Lohnsteuerermäßigung, Höheres

Lohnsteuerermäßigung 2026: Höheres Netto ab sofort sichern

03.01.2026 - 19:36:12

Wer seinen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bis 31. Januar 2026 stellt, profitiert rückwirkend von höherem Nettogehalt. Neue Freibeträge und eine einheitliche Pendlerpauschale machen den Vorschuss attraktiv.

Ab sofort können Beschäftigte ihre monatliche Gehaltsabrechnung aufbessern. Die Antragsfrist für die Lohnsteuerermäßigung 2026 läuft – mit einer entscheidenden Deadline Ende Januar.

Wer seinen Antrag auf Steuerermäßigung bis zum 31. Januar 2026 beim Finanzamt einreicht, kann seine Freibeträge bereits rückwirkend für den gesamten Januar wirken lassen. Die Alternative: Bis zu 22 Monate auf die Erstattung warten. Die Anpassungen für 2026, darunter eine neue Pendlerpauschale und erhöhte Grundfreibeträge, machen die Beantragung für viele Berufstätige besonders attraktiv.

Sofort mehr Netto: So funktioniert der Steuervorschuss

Das deutsche Lohnsteuerabzugsverfahren geht von pauschalen Annahmen aus. Tatsächliche Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Ausgaben für Fortbildung liegen jedoch oft deutlich höher. Mit einem bewilligten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung werden diese individuellen Freibeträge direkt auf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) hinterlegt.

Die Folge: Der Arbeitgeber zieht weniger Lohnsteuer vom Bruttogehalt ab, das monatliche Nettoeinkommen steigt sofort. Es handelt sich im Grunde um einen zinslosen Steuervorschuss. Ohne Antrag müsste man die Erstattung erst mit der Steuererklärung 2027 erhalten.

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Neue Freibeträge 2026: Das hat sich geändert

Die Anpassungen für das Steuerjahr 2026 zielen auf Entlastungen ab, besonders vor dem Hintergrund anhaltender Preissteigerungen.

Grundfreibetrag steigt
Die steuerfreie Grundsicherung liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro. Bis zu dieser Grenze fällt keine Einkommensteuer an.

Einheitliche Pendlerpauschale
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Pendler. Seit dem 1. Januar gilt für jeden gefahrenen Kilometer des einfachen Arbeitswegs ein einheitlicher Satz von 38 Cent. Das alte gestaffelte System (30 Cent für die ersten 20 km) entfällt. Vor allem Kurz- und Mittelstreckenpendler profitieren von dieser Vereinfachung.

Mehr Geld für Familien
Der steuerliche Kinderfreibetrag pro Kind wurde auf 6.828 Euro angehoben. Parallel steigt das Kindergeld auf 259 Euro monatlich je Kind.

Für wen lohnt sich der Antrag jetzt?

Steuerexperten raten, die voraussichtlichen Werbungskosten für 2026 zu prüfen. Ein Antrag ist sinnvoll, wenn die absetzbaren Aufwendungen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro deutlich übersteigen.

Typische Gründe sind:
* Pendlerkosten: Mit dem neuen Einheitssatz von 38 Cent pro Kilometer summieren sich die Fahrtkosten schnell.
* Arbeitsmittel & Fortbildung: Hohe Ausgaben für Berufskleidung, Fachliteratur, Homeoffice-Ausstattung oder Weiterbildungen.
* Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten für Handwerker, Haushaltshilfen oder Gärtner.
* Doppelte Haushaltsführung: Aufwendungen für eine zweite Wohnung am Arbeitsort.

Der Antrag wird über das Online-Portal ELSTER („Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“) gestellt. Die digitale Übermittlung beschleunigt die Bearbeitung.

Die Kehrseite: Pflicht zur Steuererklärung

Der liquide Vorteil eines höheren Nettogehalts hat eine rechtliche Konsequenz: Wer einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat, ist verpflichtet, für das betreffende Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Das Finanzamt prüft dann, ob die im Voraus berücksichtigten Aufwendungen tatsächlich angefallen sind. Liegt man mit seiner Schätzung zu hoch, droht eine Steuernachzahlung. Realistische statt optimistische Prognosen sind daher entscheidend.

Hintergrund: Kampf gegen die „kalte Progression“

Die Anpassungen sind Teil der Bemühungen, die Auswirkungen der kalten Progression abzufedern und das Steuersystem an das aktuelle Preisniveau anzupassen. Die vereinheitlichte Pendlerpauschale ist eine strukturelle Vereinfachung, die die gestiegenen Mobilitätskosten anerkennt.

Für die Gehaltsabrechnung bedeuten die neuen Werte umgehende Systemupdates. Arbeitgeber sollten die ELStAM-Daten ihrer Mitarbeiter zeitnah aktualisieren, um bewilligte Freibeträge korrekt zu berücksichtigen.

Die Frist für die rückwirkende Geltung ab Januar endet am 31. Januar. Anträge für das laufende Jahr können jedoch noch bis zum 30. November 2026 gestellt werden. Sie wirken dann ab dem Folgemonat der Bewilligung.

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