheindorf Stiftungsmanagement setzen wir uns dafür ein, dieStiftungsbranche zukunftsweisend und bestmöglich zu unterstützen. Der DritteSektor spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung sozialer Aufgaben undHerausforderungen, indem er beispielsweise Dienstleistungen, Informationen undBildungsangebote bereitstellt. Er fördert das Sozial- und Gemeinwohl und agiertals Partner des bürgerschaftlichen Engagements. Daher engagieren wir uns aufdiesem Gebiet auch wissenschaftlich, um neuste Erkenntnisse einzubringen", fasstder Stiftungsexperte Michael Rheindorf zusammen.

Über die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH

Die Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH unterstützt Privatpersonen bei derStiftungsgründung, beim Nachlassmanagement und der Testamentsvollstreckung. Inder Funktion des Treuhänders übernimmt die Gesellschaft die komplette Verwaltungeiner Stiftung. Non-Profit-Organisationen wie Stiftungen und Vereinen bietet sieweitere, umfassende Beratungs- und Managementleistungen. Seit 2004 berätDiplom-Kaufmann, Stiftungsmanager und Testamentsvollstrecker Michael Rheindorfin der Non-Profit-Branche. 2015 gründete er sein Unternehmen, welches er 2018 ineine nachhaltig gestaltete GmbH umwandelte. Anfang 2023 folgte die Anerkennungder Gemeinnützigkeit. 2024 wurde das Stiftungshaus in Leverkusen als Sitz derGesellschaft sowie als Ort der Begegnung für Engagierte eröffnet.

Pressekontakt:

Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbHMichael Rheindorf, geschäftsführender Gesellschafter

Bergische Landstraße 2251375 Leverkusen

Telefon: 0214 69 00 66 40E-Mail: mailto:mail@rhsm.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/165923/5792232OTS: Rheindorf Stiftungsmanagement gGmbH

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