Lufthansa, City

Lufthansa City Airlines auf neuer Mehrwertsteuer-Befreiungsliste

07.01.2026 - 15:15:12

Das Bundesfinanzministerium aktualisiert die Liste steuerbefreiter Fluggesellschaften. Vier Neuzugänge, darunter Lufthansa City Airlines, erhalten Rechtssicherheit für internationale Lieferungen.

Das Bundesfinanzministerium hat die entscheidende Liste für steuerfreie Leistungen an Fluggesellschaften aktualisiert. Die Aufnahme von Lufthansa City Airlines und anderen zeigt strategische Verschiebungen im deutschen Luftverkehr.

BERLIN — Wer darf in diesem Jahr ohne Mehrwertsteuer an Fluggesellschaften liefern? Diese zentrale Frage für Zulieferer der Luftfahrtbranche beantwortet das Bundesfinanzministerium (BMF) mit seiner jährlichen Verwaltungsliste. Die aktuelle Fassung für 2026, die diese Woche veröffentlicht wurde, bringt bedeutende Neuzugänge – allen voran Lufthansa City Airlines. Für Hunderte von Unternehmen, von Triebwerkswerken bis zu Catering-Diensten, ist diese Liste ein essenzielles Compliance-Dokument.

Das BMF legt jedes Jahr fest, welche in Deutschland ansässigen Fluggesellschaften „überwiegend im internationalen Luftverkehr“ tätig sind. Nur sie und ihre Lieferanten können von der Mehrwertsteuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz profitieren. Die aktualisierte Liste vom 2. Januar 2026 zeigt deutliche Veränderungen.

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Vier Neuzugänge, vier Abgänge: Die Liste für 2026

Das BMF legt jedes Jahr fest, welche in Deutschland ansässigen Fluggesellschaften „überwiegend im internationalen Luftverkehr“ tätig sind. Nur sie und ihre Lieferanten können von der Mehrwertsteuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz profitieren. Die aktualisierte Liste vom 2. Januar 2026 zeigt deutliche Veränderungen.

Neu aufgenommen wurden vier Unternehmen:
* Lufthansa City Airlines GmbH (München): Die jüngste Lufthansa-Tochter, die seit Mitte 2024 operiert, festigt damit ihren Status als internationaler Zubringer.
* Air Alliance Aviation GmbH (Burbach): Spezialist für Ambulanzflüge und Flugzeugmanagement.
* Luminair GmbH (Hamburg): Ein Player im Charter- und Managementsektor.
* Nordfrost Aviation GmbH (Schortens): Die Luftfahrtsparte des Logistikriesen Nordfrost.

Gleichzeitig wurden vier Gesellschaften von der Liste gestrichen: ACD Aviation GmbH, Fair Air GmbH, GLEX07 GmbH und Sylt Air GmbH. Für Lieferanten ist das ein wichtiges Signal: Ab sofort müssen Leistungen an diese Unternehmen wieder mit dem regulären Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden. Eine umgehende Aktualisierung der Stammdaten in ERP-Systemen ist zwingend erforderlich.

„Safe Harbor“ für Lieferanten: Rechtssicherheit statt Einzelprüfung

Die Liste dient als vereinfachende Verwaltungsregelung und bietet vor allem eins: Rechtssicherheit. Steht ein Kunde auf der BMF-Liste, können Lieferanten netto, also ohne Mehrwertsteuer, fakturieren. Sie müssen nicht selbst prüfen, ob die Fluggesellschaft tatsächlich den Schwellenwert für überwiegend internationale Flüge erfüllt.

„Die Liste ist ein Safe Harbor“, erklärt ein Steuerexperte. „Fehlt ein Unternehmen darauf, liegt die Beweislast beim Lieferanten. Er muss die internationale Ausrichtung des Kunden selbst dokumentieren – ein riskanter und aufwändiger Prozess.“ Die Liste gilt damit als zentrales Instrument, um Deutschland als Wartungs- und Logistikstandort wettbewerbsfähig zu halten.

Strategische Signale: Was die Liste über den Markt verrät

Die Zusammensetzung der Liste ist mehr als Bürokratie. Sie spiegelt strategische Verschiebungen in der deutschen Luftfahrt wider. Die Aufnahme von Lufthansa City Airlines bestätigt den erfolgreichen Start der Tochtergesellschaft und ihre Rolle als kostengünstiger internationaler Zubringer für den Lufthansa-Konzern.

Die Neuzugänge im Bereich Ambulanzflug und Logistik zeigen zudem, dass diese Nischensegmente zunehmend international aufgestellt sind. Gleichzeitig deutet der Abgang kleinerer Regionalgesellschaften wie Sylt Air auf eine Fokussierung auf Inlandsrouten oder schrumpfende internationale Aktivitäten hin – ein Zeichen für den anhaltenden Konsolidierungsdruck in der Regionalfliegerei.

Ausblick: Erleichterungen bei der Luftverkehrsteuer stehen bevor

Die Veröffentlichung der Liste erfolgt in einer Phase des Wandels. Die Branche blickt gespannt auf die angekündigte Senkung der Luftverkehrsteuer im Juli 2026. Die Koalition will damit die im Mai 2024 beschlossene Erhöhung zurücknehmen, um die deutsche Luftfahrt im europäischen Wettbewerb zu stärken.

Bis dahin steht für Steuerabteilungen die Umsetzung der neuen BMF-Liste im Vordergrund. Die Liste gilt voraussichtlich bis zur nächsten Aktualisierung im Januar 2027 und bietet der Branche in einem Jahr des Umbaus eine verlässliche Planungsgrundlage.

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