Lebenshilfe NRW fordert besseren Schutz für Frauen mit Behinderungen
06.02.2026 - 22:24:12Eine neue, dringende Forderung nach umfassenderen Schutzmaßnahmen für Frauen mit Behinderungen gewinnt an Schärfe. Angeführt von der Lebenshilfe NRW, fordern zivilgesellschaftliche Organisationen eine sofortige Schließung von Gesetzeslücken, die Frauen mit Behinderung einem erhöhten Risiko von Belästigung und Gewalt aussetzen. Der Appell, der heute veröffentlicht wurde, stützt sich auf eine kurz zuvor erschienene Analyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die erhebliche Mängel im deutschen Rechtssystem aufzeigt und den politischen Handlungsdruck erhöht.
Analyse offenbart fatale Gesetzeslücke
Die Grundlage für die aktuellen Forderungen ist eine Analyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie zeigt einen entscheidenden Schwachpunkt im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf. Während es vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schützt, versagt dieser Schutz in weiten Teilen des zivilen Lebens.
Situationen außerhalb des Berufs – auf dem Wohnungsmarkt, in Arztpraxen oder bei Dienstleistungen – sind rechtlich nicht ausreichend abgedeckt. Betroffene haben bei Übergriffen durch Vermieter oder Dienstleister kaum Handhabe, solange die Tat nicht strafbar ist. Deutschland stellt damit im europäischen Vergleich eine Ausnahme dar. In den meisten anderen EU-Staaten ist ein Verbot von sexueller Belästigung sowohl im Arbeits- als auch im Zivilrecht verankert.
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Doppelte Gefährdung für Frauen mit Behinderung
Diese Gesetzeslücken wiegen für Frauen mit Behinderungen besonders schwer. Sie erleben überdurchschnittlich häufig Diskriminierung und sexualisierte Gewalt. Oft befinden sie sich in Abhängigkeitsverhältnissen, etwa in Wohneinrichtungen oder bei der Inanspruchnahme von Assistenzleistungen. Das erhöht das Risiko für Übergriffe signifikant.
Diese strukturelle Verwundbarkeit wird durch praktische Hürden verschärft. Viele Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen sind nicht barrierefrei zugänglich. Es fehlen Gebärdensprachdolmetscher oder Informationen in Leichter Sprache. Die Folge: Betroffene Frauen haben enorme Schwierigkeiten, überhaupt Hilfe zu finden. Die bestehenden Schutzsysteme sind für diejenigen, die sie am dringendsten brauchen, oft unerreichbar.
Klarer Forderungskatalog an die Politik
Angesichts dieser Missstände hat die Lebenshilfe NRW einen klaren Forderungskatalog formuliert. Im Zentrum steht die Aufforderung, die Gesetze so zu reformieren, dass Frauen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen wirksam geschützt sind. „Frauen müssen sich überall sicher fühlen können“, betont Daniela Sahnau, Selbstvertreterin im Vorstand des Verbandes.
Darüber hinaus wird der flächendeckende Ausbau von barrierefreien und inklusiven Unterstützungsangeboten verlangt. Dazu gehört der Zugang zu bestehenden Beratungsstellen ebenso wie die Schaffung von mehr inklusiven Schutzräumen, die auf spezifische Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Forderungen zielen darauf ab, nicht nur reaktive Maßnahmen zu verbessern, sondern durch Prävention und den Abbau von Barrieren die Sicherheit nachhaltig zu stärken.
Neuer Druck vor dem Internationalen Frauentag
Die aktuellen Vorstöße fügen sich in eine länger andauernde Debatte ein. 2025 wurde mit dem Gewalthilfegesetz ein wichtiger Meilenstein erreicht. Es etablierte erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz für von Gewalt betroffene Frauen. Nun wird jedoch deutlich: Allgemeine Regelungen reichen nicht aus, um die spezifischen Schutzbedürfnisse aller Gruppen abzudecken.
Die zeitliche Nähe der Analyse und des Appells erzeugt neuen politischen Druck. Es wird erwartet, dass die Debatte über eine Reform des AGG an Fahrt aufnimmt. Interessenvertretungen dürften den bevorstehenden Internationalen Frauentag am 8. März nutzen, um ihre Forderungen zu bekräftigen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Politik bereit ist, die erkannten Schutzlücken entschlossen zu schließen.
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