Lettland, Neujahr

Lettland verschärft ab Neujahr Steuerregeln und Digitalpflichten

29.12.2025 - 13:13:12

Lettland führt ab Januar 2026 strengere digitale Steuer- und Meldevorschriften ein. Betroffen sind E-Rechnungen an Behörden, die Umsatzsteuer auf Bücher und die Arbeitszeiterfassung im Baugewerbe.

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Lettland weitreichende neue Steuer- und Meldevorschriften in Kraft. Sie sind Teil des nationalen Plans zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft und zielen auf mehr Transparenz durch Digitalisierung.

Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in das baltische Land bedeutet das konkrete Änderungen bei der Umsatzsteuer, der Rechnungsstellung und der Arbeitszeiterfassung. Die lange erwartete Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich wurde zwar auf 2028 verschoben. Doch andere Maßnahmen greifen sofort.

Digitale Pflicht: E-Rechnungen an den Staat

Die technisch anspruchsvollste Neuerung betrifft Geschäfte mit dem Staat. Für alle Business-to-Government (B2G)-Transaktionen wird die Meldung von elektronischen Rechnungsdaten an die lettische Steuerbehörde VID verpflichtend. Lieferanten von Behörden müssen strukturierte E-Rechnungen nach dem Peppol BIS Billing 3.0-Standard nicht nur ausstellen, sondern diese Daten auch aktiv an die Finanzverwaltung übermitteln.

Anzeige

Die Pflicht zur Meldung elektronischer Rechnungsdaten an die lettische Steuerbehörde stellt viele Lieferanten vor technische und organisatorische Hürden. Besonders Peppol‑Anbindung, strukturierte Rechnungsformate und revisionssichere Archivierung bereiten Buchhaltungsteams oft Kopfzerbrechen. Das kostenlose Experten‑Bundle aus Video‑Podcast und ergänzendem E‑Book erklärt Schritt für Schritt, welche Formate zulässig sind, wie die Übermittlung an Behörden funktioniert und wie Sie Ihr System betriebsprüfungssicher einrichten. Jetzt E‑Rechnung-Video-Bundle sichern

Diese Maßnahme soll den Umsatzsteuer-Gap verkleinern und öffentliche Ausgaben transparenter machen. Für viele Unternehmen bedeutet dies, ihre Abrechnungssysteme sofort anzupassen. Der ursprünglich für jetzt geplante Zwang zur E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) wurde auf 2028 verschoben. Allerdings startet am 1. Januar eine freiwillige Testphase. Firmen können ihre Systeme bereits jetzt mit der nationalen E-Adresse und zertifizierten Dienstleistern verbinden.

Umsatzsteuer: Bücher jetzt nach Sprache differenziert

Eine wichtige steuerliche Änderung betrifft Bücher und Presseerzeugnisse. Der ermäßigte Steuersatz von 5 Prozent gilt künftig nur noch für Publikationen in bestimmten Sprachen. Dazu zählen Lettisch, die Amtssprachen der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Sprachen von OECD-Mitgliedsstaaten wie Englisch oder Deutsch.

Publikationen in anderen Sprachen – insbesondere Russisch – werden nicht mehr begünstigt und mit dem Regelsteuersatz von 21 Prozent belegt. Die lettische Regierung verfolgt damit das Ziel, den einheimischen Kulturraum zu stärken. Für Importeure und Buchhändler entsteht eine unmittelbare Herausforderung: Sie müssen ihre Bestände bis zum Jahresende korrekt klassifizieren und ihre Warenwirtschaftssysteme anpassen. Eine falsche Zuordnung könnte zu erheblichen Steuernachforderungen führen.

Baugewerbe: Strengere digitale Kontrolle

Im Fokus des Schattenwirtschafts-Plans steht auch die Bauindustrie. Das elektronische System zur Arbeitszeiterfassung (EDLUS) wird verschärft. Es dient der Verhinderung von Schwarzarbeit und Lohndumping.

Bislang tolerierte die Steuerbehörde eine Abweichung von bis zu 30 Prozent zwischen den im EDLUS erfassten Stunden und den in der elektronischen Erklärung gemeldeten Zeiten. Ab dem 1. Januar sinkt diese Toleranzgrenze auf nur noch 15 Prozent. Bauunternehmen und Subunternehmer müssen ihre digitale Zeiterfassung damit nahezu in Echtzeit und äußerst präzise durchführen. Kombiniert mit der bereits 2025 gesenkten Bagatellgrenze für die Systempflicht zieht sich das digitale Netz enger um nicht gemeldete Arbeit.

Klarheit für Lebensmittelhandel und Ausblick

Für den Lebensmittelsektor bringt das neue Jahr Planungssicherheit. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 12 Prozent für frisches Obst, Beeren und Gemüse wird von einer temporären Maßnahme zu einer dauerhaften Regelung. Ab dem 1. Juli 2026 startet zudem ein Pilotprojekt, das den ermäßigten Satz vorübergehend auch auf Grundnahrungsmittel wie Brot, Frischmilch und Geflügel ausweitet.

Insgesamt zeigt Lettland mit diesen Maßnahmen eine klare Strategie: Compliance durch Digitalisierung. Die Automatisierung von Meldewegen und die Verschärfung algorithmischer Toleranzen sollen Steuerhinterziehung von vornherein erschweren. Für internationale Unternehmen ist Lettland damit ein Vorreiter der EU-Initiative “VAT in the Digital Age” (ViDA) – mit eigenen nationalen Akzenten. Die Atempause bei der B2B-E-Rechnung sollte genutzt werden, um sich fit für 2028 zu machen.

Anzeige

PS: Die Aufschubfrist für die B2B‑E‑Rechnung bis 2028 ist die Chance, Ihre Prozesse sauber umzustellen. Unser Gratis‑E‑Book liefert konkrete Fahrpläne, Checklisten für Warenwirtschaft und Buchhaltung sowie Praxistipps zur Anbindung an den Peppol BIS Billing 3.0‑Standard. So vermeiden Sie später teure Nachforderungen und sind rechtzeitig für die verpflichtende Übermittlung an die VID gerüstet. Gratis E‑Rechnung‑Leitfaden herunterladen

@ boerse-global.de