Lieferando: Betriebsräte in Remote-Städten für unwirksam erklärt
04.02.2026 - 02:52:12Das Bundesarbeitsgericht hat einen Dämpfer für die Mitbestimmung in der Gig-Economy verhängt. Es erklärte gewählte Betriebsräte bei Lieferando für unwirksam, weil reine Auslieferungsstandorte rechtlich kein „Betrieb“ sind. Die Entscheidung stellt das Arbeitsrecht vor eine fundamentale Herausforderung.
Grundsatzurteil erschüttert Plattformökonomie
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die betriebliche Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt massiv eingeschränkt. Das Gericht urteilte Ende Januar, dass reine Auslieferungsstandorte von App-Diensten – sogenannte „Remote-Cities“ – keine betriebsratsfähigen Einheiten darstellen. Konkret betroffen sind mehrere bei Lieferando gewählte Gremien, etwa in Braunschweig, Kiel und Bremen. Die Richter sehen in den nur von Fahrern besetzten Orten keine ausreichend eigenständige Organisation. Damit fehle die gesetzliche Grundlage für einen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
App-Steuerung ersetzt keine lokale Leitung
Was macht einen Betrieb im rechtlichen Sinne aus? Das BAG stellt klar: Entscheidend ist eine einheitliche Leitung vor Ort, die wesentliche Personalentscheidungen trifft. Genau diese fehle in den Remote-Städten. Die Fahrer werden zwar über die App gesteuert, kontrolliert und ihre Dienstpläne zentral erstellt. Doch diese digitale Leitungsmacht reicht den Richtern nicht aus. Sie halten an der Notwendigkeit einer physisch präsenten Führungsstruktur fest. Ein Algorithmus kann diese Rolle nicht ersetzen. Diese enge Auslegung des Betriebsbegriffs stammt noch aus dem Industriezeitalter. Passt sie noch in die Zeit digitaler Plattformen?
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Gewerkschaften fordern sofortige Gesetzesreform
Die Reaktion der Gewerkschaft NGG fiel scharf aus. Sie sprach von einem „keinen guten Tag für die Mitbestimmung“ und wirft dem Gericht vor, die Realität digitaler Arbeit zu ignorieren. Wer per App steuere und sanktioniere, übe faktisch Leitungsmacht aus – egal ob von einem Büro oder einem Server aus. Die Sorge ist groß, dass das Urteil Tür und Tor öffnet: Plattformunternehmen könnten ihre Strukturen gezielt so gestalten, dass sie Betriebsratsgründungen legal umgehen. Die NGG appelliert daher dringend an die Politik. Nur eine Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes könne die Schutzlücke für Hunderttausende Beschäftigte schließen.
Arbeitsrecht im digitalen Stress-Test
Das Urteil ist ein Wendepunkt im jahrelangen Ringen um faire Bedingungen in der Gig-Economy. Es zeigt das grundsätzliche Dilemma: Ein auf Fabrikhallen und feste Standorte zugeschnittenes Recht trifft auf dezentrale, algorithmisch gesteuerte Arbeitsmodelle. Während die Unternehmen ihre Flexibilität und Effizienz verteidigen, bleiben die Beschäftigten auf der Strecke – ohne ihre traditionell verankerten Rechte. Experten sehen nun den Gesetzgeber in der Pflicht. Der politische Druck, den Betriebsbegriff endlich an das 21. Jahrhundert anzupassen, dürfte durch dieses Urteil erheblich steigen. Die Frage ist: Wann und wie wird Berlin reagieren?
Mitbestimmung braucht neue Definition
Für die betroffenen Fahrer ist das Urteil ein herber Rückschlag. Ihre gewählten Vertreter sind entmachtet. Die Hoffnung auf eine lokale Interessenvertretung ist erst einmal zerstoben. Die Debatte verlagert sich nun vollständig in die Politik. Es wird darum gehen, wie digitale Leitungsmacht rechtlich anerkannt und in einen modernen Betriebsbegriff übersetzt werden kann. Müssen Betriebsräte künftig plattformweit organisiert sein? Braucht es komplett neue Modelle der Vertretung? Ohne gesetzliche Initiative bleibt eine wachsende Gruppe von Arbeitnehmern von elementaren Rechten ausgeschlossen. Die Zukunft der Mitbestimmung wird nun in Berlin verhandelt.


