MAV-Wahl 2026: Die Frist für Kandidaten läuft ab
22.12.2025 - 02:11:12Für über 800.000 Beschäftigte in Caritas und Diakonie beginnt der Countdown. Die Wahl der Mitarbeitervertretung (MAV) im März 2026 entscheidet über ihre Mitbestimmung für die nächsten vier Jahre. Doch die entscheidende Phase startet jetzt – und die Suche nach Kandidaten wird zur größten Hürde.
Der offizielle Wahltag in vielen katholischen Bistümern ist der 18. März 2026. Doch das Kirchen-Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVO) schreibt einen strikten Zeitplan vor, den es einzuhalten gilt.
Aktueller Status (Dezember 2025):
Die dringlichste Frist betrifft die Bestellung des Wahlvorstands.
* Stichtag: Spätestens bis zum 20. Januar 2026 muss die amtierende MAV den Wahlvorstand benennen, etwa im Bistum Rottenburg-Stuttgart.
* Handlungsbedarf: Einrichtungen, die dies noch nicht erledigt haben, sollten die Bestellung noch vor Jahresende abschließen. Nur so kann der Wahlvorstand im Januar direkt mit der Erstellung der Wählerlisten beginnen.
Das „Fristende für Wahlvorschläge“:
Der Kern der bevorstehenden Vorbereitungen ist die Deadline für Kandidatenlisten.
* Berechnung: Ausgelöst wird sie durch die Aushängung des Wahlausschreibens, das mindestens sechs Wochen vor der Wahl – also Anfang Februar 2026 – bekannt gemacht werden muss.
* Einreichungsfrist: Anschließend haben die Beschäftigten meist ein zwei Wochen langes Zeitfenster, um gültige Wahlvorschläge einzureichen.
* Warum es jetzt wichtig ist: Obwohl die formale Frist erst im Februar endet, warnen die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften MAV (DiAG-MAV): Die Suche nach Kandidaten muss jetzt starten. „Wenn bis zum Fristende keine gültigen Vorschläge vorliegen, kann die Wahl nicht stattfinden“, so ein Sprecher. Die Belegschaft bliebe dann ohne Vertretung.
Neue Regeln 2026: Online-Wahl und vereinfachtes Verfahren
Der Wahlzyklus 2026 ist der erste, der mehrere Modernisierungen voll umsetzt.
Digitaler Durchbruch:
Eine Änderung der MAVO vom 1. Dezember 2024 ermöglicht erstmals flächendeckend Online-Wahlen.
* Details: Der Wahlvorstand kann entscheiden, die digitale Stimmabgabe neben oder anstelle der traditionellen Urnenwahl zuzulassen. Dies soll die Wahlbeteiligung gerade in dezentralen Pflegediensten und mobilen Einheiten deutlich erhöhen.
* Umsetzung: Einrichtungen, die diese Methode nutzen wollen, müssen bis Januar sicherstellen, dass ihre Wahlsoftware zertifiziert und mit dem kirchlichen Datenschutzrecht (KDG) konform ist.
Vereinfachtes Wahlverfahren:
Für kleinere Einrichtungen (unter 50 Beschäftigten) ist der Zeitplan komprimiert.
* Der Unterschied: Hier wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung gewählt, die nur wenige Wochen vor der Wahl stattfindet.
* Wichtiger Hinweis: Selbst hier muss die Einladung zur Wahlversammlung frühzeitig erfolgen. Das „Fristende“ für Kandidaten ist hier oft die Versammlung selbst – die Vorbereitung ist also noch zeitkritischer.
Die Herausforderung: Kandidaten finden im Krisenmodus
Das Umfeld der MAV-Wahl 2026 ist von enormem Druck geprägt. Personalmangel, Strukturreformen in den Kirchen und angespannte Budgets machen die Arbeit der MAV anspruchsvoller denn je.
„Wir beobachten eine Zurückhaltung, sich zur Wahl zu stellen, vor allem wegen der Arbeitsbelastung“, sagt ein Analyst aus dem kirchlichen Arbeitsrecht. „Doch das ‘Fristende für Wahlvorschläge’ ist der Punkt ohne Rückkehr. Verpassen die Beschäftigten dieses Fenster, verlieren sie für vier Jahre ihre Stimme.“
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Wer kann kandidieren?
Grundsätzlich jeder Beschäftigte, der seit mindestens sechs Monaten in der Einrichtung arbeitet und einer christlichen Kirche (ACK-Mitglied) angehört. Jüngste Reformen haben in einigen Fällen die strengen konfessionellen Vorgaben gelockert, sodass unter bestimmten Bedingungen auch nicht-christliche Mitarbeiter kandidieren können – dies variiert jedoch je nach Bistum und Landeskirche.
Was auf dem Spiel steht
Juristische Konsequenzen:
Arbeitsrechtler betonen, dass ein Scheitern der Wahl schwerwiegende Folgen hat. „Ohne MAV gibt es bei Umstrukturierungen keinen Sozialplan, keine Mitbestimmung bei Einstellungen oder Kündigungen und keine Kontrolle der Dienstpläne“, erklärt ein Rechtsberater für kirchliches Arbeitsrecht. „Die Vorschlagsfrist ist de facto die Deadline für die betriebliche Demokratie.“
Gewerkschaftsperspektive:
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat ihre Kampagne „MAV-Wahl 2026 – Deine Stimme zählt“ intensiviert. Sie drängt ihre Mitglieder, die Kandidatenlisten noch vor der Weihnachtspause fertigzustellen. In einer Stellungnahme betonte ver.di, starke MAVs seien unverzichtbar, um Tarifverträge (AVR/BAT) durchzusetzen und die zunehmende Konsolidierung kirchlicher Wohlfahrtsstationen zu begleiten.
Der Ausblick: Die nächsten Schritte
Während die Einrichtungen in die Weihnachtsferien gehen, steht der Fahrplan für die kommenden drei Monate:
* 20. Januar 2026: Letzte Frist zur Bestellung der Wahlvorstände (Regelverfahren).
* Anfang Februar 2026: Aushang des Wahlausschreibens.
* Mitte Februar 2026: Fristende für Wahlvorschläge.
* 18. März 2026: Wahltag (Haupttermin in vielen Bistümern).
Beschäftigte sollten gleich nach den Feiertagen das schwarze Brett oder das Intranet ihrer Einrichtung auf das offizielle Wahlausschreiben hin überprüfen.
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