LkSG-Report fällt aus – UV-Meldung bleibt Pflicht
30.12.2025 - 03:23:12Die Pflicht zum LkSG-Jahresbericht entfällt 2025, doch die UV-Jahresmeldung mit neuen Gefahrtarifen fordert Unternehmen. Zudem gelten höhere Freigrenzen für Intrastat.
Deutsche Unternehmen atmen auf: Die lästige Pflicht zum LkSG-Jahresbericht entfällt für 2025. Doch Vorsicht – die Meldung zur Unfallversicherung wird zur Stolperfalle.
Die Bürokratie-Flut für Compliance-Verantwortliche ebbt etwas ab. Zum Jahreswechsel 2025/26 entfällt eine der aufwändigsten Pflichtmeldungen: der Jahresbericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das gab die Behörde Anfang November bekannt. Grund ist eine Kabinettsentscheidung vom September, die nationale Berichte aussetzt, bis die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sie vollständig ablöst.
Doch die Entwarnung ist trügerisch. „Das Gesetz ist nicht außer Kraft, nur der statistische Bericht entfällt“, warnt ein auf Compliance spezialisierter Rechtsanwalt aus Frankfurt. Die eigentlichen Sorgfaltspflichten – Risikoanalyse, Beschwerdemechanismen, Abhilfemaßnahmen – gelten unverändert. Unternehmen müssen ihre Prozesse weiter intern dokumentieren. Behörden können diese Unterlagen bei Verdacht jederzeit prüfen. Die operative Haftung bleibt also bestehen.
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UV-Jahresmeldung 2025: Neue Gefahrtarife fordern Payroll-Abteilungen
Während der LkSG-Report wegfällt, rückt eine andere Pflicht in den Fokus: die UV-Jahresmeldung, der digitale Lohnnachweis für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie ist bis zum 16. Februar 2026 fällig und bildet die Grundlage für die Beitragsberechnung der Berufsgenossenschaften (BG).
Die größte Herausforderung in diesem Jahr sind die neuen Gefahrtarife 2025. Große Träger wie die BGW (Gesundheit und Wohlfahrtspflege) oder BGHM (Holz und Metall) haben ihre Risikoklassen zum 1. Januar 2025 neu strukturiert. Die Lohnabrechnung muss nun sicherstellen, dass die gemeldeten Gefahrklassen im Lohnnachweis mit diesen aktuellen Tarifen übereinstimmen.
„Eine häufige Fehlerquelle sind Abweichungen zwischen den im System gespeicherten und den offiziellen BG-Stammdaten“, erklärt eine Payroll-Expertin aus München. Der elektronische Stammdatenabruf für das Meldejahr 2025 – der idealerweise Ende 2024 oder Anfang 2025 durchgeführt wurde – hätte die neuen Codes liefern müssen. Wer ihn verpasst hat, riskiert jetzt fehlerhafte Meldungen und Rückfragen.
Seit 2023 ist die 15-stellige Unternehmensnummer verbindlicher Standard. Meldungen mit alten Kundennummern werden nicht mehr bearbeitet. Korrekturen am Jahresnachweis erfolgen ausschließlich über das „Storno/Neumeldung“-Verfahren, nicht durch einfache Anpassung.
Intrastat: Höhere Freigrenzen entlasten den Mittelstand
Neben der Unfallversicherung lohnt zum Jahresende auch ein Blick auf die Intrastat-Meldepflicht. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Freigrenzen zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben, um den Mittelstand zu entlasten.
* Für Einfuhren aus der EU gilt nun eine Schwelle von 3 Millionen Euro (zuvor 800.000 Euro).
* Für Ausfuhren in die EU liegt die Grenze bei 1 Million Euro (zuvor 500.000 Euro).
Unternehmen, die 2025 unter diesen neuen Schwellen blieben, sind von der monatlichen Meldung befreit. Compliance-Teams sollten prüfen, ob diese Befreiung korrekt angewendet wurde – besonders, wenn die Handelsvolumina im vierten Quartal unerwartet stiegen.
Analyse: Der lange Weg zur europäischen Harmonisierung
Die aktuellen Änderungen zeigen einen grundlegenden Wandel: Nationale Regelwerke weichen schrittweise harmonisierten EU-Standards. Das Aus für den LkSG-Report ist eine direkte Reaktion auf die überlappenden Anforderungen der CSRD.
„Der Wegfall des BAFA-Berichts ist ein bürokratischer Erfolg“, sagt eine Analystin einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. „Aber die Komplexität der Datenerfassung ist nicht geringer geworden. Sie verlagert sich nur in den umfassenderen Nachhaltigkeitsbericht der CSRD.“
Im Bereich Arbeitssicherheit bietet das etablierte UV-Meldeverfahren Stabilität. Die regelmäßigen Updates der Gefahrtarife bleiben jedoch ein wichtiger finanzieller Hebel. Sie verteilen die Kosten von Arbeitsunfällen neu. Unternehmen mit verbesserten Sicherheitsrecords können 2026 mit Beitragssenkungen rechnen – andere müssen mit Zuschlägen rechnen.
Ausblick 2026: CSRD, digitale Sifa-Nachweise und Vorbereitung
Was kommt auf die Compliance-Abteilungen zu?
- CSRD-Integration: Der Anwendungsbereich der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung wird 2026 weiter wachsen. Sicherheitskennzahlen wie Unfallquoten oder Trainingsstunden müssen dann auditierfähig für den Nachhaltigkeitsbericht sein. Das erfordert eine engere Zusammenarbeit von EHS- (Umwelt, Gesundheit, Sicherheit) und Finanzabteilungen.
- Sicherheitsfachkraft-Nachweise: Entgegen einiger Gerüchte ist die digitale Meldung der Ausbildung von Sicherheitsfachkräften (Sifa) für den Report 2025 nicht verpflichtend. Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) und Verband Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) wird diese Pflicht erst am 1. Januar 2028 eingeführt. Unternehmen haben also noch zwei Jahre Zeit, ihre Qualifikationsnachweise zu digitalisieren.
- Payroll-Vorbereitung 2026: Der Stammdatenabruf für das nächste Meldejahr (2026) steht seit dem 1. November 2025 zur Verfügung. Unternehmen sollten diese Abfrage umgehend durchführen, um ihre Systeme auf eventuelle Änderungen der Berufsgenossenschaften für das neue Jahr abzustimmen.
Bis zur Februar-Frist gilt: Die UV-Jahresmeldung mit den korrekten Tarifdaten 2025 muss finalisiert werden. Und die LkSG-Compliance muss trotz ausgesetzter Meldung intern lückenlos dokumentiert sein. Die Bürokratie wird anders – aber sie verschwindet nicht.
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