MAV-Wahlen 2026: Kirchliche Arbeitnehmervertretungen unter Druck
27.11.2025 - 08:00:11Während die Wahlvorbereitungen für 2026 anlaufen, müssen Mitarbeitervertretungen gleichzeitig ihre digitalen Bildungsangebote rechtlich absichern – Zeit wird knapp.
Für Tausende Mitarbeitervertretungen (MAV) in evangelischen und katholischen Einrichtungen wird diese Woche zum Stresstest. Denn neben den strengen Fristen für die kommenden Wahlen droht eine unterschätzte Gefahr: Viele digitale Schulungsplattformen stehen auf rechtlich wackeligem Grund. Was zunächst nach Verwaltungskram klingt, könnte die Arbeit der MAVs grundlegend verändern.
Heute, am 27. November, bleibt den MAVs großer Landeskirchen wie der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) weniger als 24 Stunden, um ihre Wahlvorstände zu bestimmen – ohne diese können die 2026er Wahlen nicht stattfinden. Doch Arbeitsrechtler warnen: Parallel dazu müssen bestehende Dienstvereinbarungen zu E-Learning-Plattformen dringend überprüft werden.
Die größte inhaltliche Herausforderung Ende 2025? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Frühjahr wirft seinen Schatten auf kirchliche Bildungsangebote. Der BGH entschied (Az. III ZR 109/24), dass viele Online-Coaching- und E-Learning-Verträge unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen. Fehlt dem Anbieter die staatliche Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), sind die Verträge nichtig.
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„Für kirchliche Arbeitgeber entsteht dadurch ein massives Haftungsrisiko”, erklärt Dr. Thomas Müller, spezialisiert auf Arbeitsrecht im kirchlichen Dienst. „Aber für die MAV geht es ums Mitbestimmungsrecht. Wer Mitarbeitende zu nicht zertifizierten Plattformen verpflichtet, könnte sie in rechtlich ungültige Maßnahmen zwingen.”
Nach § 40 MVG-EKD, der 2024 um umfassende Mitbestimmungsrechte bei „mobiler Arbeit” und digitalen Prozessen erweitert wurde, pochen MAVs nun darauf, alle digitalen Schulungsplattformen vor dem Rollout auf Rechtskonformität zu prüfen. Das dürfte spannend werden – schließlich nutzen viele Einrichtungen längst externe Anbieter ohne ZFU-Zulassung.
Freitag ist Stichtag
Während sich MAVs durch den Paragrafendschungel kämpfen, tickt die Uhr unerbittlich. Für zahlreiche Landeskirchen, insbesondere im EKiR-Bereich, endet am Freitag, 28. November 2025, die absolute Frist zur Bestellung der Wahlvorstände für die Amtsperiode 2026.
Kein Wahlvorstand bedeutet: keine ordentliche Wahl. Im schlimmsten Fall bleiben Beschäftigte ohne Vertretung oder es greift ein „vereinfachtes Wahlverfahren”, das die strukturelle Position der MAV schwächt. Kann das Team den Negativtrend stoppen?
„Der Druck diese Woche ist enorm”, bestätigt ein Sprecher des Gesamtausschusses im Rheinland. „Wir erleben MAVs, die ihre Gremien in letzter Minute finalisieren, damit die 2026er Wahlen – die über unsere Stimme für die nächsten vier Jahre entscheiden – ohne rechtliche Lücken ablaufen.”
Der „Dritte Weg” unter Beschuss
Diese internen Verwaltungshürden ereignen sich vor dem Hintergrund zunehmender externer Kritik am kirchlichen Sonderarbeitsrecht, dem sogenannten „Dritten Weg”.
Erst am 12. November 2025 verbot das Arbeitsgericht Erfurt Streikaktionen am Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar. Das Gericht bestätigte das kirchliche Streikverbot – ein herber Schlag für die Gewerkschaft ver.di, die seit Monaten für weltliche Tarifverträge in kirchlichen Einrichtungen kämpft.
Dieses Urteil unterstreicht die zentrale Rolle der MAV. Wenn Streiks rechtlich blockiert sind, bleibt die interne Mitbestimmung das einzige wirksame Instrument, mit dem Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen beeinflussen können. Das macht den aktuellen Vorstoß zur E-Learning-Compliance und die erfolgreiche Organisation der 2026er Wahlen existenziell für die kirchliche Arbeitnehmermacht.
Ausblick: Digitalisierung trifft Mitbestimmung
Im ersten Quartal 2026 wird die Schnittmenge aus Technologie und Arbeitsrecht die Agenda bestimmen. Experten erwarten:
Dienstvereinbarungen 2.0: Eine Welle neuer Vereinbarungen Anfang 2026, die ausdrücklich KI-Nutzung und „Blended Learning” unter Beachtung des FernUSG regeln.
Strukturreform: Das MVG-EKD soll Ende 2025/Anfang 2026 weitere Änderungen erfahren, um die „digitalen Zugangsrechte” von Gewerkschaften zu kirchlichen Arbeitsstätten zu klären – ein umstrittener Punkt in den Kirchensynoden.
Für die MAV-Vorsitzenden steht zunächst ein arbeitsreicher Freitag an: den Wahlprozess bis zur Frist am 28. November besiegeln und gleichzeitig wachsam bleiben, welche digitalen Tools ihre Kolleginnen und Kollegen täglich nutzen. Kein Wunder also, dass die Stimmung angespannt ist.
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