MAV-Wahlen: Kündigungsschutz für Kandidaten tritt in Kraft
12.01.2026 - 11:42:12Für Tausende Kandidaten der Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Kirche gilt ab sofort ein besonderer Kündigungsschutz. Mit dem Start der Nominierungsphase für die alle vier Jahre stattfindenden MAV-Wahlen greift ab dieser Woche ein entscheidender rechtlicher Schutzmechanismus.
Seit Mitte Januar laufen die Vorbereitungen für die Mitarbeitervertretungs-Wahlen (MAV) in Tausenden kirchlichen und diakonischen Einrichtungen auf Hochtouren. Mit dem Einreichen der offiziellen Wahlvorschläge ist nun der besondere Kündigungsschutz für alle Kandidaten aktiviert worden. Dieser Schutz gilt vom Zeitpunkt der Nominierung bis zu sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
„Der Beginn der Nominierungsphase ist das schärfste Schwert im Schutz der Arbeitnehmerrechte während der Wahl“, betonen kirchliche Gewerkschaften. Das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD) soll sicherstellen, dass Beschäftigte ohne Angst vor Repressalen für Ämter kandidieren können. In diesem Wahlzyklus gewinnt dieser Schutz besondere Bedeutung: Restrukturierungen und wirtschaftlicher Druck im Sozialsektor haben die Job-Sicherheit zum zentralen Wahlkampfthema gemacht.
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Neue Wahlordnung kommt erstmals zum Einsatz
Erstmals finden die Wahlen nach modernisierten Regeln statt. Die vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Ende 2025 beschlossene neue Wahlordnung trat am 1. Oktober 2025 in Kraft und soll den demokratischen Prozess in kirchlichen Einrichtungen vereinfachen.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Besetzung des Wahlvorstands. Während früher oft eine Mitarbeiterversammlung das Gremium wählen musste, kann nun die amtierende MAV den Wahlvorstand direkt einsetzen. Diese Verfahrensänderung sollte die Vorwahlphase beschleunigen und den Übergang in die aktuelle Nominierungsphase erleichtern.
Für das Bistum Rottenburg-Stuttgart, das einen anderen Wahlzyklus als viele katholische Diözesen hat, wurde der Wahltermin auf den 18. März 2026 festgelegt. Auch hier treten nun die Kandidatenschutz-Regelungen in Kraft.
Hoher Einsatz für 125.000 Beschäftigte
Die MAV-Wahlen 2026 gelten als entscheidender Moment für die betriebliche Mitbestimmung. Allein in der bayerischen Diakonie und Kirche sind etwa 125.000 Beschäftigte betroffen, bundesweit sind es mehrere Hunderttausend. Die Gewerkschaft ver.di betont die Bedeutung dieser Wahlen für die Stärkung der Arbeitsplatz-Demokratie.
Beobachter erkennen im Vorfeld der Wahl eine verstärkte Fokussierung auf die Rolle der MAVs bei der Bewältigung des digitalen Wandels und des Personalmangels. Der besondere Kündigungsschutz ist keine bloße Formalie, sondern Voraussetzung für freie und faire Wahlen. Er ermöglicht es Kandidaten, kontroverse Themen wie Personalbemessung und Dienstplanung anzusprechen, ohne ihre Existenz zu gefährden.
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) betont, dass eine robuste Kandidatenliste essenziell für die künftige Legitimität der Gremien sei. Der nun wirksame Schutzmechanismus soll zögerliche Mitarbeiter ermutigen, sich zur Wahl zu stellen.
Der Weg zur März-Wahl
Mit dem Füllen der Kandidatenlisten in dieser Woche verlagert sich der Fokus auf die eigentlichen Wahltage, die überwiegend für März 2026 angesetzt sind. Der besondere Kündigungsschutz bleibt während des gesamten Frühlings ein Schlüsselfaktor.
Die wichtigsten Meilensteine:
* Januar 2026: Finalisierung der Kandidatenlisten und Aushang der Wählerverzeichnisse
* Februar 2026: Wahlkampfphase und Versand der Briefwahlunterlagen
* März 2026: Hauptwahlzeitraum für die meisten Einrichtungen (z.B. 18. März in Rottenburg-Stuttgart)
* April 2026: Konstituierende Sitzungen der neu gewählten MAV-Gremien
Für Kandidaten, die derzeit ihre Namen einreichen, ist der rechtliche Schutzschild nun aktiv. Diese Phase des besonderen Schutzes dauert bis weit in den Spätherbst 2026 hinein und deckt auch die gesetzlich vorgeschriebene „Abkühlphase“ nach der Wahl ab, die rückwirkende Entlassungen nach der Auszählung verhindern soll.
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