Landesarbeitsgericht, Kündigung

Landesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung

09.02.2026 - 09:01:12

Ein Berliner Rabbiner wurde wegen sexueller Belästigung einer Gemeindemitgliedin fristlos entlassen. Das Urteil zeigt starken Arbeitnehmerschutz, offenbart aber zugleich erhebliche Lücken im Antidiskriminierungsrecht außerhalb des Jobs.

Ein Rabbiner in Berlin wurde wegen schwerwiegender Pflichtverletzung fristlos entlassen – das Landesarbeitsgericht bestätigt die Kündigung. Das Urteil sendet ein klares Signal für den Schutz von Beschäftigten und zeigt zugleich die Grenzen des deutschen Antidiskriminierungsrechts auf.

Vertrauensmissbrauch als Kündigungsgrund

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners bestätigt. Der Mann hatte seine Vertrauensstellung als Seelsorger einer jüdischen Gemeinde genutzt, um ein weibliches Gemeindemitglied sexuell zu belästigen. Konkret initiierte er während einer sogenannten „heiltherapeutischen Sitzung“ einen Zungenkuss und behauptete, es handele sich um ein „Reinigungsritual“.

Für die Richter stellte dieses Verhalten eine so schwerwiegende Pflichtverletzung dar, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar war. Eine vorherige Abmahnung war nach Ansicht des Gerichts nicht erforderlich. Das Urteil (Az. 12 SLa 876/25) erging bereits im November 2025, wurde aber erst Ende Januar 2026 nach Zustellung an die Parteien öffentlich.

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Starker Schutz im Job, große Lücken im Alltag

Das Urteil unterstreicht die hohen Schutzstandards des deutschen Arbeitsrechts. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen und bei Verstößen konsequent zu handeln. Die Justiz bestätigt diese Linie regelmäßig.

Doch dieser Schutz endet an der Bürotür. Eine aktuelle Analyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 3. Februar 2026 zeichnet ein alarmierendes Bild: Deutschland ist im europäischen Vergleich „Schlusslicht“ beim Schutz vor sexueller Belästigung außerhalb des Arbeitsplatzes. Während im Job klare Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz bestehen, fehlen solche Regelungen in vielen anderen Lebensbereichen.

„In den meisten anderen EU-Ländern ist sexuelle Belästigung sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, erklärt Bundesbeauftragte Ferda Ataman. In Deutschland hingegen könnten Betroffene gegen anzügliche Bemerkungen des Vermieters oder Übergriffe im Fitnessstudio rechtlich kaum vorgehen.

Konsequenzen für die Praxis

Für Unternehmen bedeutet das Urteil eine deutliche Handlungsaufforderung. Eine Null-Toleranz-Politik muss aktiv gelebt werden. Dazu gehören klare Meldewege, Schulungen für Führungskräfte und die entschlossene Ahndung von Verstößen – bis hin zur fristlosen Kündigung.

Für Beschäftigte ist das Urteil eine wichtige Bestätigung ihres Rechts auf einen respektvollen Arbeitsplatz. Es stärkt Betroffene darin, Vorfälle zu melden, da das Arbeitsrecht wirksame Schutzinstrumente bietet. Die besondere Betonung des Missbrauchs einer Vertrauensstellung durch das Gericht ist hier ein zentraler Punkt.

Politischer Handlungsdruck wächst

Während das Arbeitsrecht also robust ist, zeigt die aktuelle Debatte um die Schutzlücken im AGG einen dringenden politischen Reformbedarf. Experten und Verbände fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes, um den Schutz vor sexueller Belästigung auf alle Lebensbereiche auszuweiten.

Das Urteil des LAG zementiert die hohen Standards im Berufsleben. Gleichzeitig wirft es ein Schlaglicht auf die dringende Notwendigkeit, Menschen auch im Alltag vor Übergriffen zu schützen. Der Druck auf den Gesetzgeber, die bestehenden Lücken zu schließen, dürfte durch diese Diskussion weiter zunehmen.

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