Mehrwertsteuer auf Speisen dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt
03.01.2026 - 19:30:12Ab sofort gilt in der Gastronomie ein dauerhaft reduzierter Steuersatz. Die Bundesregierung will damit die Branche entlasten und für fairen Wettbewerb sorgen.
Berlin – Deutschlands Gastronomie atmet auf: Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants, Cafés und im Catering dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die im Steueränderungsgesetz 2025 verankerte Regelung beendet eine jahrelange Phase der Unsicherheit. Getränke werden weiterhin mit dem vollen Satz von 19 Prozent besteuert.
Die dauerhafte Senkung ist ein zentraler Baustein zur Stabilisierung der krisengebeutelten Branche. Während der Pandemie galt bereits ein temporärer Ermäßigungssatz, der Ende 2023 auslief. Die Rückkehr auf 19 Prozent in den Jahren 2024 und 2025 belastete viele Betriebe existenziell. „Diese Maßnahme ist überlebenswichtig, besonders für die Gastronomie im ländlichen Raum“, betont ein Branchensprecher. Die Bundesregierung beziffert die jährliche Entlastung für Unternehmen und Verbraucher auf rund 3,6 Milliarden Euro.
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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßt den Schritt als „wortgehaltene Politik“. Die dauerhafte Regelung schaffe endlich Planungssicherheit und gleiche die Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel aus. Dort galten zubereitete Speisen zum Mitnehmen schon lange mit 7 Prozent besteuert – ein Essen im Restaurant hingegen mit 19 Prozent.
Entlastung puffert steigende Kosten ab
Doch bedeutet die Steuersenkung auch niedrigere Preise für die Gäste? Experten sind skeptisch. Die Entlastung komme vor allem den Betrieben zugute, um steigende Kosten abzufedern. Parallel zur Steuerreform stieg am 1. Januar auch der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro. Dazu kommen weiterhin hohe Energie- und Beschaffungskosten.
„Die Senkung hilft vor allem, die Kalkulation zu stabilisieren und drastische Preiserhöhungen zu vermeiden“, so ein Marktbeobachter. Für Verbraucher sei daher eher Preisstabilität als ein spürbarer Rabatt zu erwarten. Ziel der Politik ist es, das Essen außer Haus bezahlbar zu halten und die deutsche Gastronomielandschaft zu erhalten.
Technische Umsetzung und Ausnahmen
Für die Betriebe geht die Umstellung mit bürokratischem Aufwand einher. Alle Kassensysteme müssen auf die neue Steuerlogik aktualisiert werden. Wichtigste Unterscheidung: Speisen 7 Prozent, Getränke 19 Prozent.
Die neuen Steuersätze im Überblick:
* Speisen: 7%, egal ob im Lokal verzehrt oder zum Mitnehmen.
* Getränke: In der Regel 19%.
* Ausnahmen: 7% für Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 Prozent Milchanteil sowie Leitungswasser zum Mitnehmen.
* Business-Packages: Bei Hotel-Pauschalangeboten (Übernachtung mit Frühstück, Parken, WLAN) gilt eine vereinfachte Aufteilung. Nur noch 15 Prozent des Paketpreises unterliegen der vollen Mehrwertsteuer (zuvor 20 Prozent), da der Frühstücksanteil nun geringer besteuert wird.
Steuerberater raten, die Systemupdates in der Verfahrensdokumentation festzuhalten. Die Umstellung in der Silvesternacht – Dienstleistungen vor Mitternacht zum alten, danach zum neuen Satz – konnte in der Praxis meist vereinfacht gehandhabt werden.
Mit der dauerhaften Regelung kann sich die Branche nun anderen strukturellen Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel widmen. Die ersten Wochen des Jahres werden zeigen, wie sich die Steuerentlastung auf das Gästeverhalten in der traditionell ruhigen Jahreszeit auswirkt.
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