Mehr Netto, höhere Beiträge: Das ändert sich 2026 für Arbeitnehmer
02.01.2026 - 00:05:12Zum Jahresbeginn treten umfangreiche Änderungen in Kraft: Kindergeld und Grundfreibetrag steigen, während höhere Beitragsgrenzen für Besserverdiener den Netto-Effekt dämpfen.
Ab heute gelten neue Steuer- und Sozialregeln, die Millionen Gehaltsabrechnungen verändern. Während Familien und Geringverdiener entlastet werden, zahlen Top-Verdiener mehr.
Berlin, 01. Januar 2026 – Das neue Jahr startet mit spürbaren finanziellen Veränderungen für Arbeitnehmer in Deutschland. Ein umfangreiches Entlastungspaket der Bundesregierung tritt heute in Kraft. Der Fokus liegt auf der Stärkung der Kaufkraft. Doch nicht alle profitieren gleich: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen dämpfen den Netto-Effekt für Besserverdiener.
Kindergeld und Freibeträge: Mehr Geld für Familien
Die spürbarste Änderung betrifft Familien. Das Kindergeld steigt um 4 Euro auf nun 259 Euro monatlich pro Kind. Für zwei Kinder bedeutet das knapp 100 Euro mehr im Jahr. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Familienkasse.
Parallel wurden die Kinderfreibeträge angehoben. Er liegt 2026 bei 6.828 Euro. Zusammen mit dem unveränderten Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA) von 2.928 Euro ergibt sich ein steuerfreier Gesamtbetrag von 9.756 Euro pro Kind für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
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Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob für die Eltern der Abzug der Freibeträge oder der direkte Kindergeldbezug vorteilhafter ist. Durch die neuen Werte verschiebt sich die Grenze, ab der der Freibetrag lohnt, leicht nach oben.
Steuerentlastung: Höherer Grundfreibetrag entlastet Geringverdiener
Um die kalte Progression abzufedern, wurde der Grundfreibetrag deutlich erhöht. Für Alleinstehende sind die ersten 12.348 Euro Jahreseinkommen jetzt komplett steuerfrei. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 24.696 Euro. So sollen inflationsbedingte Lohnsteigerungen nicht durch höhere Steuersätze aufgefressen werden.
Auch für Pendler gibt es Erleichterungen. Die Pendlerpauschale wurde angepasst, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu unterstützen. Diese Entlastungen schlagen sich direkt im monatlichen Lohnsteuerabzug nieder und könnten bereits auf der Januar-Abrechnung für mehr Netto sorgen.
Sozialversicherung: Mindestlohn steigt, Grenzen klettern
Im Sozialrecht geht die Rechnung nicht für alle auf. Der gesetzliche Mindestlohn ist heute auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Das hat direkte Auswirkungen auf Minijobs: Die Verdienstgrenze liegt nun bei 603 Euro monatlich, ohne volle Sozialversicherungspflicht auszulösen.
Für Besserverdiener hingegen steigen die Abzüge. Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden angehoben:
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die Grenze liegt jetzt bei 5.812,50 Euro monatlich.
- Rentenversicherung (RV): Der Wert steigt auf 8.450 Euro monatlich – erstmals einheitlich in West und Ost.
- Versicherungspflichtgrenze (JAEG): Die Grenze für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung liegt nun bei 6.450 Euro monatlich.
Für Gehälter oberhalb der alten Grenzen bedeutet das: Ein größerer Teil des Einkommens ist beitragspflichtig. Der Netto-Effekt der Steuerentlastung wird so für viele gedämpft.
Digitalisierung und Rente: Verschiebungen und Anreize
Eigentlich sollte 2026 die digitale Steuererklärung zur Standardlösung werden. Die sogenannte Widerspruchslösung – digitale Bescheide per ELSTER, sofern nicht widersprochen wird – ist jedoch auf 2027 verschoben worden. Für das aktuelle Jahr gilt weiter das Opt-in-Prinzip: Digitale Zustellung erfordert aktive Zustimmung.
Im Rentenbereich will die Aktivrente das Arbeiten über das Rentenalter attraktiver machen. Neue Steueranreize für hinzuverdienende Rentner treten in Kraft. Das Ziel: Dem Fachkräftemangel mit erfahrenen Arbeitskräften begegnen.
Ausblick: Weitere Anpassungen stehen an
Die Änderungen zum Jahresbeginn sind wahrscheinlich nicht die letzten. Die Mindestlohnkommission hat bereits einen weiteren Anstieg auf 14,60 Euro für 2027 signalisiert. Das Jahr 2026 wird so zu einem Übergangsjahr für die digitale Verwaltung.
Arbeitnehmer sollten ihre Januar-Abrechnung genau prüfen. Die Entlastungen durch Kindergeld und Grundfreibetrag sind für viele spürbar. Für Spitzenverdiener machen die höheren Sozialbeiträge jedoch einen Teil des Effekts zunichte.
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